Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes zur Wohnnutzung wird nicht erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Bauvorbescheid über die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Strohlager) für Wohnraum beantragt wurde. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Das Gebäude steht nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebes an der Dinklager Landstraße. Damit ist das Bauvorhaben nicht zulässig. Das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz des Landkreises Vechta beurteilt den Antrag auch als unzulässig.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Bokern-Ost und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.