Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl bzw. der Annahme eines Sitzes im Rat als Ersatzperson werden Ratsmitglieder vom Bürgermeister gemäß § 43 NKomVG förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Insbesondere wird vom Bürgermeister auf die nach §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Im Anschluss an diese Verpflichtung durch Bürgermeister Gerdesmeyer konnte Herr Meyer als Ratsmitglied mitwirken.