Sitzung: 13.10.2009 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 61/131/2009
Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat
der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der Beteiligung vorgetragenen Anregungen unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange unter Einbeziehung der bisherigen
Beteiligungsverfahren zu.
b)
Der Rat der Stadt Lohne beschließt den
Bebauungsplan Nr. 80/I – 1. Änderung für das Gebiet „Nördlich der L 845
(Dinklager Straße) und südlich des Geh- und Radweges (ehem. Bahnlinie Lohne –
Dinklage)“ der Stadt Lohne als Satzung sowie die Begründung hierzu.
Die Planung wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert, dassder Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80/I – 1. Änderung der Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 12.06.2008 bis 04.07.2009 vorgelegen hat.
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden vorgetragenen Anregungen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Zu den vorgetragenen Anregungen wird folgende Empfehlung abgegeben:
Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg vom 27.06.2008
Die Hinweise des Gewerbeaufsichtsamtes
werden zur Kenntnis genommen. Entgegen der Auffassung des Einwenders ist eine
emissionsmäßige Einschränkung der eingeschränkten Gewerbegebiete ein zentrales
Ziel dieser Planung und soll von daher beibehalten werden. Dies ist auch
zulässig, da die in der GIRL verwendeten Werte Orientierungswerte sind, die im
Rahmen der Abwägung durchaus den städtebaulichen Erfordernissen angepasst
werden können. Ein ersatzloser Wegfall der Festsetzungen 1a und 1c kommt von
daher nicht in Frage.
Fachanwälte
Hellmann, Osnabrück i.A. für Herrn Wilhelm Pohlmann, vom 30.06.2008
Entgegen der Auffassung der Einwender kann
von einem Berufsverbot nicht die Rede sein. Vielmehr ist der Bestandschutz der
Tierhaltung nicht betroffen, wenngleich die Zielsetzung der Stadt Lohne ist,
langfristig diesen Standort einer anderen Nutzung zuzuführen. Ausgeschlossen
werden jedoch Erweiterungen, die eine investive Verfestigung dieses Standortes
bedeuten würden. Entgegen ihrer Auffassung können die Eigentümer nicht
erwarten, dass sie an diesem innerstädtischen, von Wohnbebauung umgebenden
Standort, eine Tierhaltung, die mittlerweile städtebaulich als deplaziert
gelten kann, noch erweitern können.
Die Instandsetzung und Modernisierung
insbesondere zur Immissionsreduzierung ist jedoch weiterhin möglich.
Eine Entschädigungspflicht sieht die Stadt
Lohne nicht, denn Tierhaltungsanlagen im Bestand werden nicht generell
ausgeschlossen, sondern nur lediglich deren Erweiterung. In der Abwägung
zwischen den Interessen der bisherigen Nutzer und den städtebaulichen Interessen
der Stadt Lohne werden die privaten Interessen insofern ausreichend gewichtet,
als die Weiternutzung der Tierhaltungsanlagen auch zur Berücksichtigung der
bisherigen Investitionen an diesem Standort weiter gewährleistet ist. Die
öffentlichen Interessen der Stadtentwicklung und des Umgebungsschutzes wiegen
jedoch so schwer, dass der langfristigen Umnutzung des Gebietes ein höheres
Gewicht beigemessen wird, als der Erhaltung dieses Tierhaltungsstandortes.
Die Stadt Lohne verkennt nicht, dass die
rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Grundstücke eingeschränkt werden. Die
Einschränkungen sind erforderlich aufgrund der empfindlicheren Nutzungen in der
Umgebung des Geltungsbereiches und zum Schutz der Innenstadtentwicklung.
Die bauliche Gestaltungsfreiheit wird jedoch
entgegen der Ansicht der Einwender nicht eingeschränkt.
Im Hinblick auf die Einschränkung der
Handelssortimente folgt die Stadt Lohne dem Einwender nicht, wenngleich
Einzelhandel mit diesen Sortimenten teilweise auch außerhalb des zentralen
Innenstadtbereiches erfolgt, ist es zur Stützung des Kernes erforderlich, die
weitere Ausweitung dieser Sortimente an anderen Stellen einzuschränken unter
der Voraussetzung, dass dort die Versorgung der umliegenden Bevölkerung nicht
beeinträchtigt wird. Dabei spielt keine Rolle, ob diese Sortimente, die für die
Innenstadtentwicklung wichtig sind, bereits dort alle heute angeboten werden.
Für das Innenstadtkonzept ist vielmehr ausschlaggebend welche Sortimente dort
ein zusammenhängendes und tragfähiges Innenstadtkonzept bilden. Dieses Konzept
liegt vor und ist Grundlage der städtebaulichen Planung der Stadt Lohne.
Entgegen der Auffassung der Einwender ist
diese Konzeption nach wie vor aktuell und tragfähig.
In der Aussprache erläuterte die Verwaltung
auf entsprechende Anfragen die baurechtliche Bedeutung des Bestandsschutzes im
Zusammenhang mit der Tierhaltung.