Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Bauvoranfrage wird erteilt.


Von der Verwaltung wurde anhand einer Präsentation erläutert, dass die Antragsteller Frank und Anja Meistermann eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Geräteraum an der Brettberger Aue eingereicht haben.

 

Ursprünglich beabsichtigten die Antragsteller am Bergweg die Sanierung und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass das Haus am Bergweg nicht mehr errichtet werden darf. Aus verkehrlicher Sicht ist dies wegen der Nähe zum Kreisverkehrsplatz auch zu begrüßen.

 

Um den Eheleuten Meistermann gleichwohl die Möglichkeit zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem in Familienbesitz befindlichen Grundstück zu ermöglichen, ist in Abstimmung mit dem Landkreis Vechta alternativ ein Grundstück an der Brettberger Aue in Betracht gezogen worden. Aufgrund der Immissionen des benachbarten landwirtschaftlichen Betriebs ist jedoch die Errichtung eines Wohnhauses nicht möglich.

 

Die Antragssteller haben nunmehr ein weiteres in Familienbesitz befindliches Grundstück an der Straße Brettberger Aue vorgeschlagen, das auch außerhalb des Immissionsradius liegt.

 

Das Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) in der Ortslage Zerhusen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Ein Ausschussmitglied wies in der Aussprache darauf hin, dass ihrer Auffassung nach das Bauvorhaben dort nicht zulässig sei, da es sich um Außenbereich handelt. Ein anderes Ausschussmitglied wies auf die mögliche Schaffung eines Präzedenzfalles hin.

 

Mit Hinweis auf das ursprünglich geplante Vorhaben am Bergweg erläuterte die Verwaltung, dass hier möglicherweise eine Genehmigung nach § 35 BauGB denkbar wäre.  Die abschließende Prüfung, ob dies vertretbar ist wird durch die Baugenehmigungsbehörde getroffen.