Sitzung: 27.11.2018 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2
Vorlage: 61/032/2018
Beschlussvorschlag:
a)
Der Verwaltungsausschuss stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur
Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange zu.
b)
Der Verwaltungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans
Nr. 167 für den Bereich "östlich Sommerweg / südlich Sandmannskamp“.
c)
Der Verwaltungsausschuss beschließt die 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes ´80.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 167 für
den Bereich "östlich Sommerweg / südlich Sandmannskamp sowie die
Begründung hierzu haben vom 10.02.2018 bis zum 23.03.2018 im Rathaus der Stadt
Lohne öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben.
1.
76. Änderung
des Flächennutzungsplanes ´80 der Stadt Lohne
2.
Bebauungsplan
Nr. 167 für den Bereich „östlich Sommerweg/südlich Sandmannskamp“
Landkreis
Vechta vom 22.03.2018
zu 1.
Städtebau
siehe Abwägungsvorschlag zum Bebauungsplan
Umweltschützende Belange
siehe Abwägungsvorschlag zum Bebauungsplan
zu 2.
Es handelt es sich um einen seit 1888
gewerblich genutzten Standort. Erweiterungen des Betriebes wurden zuletzt in
den Jahren 2009 (Montagehalle) und 2010 (offene Lagerhalle) vom Landkreis
Vechta genehmigt.
Um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben,
ist eine Verlängerung der Montagehalle 3 erforderlich, so dass der dort
vorhandene Ladekran in einer Flucht verlängert werden kann. Die Erweiterung ist
außerdem erforderlich, um „unsaubere“ Arbeitsprozesse (z.B. Schweißen und
Flexen) von „sauberen“ Arbeitsprozessen (z.B. Montage von empfindlichen
Prüfständen) räumlich trennen zu können. Die beschriebenen Geschäftsfelder sind
räumlich, organisatorisch und personell eng miteinander verzahnt, so dass eine
Erweiterung des Standortes an anderer Stelle nicht in Frage kommt (s. Schreiben
vom 22.06.2018).
Die Stadt Lohne verfolgt mit der Aufstellung
des vorliegenden Bebauungsplanes das städtebauliche Ziel, Arbeitsplätze an
diesem Standort und damit auch in den belieferten Betrieben zu erhalten. Die
Erweiterung auf geringwertigen Biotopen (Acker) ist mit den Belangen von Natur
und Landschaft vereinbar. Die Einbindung in die Landschaft wird durch
Anpflanzungen auch an der Nordseite des bestehenden Betriebes sogar noch
verbessert. Nachbarschaftliche Konflikte sind durch den bestehenden Betrieb
nicht aufgetreten und sind durch die Erweiterung auch nicht zu erwarten. Die
Stadt Lohne möchte an diesem Standort keinen großflächigen Gewerbestandort
entwickeln, sondern lediglich den bestehenden Betrieb mittelfristig sichern.
Eine über die jetzige Planung hinausgehende Entwicklung ist nicht vorgesehen
und aufgrund der östlich angrenzenden Gasleitungen auch nicht möglich.
Durch die Ausweisung eines Sondergebietes
können die Nutzungen betriebsbezogen mit den erforderlichen Spielräumen
festgesetzt werden. Gleichzeitig wird eine Umnutzung für andere Gewerbebetriebe
verhindert.
Es ist auch festzuhalten, dass es sich bei
der vorliegenden Betriebsfläche nicht um einen freien Außenbereich handelt,
sondern um ein Siedlungsband entlang des Sommerweges, das geprägt wird von
landwirtschaftlichen Betrieben, Gewerbebetrieben, Torfindustrie und einer
Sportanlage für Reitpferde (eine Art von Moorhufensiedlung nördlich der
Bauerschaft Kroge). Eine Erweiterung des Maschinenbaubetriebes in der
angestrebten Form ist daher in der Gesamtbetrachtung der baulichen umliegenden
Strukturen (siehe Anlage 1) städtebaulich durchaus vertretbar.
Die Stadt Lohne hat in ihrer Abwägung auch
Belange der Wirtschaft einschließlich Sicherung von Arbeitsplätzen zu
berücksichtigen. Es handelt sich um einen hoch spezialisierten Betrieb, der nur
durch die beabsichtigte Erweiterung am Markt wettbewerbsfähig bleiben kann und
damit auch hochqualifizierte Arbeitsplätze dauerhaft sichert.
Eine Umsiedlung des Betriebes würde
unverhältnismäßige Kosten verursachen und ist dem Betrieb wirtschaftlich nicht
zumutbar. Darüber hinaus kommt eine Erweiterung an anderer Stelle nicht in
Betracht, da für diese Betriebsstruktur die Geschäftsfelder räumlich,
organisatorisch und personell eng miteinander verzahnt bleiben müssen.
Umweltschützende Belange
Der faunistische Fachbeitrag liegt
mittlerweile vor. Seine wesentlichen Aussagen wurden in Begründung sowie
Umweltbericht eingefügt. Aus artenschutzrechtlicher Sicht stehen der Umsetzung
des Bebauungsplanes keine offensichtlichen Gründe entgegen, soweit bestimmte
Bauzeitenbeschränkungen eingehalten werden.
Der Anregung des Landkreises wird insofern
gefolgt, als Garagen und offene Garagen (Carports) nur auf den überbaubaren
Grundstücksflächen zulässig sind. Zufahrten und Stellplätze sind allerdings
weiterhin auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Der Anregung des Landkreises zur Bewertung
des Planzustandes für die Scherrasenfläche wird gefolgt. Der Wertfaktor für den
Scherrasen wird für Bestand und Planung auf 0,8 reduziert.
Die Begründung wird um einen Bestandsplan
ergänzt.
Der Hinweis zur externen Kompensation wird
zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.
OOWV
vom 05.03.2018
zu 1. und 2.
Die Hinweise zur Erschließung werden zur
Kenntnis genommen.
Landesamt
für Bergbau, Energie und Geologie vom 28.02.2018
zu 1. und 2.
Die Open Grid
Europe GmbH (über Pledoc) und die Gasunie wurden beteiligt.
Gasunie
vom 20.02.2018
zu 1. und 2.
Der Bebauungsplan liegt außerhalb der
Schutzstreifen der beiden Erdgastransportleitungen. Es sind auch keine
Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Schutzstreifens vorgesehen.
Die Hinweise zu den Erdgastransportleitungen
werden ansonsten im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Freiwillige
Feuerwehr vom 12.02.2018
zu 1. und 2.
Der Hinweis zum Hydranten wird zur Kenntnis
genommen.
EWE
Netz GmbH vom 28.02.2018
zu 1. und 2.
Die Hinweise zu Versorgungsleitungen und
Anlagen werden zur Kenntnis genommen.
Pledoc
vom 09.04.2018
zu 1. und 2.
Die Hinweise zu
Versorgungsanlagen werden zur Kenntnis genommen.
Die Ferngasleitung (Open Grid Europe GmbH)
liegt mit ihrem insgesamt 10 m breiten Schutzstreifen außerhalb des
Plangebietes, ist aber nachrichtlich im Plan dargestellt.
Bürger
1 – Niederschrift vom 14.02.2018
zu 1.
Der Anregung wird gefolgt, indem der
Geltungsbereich nach Norden um 5 m für die Anpflanzung einer Baumhecke verschoben
wird.
Der Anregung wird gefolgt. Baugrenze und
Anpflanzflächen werden entsprechend verschoben.
In der Aussprache erläuterte die Verwaltung,
dass für die Änderung des Flächennutzungsplanes die Genehmigung des Landkreises
Vechta erforderlich sei.
Ausschussmitglied Rohe hat an dem
nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.