Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines vorhandenen landwirtschaftlichen Gebäudes (Schweinestall) zu einem Wohnhaus mit Carport am Stockhoffs Damm 1 A wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Bauvorbescheid zur Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Schweinestall) zu einem Wohnhaus mit Carport auf dem Grundstück Stockhoffs Damm 1 A beantragt wurde. Die Nutzungsänderung eines genehmigten Schweinestalles zu einem Wohnhaus ist zulässig. Im späteren Baugenehmigungsverfahren wird über die zulässige Größe der Umnutzung des Schweinestalles zu einem Wohngebäude entschieden.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Südlohne und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 4 BauGB zu beurteilen.