Beschluss: zur Kenntnis genommen

Nach dem 4. Schuljahr entscheiden die Erziehungsberechtigten über den weiteren Schulbesuch ihrer Kinder.

 

Aus dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten und den Gesamtjahrgangszahlen der Grundschulen bzw. der noch einzuschulenden Kinder lässt sich eine Prognose der zu erwartenden Schülerzahlen sowohl für die Hauptschule als auch für die Realschulen für die kommenden 10 Jahre ermitteln. Für die Berechnung wurde das durchschnittliche Anmeldeverhalten der letzten 3 Jahre zu Grunde gelegt. Die sich daraus ergebenden Jahrgangsstärken für die Hauptschule und die Realschulen wurden durch in der Sitzung mit entsprechenden Übersichten vorgestellt.

 

Stadtamtsrätin Heidkamp erklärte, dass die Eltern selbst entscheiden können, welche Schule ihr Kind ab dem 5. Schuljahr besuchen soll, wodurch eine Unsicherheit in der Prognose unvermeidbar ist. Erfahrungsgemäß lassen sich die errechneten Schülerzahlen aber als verlässlich bezeichnen.

 

Die Stegemannschule startet in der 5. Klasse meistens 2-zügig. Durch einen Schülerzuwachs in Folge von Rückläufern und Zuzügen erhöht sich die Schülerzahl jedoch, sodass die Jahrgänge ab der 6. Klasse 3-zügig geführt werden.

 

Bzgl. der Realschulen wird die Schulbezirkssatzung für die Zuordnung geändert, sodass die Schüler der Gertrudenschule künftig die Albert-Schweitzer-Realschule besuchen. Derzeit dürfen die Eltern aufgrund einer Übergangsregelung eine Realschule wählen. Dieses Wahlrecht besteht jedoch nur noch in diesem Jahr.

 

Ergänzend wurde mitgeteilt, dass die Klassen der Realschulen inklusionsbedingt früher geteilt werden können, sodass ggf. eine weitere Klasse gebildet wird. Zudem wurde darüber informiert, dass die Realschule Lohne bzgl. der Räumlichkeiten gut aufgestellt ist und derzeit keine Erweiterung erforderlich ist.