Sitzung: 22.11.2018 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5
Vorlage: 20/036/2018
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Lohne beschließt die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr
2019.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019
mit Stand 12.11.2018 gliedert sich wie folgt:
1. Ergebnishaushalt
Bezeichnung |
Ansatz 2019 |
|
01. |
Steuern und ähnliche Abgaben |
39.993.000 |
02. |
Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für
Investitionstätigkeit |
3.508.000 |
03. |
Auflösung |
1.658.500 |
04. |
Sonstige Transfererträge |
14.000 |
05. |
Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä.
Entgelten für Investitionstätigkeit |
1.119.000 |
06. |
Privatrechtliche Entgelte |
705.000 |
07. |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
875.000 |
08. |
Zin |
151.000 |
09. |
Aktivierte Eigenleistungen |
|
10. |
Bestandsveränderungen |
|
11. |
Sonstige ordentliche Erträge |
1.352.000 |
12. |
= Summe
ordentliche Erträge |
49.375.500 |
13. |
Aufwendungen für aktives Personal |
8.464.100 |
14. |
Aufwendungen für Versorgung |
63.000 |
15. |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
8.121.000 |
16. |
Abschreibungen |
4.062.400 |
17. |
Zin |
51.000 |
18. |
Transferaufwendungen |
23.167.000 |
19. |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
2.593.500 |
21. |
= Summe
ordentliche Aufwendungen |
46.522.000 |
|
ordentliches
Ergebnis = Überschuss 2019 |
2.853.500 |
2. Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und
Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.
Bezeichnung |
Ansatz 2019 |
|
01. |
Steuern und ähnliche Abgaben |
39.993.000 |
02. |
Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für
Investitionstätigkeit) |
3.508.000 |
03. |
Sonstige Transfereinzahlungen |
14.000 |
04. |
Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä.
Entgelten für Investitionstätigkeit |
1.119.000 |
05. |
Privatrechtliche Entgelte (außer für Investitionstätigkeit) |
705.000 |
06. |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für
Investitionstätigkeit |
875.000 |
07. |
Zin |
151.000 |
09. |
Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen |
1.186.000 |
10. |
= Summe
der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
47.551.000 |
11. |
Auszahlungen für aktives Personal |
7.922.100 |
12. |
Auszahlungen für Versorgung |
63.000 |
13. |
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für
geringwertige Vermögensgegenstände |
8.121.000 |
14. |
Zin |
51.000 |
15. |
Transferauszahlungen (außer für Investitionstätigkeit) |
23.167.000 |
16. |
Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen |
2.593.500 |
17. |
= Summe
der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
41.917.600 |
18. |
Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit |
5.633.400 |
19. |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
913.500 |
20. |
Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
872.500 |
21. |
Veräußerung von Sachvermögen |
2.950.000 |
23. |
Sonstige Investitionstätigkeit |
53.500 |
24. |
= Summe
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
4.789.500 |
25. |
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
3.810.000 |
26. |
Baumaßnahmen |
6.125.000 |
27. |
Erwerb von beweglichem Sachvermögen |
1.394.000 |
29. |
Aktivierbare Zuwendungen |
712.000 |
30. |
Sonstige Investitionstätigkeit |
19.000 |
31. |
= Summe
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
12.060.000 |
32. |
Saldo aus
Investitionstätigkeit |
-7.270.500 |
33. |
Finanzmittel-Überschuss
/ - Fehlbetrag |
- 1.637.100 |
34. |
Einzahlungen; Aufnahme von Krediten |
100.000 |
35. |
Auszahlungen; Tilgung von Krediten |
949.000 |
36. |
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit |
-849.000 |
37. |
= Summe
der Salden aus Zeile 33 und 36 (Änderung des Zahlungsmittelbestands) |
-2.486.100 |
Der komplette Entwurf des Haushaltsplans wurde
vorab gesondert zugestellt.
Ergebnishaushalt
-
Realsteuererträge
(Grund- und Gewerbesteuern) werden 2019 in Höhe von 23,970 Mio. € eingeplant.
Der Gewerbesteueransatz wird aufgrund der Entwicklung des Aufkommensverlaufs
des Jahres 2018 mit 20.800.000 € kalkuliert, die Grundsteuer A und B mit
zusammen 3.478.000 €.
-
Die auf
die tatsächlichen Isteinnahmen abzuführende Gewerbesteuerumlage sinkt von 68,3
Hebesatzpunkten 2018 über 64 Punkte 2019 auf voraussichtlich 35 Punkte 2020.
Aufgrund der erwarteten Gewerbesteuereinnahmen ist 2019 eine
Gewerbesteuerumlage in Höhe von 4.040.000 € an das Land abzuführen, ab 2020
perspektivisch ca. 2,3 Mio. € pro Jahr
-
Anteil
an der Einkommen- und Umsatzsteuer: 15,02 Mio. € (+ 695 T€ gegenüber
2018). Im Haushalt 2019 wird ein Betrag in Höhe von 12,46 Mio. € aus dem
Einkommensteuer- und 2,56 Mio. € aus dem Umsatzsteueranteil veranschlagt. Die
vorläufige Abrechnung des Einkommensteueranteils für das Jahr 2018 beläuft sich
auf rd. 11,8 Mio. €. Nach den Orientierungsdaten des Landes Niedersachsen und
der aktuellen Steuerschätzung vom Oktober 2018 ist für das Jahr 2019 von einem
Anstieg dieser Einnahmequelle um ca. 5,8 % auszugehen.
Aufgrund einer
im Finanzausgleichsgesetz des Bundes vor Jahren verabschiedeten Regelung wird der
Anteil aller Gemeinden an den gesamten Umsatzsteuereinnahmen im Jahr 2019
leicht sinken. Trotz eines allgemeinen Anstiegs der Umsatzsteuereinnahmen um
prognostizierte ca. 5 % kommt es beim Gemeindeanteil zu einem Rückgang von 2 %.
-
Für die
Berechnung der Finanzausgleichsleistungen des Landes im Jahr 2018 ist auf der
einen Seite die individuelle Steuerkraft einer Kommune maßgebend, die
wesentlich durch ihre Realsteuereinnahmen bestimmt wird. Allerdings wird für
diese Berechnung landesweit ein einheitlicher Durchschnittshebesatz angewandt,
der für Grund- und Gewerbesteuer deutlich höher als der reale Lohner Hebesatz
liegt (siehe unten) – dies führt zu Nachteilen für Gemeinden, deren Hebesatz
unter dem Durchschnittshebesatz liegt. Für die Berechnung der Steuerkraft im
Finanzausgleich 2019 ist der Zeitraum 1.10.2017 bis 30.9.2018 zugrunde zu
legen. In diesem Zeitraum waren die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Lohne
gegenüber dem Vorjahr von 22,5 Mio. € auf 19,0 Mio. € zurückgegangen.
Um das
bestehende Finanzkraftgefälle auf Gemeindeebene auszugleichen, erhalten
Gemeinden in der Regel Schlüs
Für das Jahr
2018 wird bei einem geschätzten Grundbetrag je Einwohner von 1.110 € die
Einnahme von Schlüsselzuweisungen in Höhe von 520.000 € erwartet.
-
Die
Steuerhebesätze bleiben konstant. Für die Grundsteuer wurden sie letztmals zum
1.1.1998 (von 235 auf 275 v. H.) angepasst, der Gewerbesteuerhebesatz beträgt
seit 2016 330 v.H. Für das Jahr 2019 betragen die für die Berechnung der
Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden Hebesätze (90 % des
gewichteten Durchschnittshebesatzes der Gemeinden unter 100.000 Einwohner)
bei der Grundsteuer A = 341 v. H., Grundsteuer B = 360 v. H., Gewerbesteuer =
347 v. H.
In der
Gemeindegrößenklasse von 20.000 – 50.000 Einwohnern betrugen die
durchschnittlichen Hebesätze in Niedersachsen im Jahr 2017 für die Grundsteuer
B 406 v.H. und für die Gewerbesteuer 395 v.H.
Der
Personalkostenansatz für aktives Personal beträgt für das Jahr 2018
einschließlich der Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen ca. 8,46 Mio. € und
erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 9 %. Neben den zu erwartenden
Besoldungs- bzw. Lohnerhöhungen ist z.B. die Schaffung von z.T. vorübergehend
eingerichteten Stellen im Baubereich zu berücksichtigen. Zahlungswirksam (ohne
Rückstellungen) sind 7,92 Mio. € eingeplant.
-
Die
Kreisumlage wird 2019 auf einer Basis von 37 Punkten mit 12,550 Mio. €
veranschlagt. Auch sie berechnet sich auf Grundlage der Steuerkraft im Zeitraum
1.10.2017 – 30.9.2018. 2018 lag die Kreisumlage bei gleichem [im Jahresverlauf
gesenktem] Umlagesatz von 37 Punkten noch bei 12,982 Mio. € (- 432 T€). Ein
Punkt Kreisumlage bedeutet im Jahr 2019 Ausgaben von ca. 339.000 € (2018 =
351.000 €).
-
Der
Ergebnishaushalt des Jahres 2019 schließt mit einem Überschuss von
2.853.500 €.
Finanzhaushalt
-
Die
laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind in der
Planung mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch. Unterschiede zwischen
Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt ergeben sich vor allem daraus, dass sich
Investitionen im Finanzhaushalt niederschlagen, während in den Ergebnishaushalt
die sich hieraus ergebenden Abschreibungen einfließen.
-
Im
laufenden Finanzhaushalt 2019 wird ein Zahlungsmittelüberschuss von ca. 5,63
Mio. € erwartet (2018 = 5,1 Mio. €).
-
Die
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen,
Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen 2019 planmäßig rd. 12,06
Mio. € und liegen wie im Vorjahr auf einem überdurchschnittlichen Niveau.
-
Den
Auszahlungen für Investitionen stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von rd.
4,79 Mio. € gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerung
-
Der
investive Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von rd. 7,27 Mio. € wird neben dem Überschuss
aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (5,6 Mio. €) und der möglichen
Kreditaufnahme aus zinsfreien Mitteln der Kreisschulbaukasse (0,1 Mio. €) aus
dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand finanziert.
Eine
Kreditaufnahme auf dem allgemeinen Kreditmarkt ist für 2019 nicht eingeplant.
-
Nach §
110 Abs. 4 NKomVG sind die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen. Die nicht
gebundenen liquiden Mittel zu Beginn des Haushaltsjahres 2019 würden rd. 6 Mio.
€ betragen, sofern alle Einnahmen und Ausgaben aus dem Haushaltsplan 2018 und
aus den gebildeten Haushaltsresten 1:1 eintreten bzw. umgesetzt werden. Dieser
freie Kassenbestand würde nach dem Haushaltsplanentwurf 2019 bis zum Jahresende
2019 auf unter 4 Millionen Euro sinken. Aufgrund einer zu erwartenden
allgemeinen Verbesserung im Jahresabschluss 2018 liegt eine ausreichende
Liquidität vor.
Stellenplan:
Nach § 5 KomHKVO weist der Stellenplan die
erforderlichen Stellen der Beamten und der weiteren nicht nur vorübergehend
Beschäftigten aus. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe enthält der Stellenplanentwurf für das
Haushaltsjahr 2019 nur die erforderlichen Planstellen. Er ist Bestandteil des Haushaltsplans (§ 1
Abs. 1 Nr. 4 KomHKVO).
Der
Personalbestand der Stadtverwaltung einschließlich Hausmeister, Bauhof,
Schulsekretärinnen und Waldbadpersonal ist nach wie vor im Vergleich zu anderen
Kommunen niedrig. Bezogen auf Ganztagsbeschäftigte waren zum 01.10.2018 13,55
Beamte, 68,37 Tarifbeschäftigte und 36,31 handwerklich tätige Tarifbeschäftigte
für die Stadt Lohne tätig.
Im Jahr 2017
wurden 7.127.365 Euro für Personalkosten aufgewendet. In diesem Betrag sind
neben den reinen Dienstaufwendungen alle Nebenkosten wie z.B. Beiträge zur
Versorgungskasse, Sozialversicherungsanteile, Beihilfen, Pensionsrückstellungen
und Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Altersteilzeit enthalten.
Zahlungswirksam waren 2017 6.649.853 Euro, woraus sich bei einer Einwohnerzahl
von 26.527 (Stand 30.06.2017) Personalausgaben in Höhe von 250,69 Euro je
Einwohner ergaben.
Tendenziell ist
der Stellenplan 2019 aufgrund einiger Umstrukturierungen innerhalb des Amtes
für Familie und Soziales sowie der personellen bedarfsgerechten Aufstockung und
Berücksichtigung perspektivischer Nachfolgeregelungen geprägt von der
Neueinrichtung diverser Planstellen, die im Folgenden weitergehend erläutert
werden.
Beamte:
Es wird in diesem
Zusammenhang auf die mit Nachtragshaushalt 2018 eingerichtete A11-Planstelle
für das Ordnungsamt hingewiesen, die als weitere A 11-Stelle ausgewiesen wird
(unter lfd.Nr.7). Zudem wird durch das Ausscheiden des derzeitigen
Bauamtsleiters voraussichtlich zum 30.09.2019 eine weitere A 14-Stelle für
einen Überschneidungszeitraum von ca. drei Monaten in der Nachfolge durch
Neubesetzung der bisherigen Bauamtsleiterstelle eingerichtet. Die Stelle erhält
einen KW-Vermerk (unter lfd.Nr.4).
Beschäftigte/ehem. Angestellte:
Neueinrichtung von Planstellen:
- Bauamt
Aufgrund weiterer
städtebaulicher Entwicklungen und deren Umsetzung ist die Neueinrichtung einer
EG 12-Stelle für die Hochbauabteilung auch als perspektivische Nachfolge des
derzeitigen Stelleninhabers erfolgt (unter lfd.Nr.3).
Um dem derzeitigen
Klimawandel durch neue energetische Konzepte nachhaltig entgegenzutreten, wird
für die Bauverwaltung eine EG 10-Stelle Klimaschutzmanager eingerichtet. Diese
Stelle wird anteilsmäßig durch ein Landesförderprogramm zu 65 % bezuschusst
(unter lfd. Nr. 5).
- Amt für
Familie und Soziales
Aufgrund einer
Umstrukturierung der Abteilung 51 – Jugend und Familie – wird durch die
Auslagerung der Tagespflege in eine neu einzurichtende Außenstelle die
Neueinrichtung einer EG S 11 b-Stelle mit einem Stundenanteil von 25
Wochenstunden erforderlich(unter lfd.Nr.47). Gleichzeitig wird der
Stundenanteil der bisherigen Abteilungsleiterin von 24,50 auf 30 Wochenstunden
aufgestockt (unter lfd.Nr.7). Weiterhin wird die Einrichtung einer
Halbtagsstelle als allgemeine Verwaltungskraft mit EG 6 notwendig (unter
lfd.Nr.31). Für die Abteilungsleitung der Abteilung 51 ist die Einrichtung
einer EG 10-Stelle vorgesehen (unter lfd.Nr.7).
Darüber hinaus
wird auf die Auslagerung von 2,32 Stellenanteilen EG S 11b von der Abteilung 50
in die zum 01.10.2018 neu eingerichtete Abteilung 52 – Integration - verwiesen
(Umverlagerung, siehe Übersicht zum Stellenplan).
Folgende Stellen
wurden aufgrund von Arbeitsplatzneubewertungen tarifrechtlich angepasst
(Höhergruppierungen):
Abteilungsleiter
Waldbad von EG 8 auf EG 9a (unter lfd.Nr.13).
Sachbearbeiter
Abt. 50 von EG 7 auf EG 8 (unter lfd. Nr. 21).
Sachbearbeiter
Abt. 20 von EG 6 auf EG 7 (unter lfd. Nr. 24).
Technischer
Zeichner Abt. 61 von EG 8 auf EG 9a (unter lfd.Nr.14).
Durch Inanspruchnahme
einer vorzeitigen Altersrente ab dem 01.11.2018 wurde eine EG 9b-Stelle
ersatzlos gestrichen, da der Mitarbeiter seit dem 01.01.2005 zur ARGE
abgeordnet war (unter lfd. Nr. 10).
Beschäftigte/ehem. Arbeiter:
Neueinrichtung von Planstellen:
- Bauhof
Weiterhin ist laut
Schlüsselverteilung (1 MA auf 1.000 Einwohner) der Bauhof mit einer Stelle
unterbesetzt. Zudem gibt es einen langwierigen Krankheitsfall und eine
teilweise fortschreitende Überalterung des Bauhofpersonals. Folglich wurde eine
weitere Bauhofstelle mit EG 5 eingerichtet (unter lfd.Nr.34).
Des Weiteren wurde
erstmalig eine Ausbildungsstelle für den Beruf des Gärtners eingerichtet, um
dem Fachkräftemangel und künftigem weiteren Personalbedarf entgegen zu wirken.
Das Anerkennungsverfahren als Ausbildungsbetrieb läuft derzeit.
- Abt.10
Für die allgemeine
Betreuung von städtischen Objekten, insbesondere auch für die Betreuung des
Objektes an der Pariser Straße sowie auch zur Abwesenheitsvertretung der
Hallenwarte beim Lohneum sowie der Sporthalle am Adenauerring wurde eine
weitere Hausmeister-Stelle mit EG 5 eingerichtet (unter lfd. Nr. 35).
Beratungsverlauf:
Nach
dem Stadtkämmerer Theder die Haushaltsdaten erläutert hatte, nannte ein CDU -
Sprecher das Zahlenwerk grundsolide und verwies auf den Rekordhaushalt bei
konstant bleibenden Hebesätzen und hohen Ausgaben für Infrastruktur und
Bildung. Ein Sprecher der SPD Fraktion appellierte, zukünftig den Haushalt
rechtzeitig vor dem 1.12. des Vorjahres zu verabschieden. Zudem seien mehrere Investitionen
mit einem Volumen von mehr als 1 Mio. € enthalten, die eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfordern. Eine weitere Rückfrage bezog sich
auf die hohen Haushaltsreste. Hierzu wurde verwaltungsseitig mitgeteilt, dass
ein großer Teil noch für das LOHNEUM oder die Stadtsanierung reserviert sind.
Insgesamt sei davon auszugehen, dass weniger als 1 Mio. € tatsächlich nicht
mehr von den 11,8 Mio. € Haushaltsresten benötigt würden. Auf die Frage, warum
der Haushalt bereits Zahlen über noch nicht beschlossene Projekte wie z. B. die
Errichtung eines Gebäudes für Stage 7 enthalten, teilte Bürgermeister
Gerdesmeyer mit, dass sich bei dem vorgelegten Haushalt um einen Entwurf der
Verwaltung handele, der auch mögliche Planungen berücksichtigen müsse.