Ein Sprecher der SPD-Fraktion beantragte, die Tagesordnungspunkte 1 und 3 des nichtöffentlichen Teils in den öffentlichen Teil zu verlegen. Für die Beratung und Beschlussfassung über diesen Geschäftsordnungsantrag ließ der Vorsitzende zunächst die Nichtöffentlichkeit herstellen und bat die anwesenden Zuhörer und Pressevertreter den Sitzungsraum zu verlassen

 

Verwaltungsseitig wurde zunächst zum nichtöffentlichen TOP 1 ausgeführt, dass es sich bei der Frage, ob der Ausschluss der Öffentlichkeit erforderlich sei, um einen Grenzfall handele. Gleichwohl werden Kaufpreise genannt, deren Vertraulichkeit schutzwürdig im Interesse künftiger Verhandlungspositionen der Stadt und somit des Allgemeinwohls sei.

 

Über die Verlegung des 1. Tagesordnungspunktes aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil wurde wie folgt abgestimmt:

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 5  , Nein-Stimmen: 9

 

 

Zum TOP 3 des nichtöffentlichen Teils wurde verwaltungsseitig mitgeteilt, dass zunächst Rahmenbedingungen und weitere finanzielle Einzelheiten beraten werden sollen. Die nichtöffentliche Beratung dient zu diesem Zeitpunkt dem Schutz der Verhandlungen. Die Angelegenheit sowie alle Kosten, die damit zusammenhängen, werden in einer der nächsten Finanzausschusssitzungen noch einmal öffentlich behandelt.

 

Die SPD-Fraktion zog nach dieser Aussage den Antrag zurück.

 

Der Ausschussvorsitzende ließ die Öffentlichkeit wiederherstellen.