Sitzung: 20.10.2009 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 13
Vorlage: 51/029/2009
Beschlussvorschlag:
In Krippengruppen kann eine Drittkraft entsprechend dem Kompromissvorschlag der Hauptverwaltungsbeamten eingesetzt werden.
Sachverhalt:
Aufgrund der Vorlage 51/008/2008
wurde im April 2008 beschlossen, in Krippengruppen eine dritte Kraft als
Hilfskraft zu beschäftigen. Im Interesse der Kostenbegrenzung wurde betont,
dass die dritte Kraft in einer Gruppe keine Erzieherin sein muss und dementsprechend
mit einem geringeren Entgelt kalkuliert werden kann. Eine kreiseinheitliche
Regelung erschien wünschenswert.
Der Einsatz einer dritten Kraft in Krippengruppen ist in den letzten Wochen
(erneut) kontrovers diskutiert worden. Da die Standards für den Betrieb von
Krippengruppen mit Landesrecht geregelt werden, ist letztlich das Land
Niedersachsen gefordert, eine neue Regelung wegen des Einsatzes von Personal in
Krippengruppen zu treffen. Wenngleich es auch unterschiedliche Empfehlungen für
den Einsatz von Drittkräften gibt, ist zurzeit noch keine dementsprechende
landesrechtliche Regelung in Sicht.
Im Interesse einer sachgerechten Betreuung der unter Dreijährigen haben die
Hauptverwaltungsbeamten in ihrer Sitzung am 11.06.09 in Damme einen Kompromiss
mit folgenden Punkten zur Beschlussfassung vorbereitet:
1.
Für die Finanzierung einer Drittkraft wird
maximal ein Budget zur Verfügung gestellt, das sich aus den hälftigen Kosten
für eine Zweitkraft errechnet, die höchstens eine Vergütung nach Entgeltgruppe
5 Stufe 2 TVöD erhält.
Innerhalb dieses maximalen Finanzrahmens sollen auch andere Lösungen möglich
sein.
2. Die Finanzierung einer Drittkraft erfolgt nur bei mehr als 10 gleichzeitig zu betreuenden Kindern (also ab dem 11. Krippenkind).
3. Der Elternbeitrag wird auf das 1,25-fache des Kindergartenbeitrages festgeschrieben.
4.
Dieser Kompromiss gilt befristet bis zum
31.12.2012, solange keine landesrechtliche Regelung über die Finanzierung von
Drittkräften in Krippengruppen vorliegt.
(Die Befristung steht im Zusammenhang damit, dass die Übertragung der Aufgaben
nach dem SGB VIII zum 31.12.2009 neu geregelt werden muss und zum 01.08.2013
der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder, die das erste Lebensjahr
vollendet haben, eingeführt wird.)
Da die Beschlüsse aus April 2008 den
Einsatz einer Drittkraft grundsätzlich ermöglichen und die Personalplanungen
für die Krippengruppen abgeschlossen werden mussten, wurde mit den Betreibern
der Krippengruppen in Lohne der Personaleinsatz für das Betreuungsjahr
(Kindergartenjahr) 2009/2010 bereits Anfang Juni 2009 geregelt. Diese bis zum
Ende des Kindergartenjahres befristete Regelung sieht allerdings eine dritte
Kraft mit einem Stundenumfang von der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit vor.
Bei der Beratung des Kompromissvorschlages der Hauptverwaltungsbeamten ist ein weitergehender Antrag der SPD/G.U.F.-Gruppe zu berücksichtigen, der mit Schreiben vom 11.06.2009 für die Ratssitzung am 24.06.2009 gestellt wurde. Dort heißt es:
„Die SPD/G.U.F.-Gruppe beantragt auf der Grundlage des Beschlusses des
Ausschusses Jugend, Familie und Senioren vom 03.04.2008 (TOP 5):
a) Zum 01. August 2009 wird jeweils 1
Drittkraft für die Lohner Krippengruppen eingestellt.
b) Die notwendige Qualifikation dieser Drittkraft
ist mit den Leiterinnen der Lohner Kindergärten/Krippengruppen abzustimmen und
gilt einheitlich für alle Krippengruppen. Die Einstellung von qualifizierten
Kräften sollte dabei im Vordergrund stehen.
c) Die jeweiligen Personalkosten für die
Drittkraft tragen anteilig die Stadt Lohne zu 2/3 und das Bischöfliche
Offizialat Vechta zu 1/3.
d) Die Art und Dauer der Finanzierung wird
zunächst auf maximal 3 Jahre befristet.“
In der Ratssitzung wies der
Vorsitzende der SPD/G.U.F.-Gruppe darauf hin, dass eine Beratung im
Fachausschuss erfolgen soll und insbesondere die Problembereiche Kinderzahl und
Fachkraftbetreuungsstunden, die Qualifikation der Fachkräfte und Gruppengrößen
beraten werden sollten. Der Rat hat das Thema dann zur Beratung in den
Fachausschuss verwiesen.
Zu einzelnen Punkten ist Folgendes zu bemerken:
Ø Zur Anzahl der Stunden, für die eine dritte Kraft beschäftigt werden soll, gibt es unterschiedliche Meinungen. Im Interesse einer kreiseinheitlichen Regelung sollte der Kompromissvorschlag übernommen werden. Diese Regelung bedeutet, dass in den bestehenden Krippengruppen in Lohne die Personalstunden für die Drittkraft zu reduzieren sind.
Ø Für die Qualifikation der Drittkraft sollten keine verbindlichen Regelungen getroffen oder Vorgaben gemacht werden. Das im Kompromissvorschlag vorgesehene Budget ermöglicht die Einstellung von Berufsanfänger/innen im Erzieherberuf oder aber auch von Hilfskräften (Tagesmütter, Hausfrauen). Die Betreiber können so Personal entsprechend der eigenen Aufgabenverteilung in der Gruppe beschäftigen (z.B. Hilfe bei der Erziehung und Bildung, Versorgungstätigkeiten bei der Essensaufnahme oder bei der Betreuung).
Ø Es gibt verschiedene Auffassungen dazu, ab wie viel Kindern eine Drittkraft notwendig ist. Bei Gruppen, in denen mehr als sieben unter Zweijährige zu betreuen sind, besteht durchaus der Wunsch, bereits bei weniger als elf Kindern in der Gruppe eine Drittkraft zu beschäftigen. Der Kompromissvorschlag, ab dem 11. Kind eine Drittkraft einzusetzen, ist jedoch zu vertreten.
Ø
Die von der SPD/G.U.F.-Gruppe vorgeschlagene
Anteilsfinanzierung wird nicht zu realisieren sein. Einerseits stellt das
Offizialat in Aussicht, sich bei den kirchlichen Kindergärten an den Kosten der
Drittkräfte im Rahmen der Rahmenverträge zu beteiligen, andererseits sind die
Kosten bei den nichtkirchlichen Kindertagesstätten in voller Höhe zu
finanzieren.
Nach der verwaltungsseitigen Erläuterung der Vorlage wurde vom Sprecher der SPD/GUF-Gruppe der eigene Antrag vom 11.06.2009 zurückgenommen und erklärt, dass die landkreisweite Kompromisslösung mitgetragen wird.
