Sitzung: 30.10.2018 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 10/020/2018
Nach dem 4. Schuljahr entscheiden die
Erziehungsberechtigten über den weiteren Schulbesuch ihrer Kinder.
Aus dem Anmeldeverhalten der
Erziehungsberechtigten und den Gesamtjahrgangszahlen der Grundschulen bzw. der
noch einzuschulenden Kinder lässt sich eine Prognose der zu erwartenden
Schülerzahlen sowohl für die Hauptschule als auch für die Realschulen für die
kommenden 10 Jahre ermitteln. Für die Berechnung wurde das durchschnittliche
Anmeldeverhalten der letzten 3 Jahre zu Grunde gelegt. Die sich daraus
ergebenden Jahrgangsstärken für die Hauptschule und die Realschulen wurden
durch in der Sitzung mit entsprechenden Übersichten vorgestellt.
Stadtamtsrätin
Heidkamp erklärte, dass die Eltern selbst entscheiden können, welche Schule ihr
Kind ab dem 5. Schuljahr besuchen soll, wodurch eine Unsicherheit in der
Prognose unvermeidbar ist. Erfahrungsgemäß lassen sich die errechneten
Schülerzahlen aber als verlässlich bezeichnen.
Die Stegemannschule
startet in der 5. Klasse meistens 2-zügig. Durch einen Schülerzuwachs in Folge
von Rückläufern und Zuzügen erhöht sich die Schülerzahl jedoch, sodass die
Jahrgänge ab der 6. Klasse 3-zügig geführt werden.
Bzgl. der Realschulen
wird die Schulbezirkssatzung für die Zuordnung geändert, sodass die Schüler der
Gertrudenschule künftig die Albert-Schweitzer-Realschule besuchen. Derzeit
dürfen die Eltern aufgrund einer Übergangsregelung eine Realschule wählen.
Dieses Wahlrecht besteht jedoch nur noch in diesem Jahr.
Ergänzend wurde
mitgeteilt, dass die Klassen der Realschulen inklusionsbedingt früher geteilt
werden können, sodass ggf. eine weitere Klasse gebildet wird. Zudem wurde
darüber informiert, dass die Realschule Lohne bzgl. der Räumlichkeiten gut
aufgestellt ist und derzeit keine Erweiterung erforderlich ist.