Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Für den Bahnübergang am Burgweg (bei Hackmann) soll ein Antrag auf Einbau einer Umlaufsperre bei der Deutschen Bundesbahn gestellt werden.

 

Der Bahnübergang zu den Fischteichen ist durch eine verschließbare Schrankenanlage zu sperren.


Von der Verwaltung wurde die Lage der Bahnübergänge anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert, dass der Bahnübergang in Hopen bei Hackmann zurzeit durch Absperrschranken gesperrt ist. Die Sperrung durch Poller im direkten Gleisbereich ist seinerzeit auf Veranlassung der Bahn wieder aufgehoben worden. Nachdem in der Angelegenheit mit der Bahn mehrere Gespräche geführt worden sind und auch ein Termin mit der Unfallkommission stattgefunden hat, ist seitens der Bahn signalisiert worden, wie eine dauerhafte Sperrung dieses Bahnüberganges und des Bahnüberganges zu den Fischteichen aussehen könnte.

 

Die Bahn hat mitgeteilt, dass durch den Einbau von verschließbaren Schranken mit seitlichem Fußgängerbeipass eine dauerhafte Sperrung möglich ist. Diese Maßnahme ist ohne eine Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes allerdings nur zulässig, wenn

 

1.

Die Bahnübergänge nicht geändert werden (wie z. B. Beschilderung, Befestigung, Sichtflächen)

 

und

 

2.

vor und hinter den Bahnübergängen zwischen Andreaskreuz und zukünftigen Absperrungen jeweils mind. 25,00 Meter Aufstell- bzw. Räumlänge für gelegentlich passierende Fahrzeuge vorhanden ist.

 

Die Absperrschranke ist mit einem Schloss versehen, so dass gelegentlich für Berechtigte ein Queren möglich ist (z. B. zum Erreichen der landwirtschaftlichen Flächen).

 

Bei dem Weg zu den Fischteichen stehen auf jeder Seite des Bahnüberganges die geforderten 25,00 Meter vor den Andreaskreuzen zur Verfügung, so dass die Sperrung hier problemlos ist. Die Fischteiche können über den Weg vom Südring aus erreicht werden.

 

Bei dem Bahnübergang bei Hackmann stehen jedoch die 25,00 Meter in Richtung Hackmann nicht zur Verfügung. Eine Sperrung könnte dennoch erfolgen, wenn auf der anderen Seite eine Schranke eingebaut wird und dem Verkehrsteilnehmer durch eine entsprechende Beschilderung die Querung des Bahnüberganges von Hackmann aus untersagt wird.

 

Denkbar wäre auch, den Bahnübergang bei Hackmann mit einer Umlaufsperre (wie bei der Burg Hopen) zu versehen. Fahrzeuge könnten den Bahnübergang dann nicht mehr benutzen. Diese Maßnahme würde dann von der Deutschen Bahn durchgeführt werden.

 

Bei einer Sperrung des Bahnüberganges bei Hackmann würde die Wegeunterhaltung des Weges vom Bahnübergang bis zum Südring von der Stadt Lohne übernommen werden.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Bahnübergang bei Hackmann durch eine Umlaufsperre (wie bei der Burg Hopen) und den Bahnübergang zu den Fischteichen durch eine verschließbare Schrankenanlage zu sperren. In beiden Fällen können die Bahnübergänge für Radfahrer und Fußgänger gequert werden. Für den Einbau einer Umlaufsperre ist die Deutsche Bundesbahn zuständig. Von der Stadt Lohne müsste in diesem Fall ein entsprechender Antrag gestellt werden.