Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Lohne beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2019.

 


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 mit Stand 12.11.2018 gliedert sich wie folgt:

 

1. Ergebnishaushalt

 

Bezeichnung

Ansatz 2019

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

39.993.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit

3.508.000

03.

Auflösungserträge aus Sonderposten

1.658.500

04.

Sonstige Transfererträge

14.000

05.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten für Investitionstätigkeit

1.119.000

06.

Privatrechtliche Entgelte

705.000

07.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

875.000

08.

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

151.000

09.

Aktivierte Eigenleistungen

 

10.

Bestandsveränderungen

 

11.

Sonstige ordentliche Erträge

1.352.000

12.

= Summe ordentliche Erträge

49.375.500

13.

Aufwendungen für aktives Personal

8.464.100

14.

Aufwendungen für Versorgung

63.000

15.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

8.121.000

16.

Abschreibungen

4.062.400

17.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

51.000

18.

Transferaufwendungen

23.167.000

19.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

2.593.500

21.

= Summe ordentliche Aufwendungen

46.522.000

 

ordentliches Ergebnis = Überschuss 2019

2.853.500

 

2. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.

 

Bezeichnung

Ansatz 2019

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

39.993.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für Investitionstätigkeit)

3.508.000

03.

Sonstige Transfereinzahlungen

14.000

04.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten für Investitionstätigkeit

1.119.000

05.

Privatrechtliche Entgelte

(außer für Investitionstätigkeit)

705.000

06.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit

875.000

07.

Zinsen und ähnliche Einzahlungen

151.000

09.

Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen

1.186.000

10.

= Summe der Einzahlungen aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

47.551.000

11.

Auszahlungen für aktives Personal

7.922.100

12.

Auszahlungen für Versorgung

63.000

13.

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände

8.121.000

14.

Zinsen und ähnliche Auszahlungen

51.000

15.

Transferauszahlungen

(außer für Investitionstätigkeit)

23.167.000

16.

Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen

2.593.500

17.

= Summe der Auszahlungen aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

41.917.600

18.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

5.633.400

19.

Zuwendungen für Investitionstätigkeit

913.500

20.

Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit

872.500

21.

Veräußerung von Sachvermögen

2.950.000

23.

Sonstige Investitionstätigkeit

53.500

24.

= Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

4.789.500

25.

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

3.810.000

26.

Baumaßnahmen

6.125.000

27.

Erwerb von beweglichem Sachvermögen

1.394.000

29.

Aktivierbare Zuwendungen

712.000

30.

Sonstige Investitionstätigkeit

19.000

31.

= Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

12.060.000

32.

Saldo aus Investitionstätigkeit

-7.270.500

33.

Finanzmittel-Überschuss / - Fehlbetrag

- 1.637.100

34.

Einzahlungen; Aufnahme von Krediten

100.000

35.

Auszahlungen; Tilgung von Krediten

949.000

36.

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-849.000

37.

= Summe der Salden aus Zeile 33 und 36 (Änderung des Zahlungsmittelbestands)

-2.486.100

 

Der komplette Entwurf des Haushaltsplans wurde vorab gesondert zugestellt.
Ergebnishaushalt

 

-       Realsteuererträge (Grund- und Gewerbesteuern) werden 2019 in Höhe von 23,970 Mio. € eingeplant. Der Gewerbesteueransatz wird aufgrund der Entwicklung des Aufkommensverlaufs des Jahres 2018 mit 20.800.000 € kalkuliert, die Grundsteuer A und B mit zusammen 3.478.000 €.

 

-       Die auf die tatsächlichen Isteinnahmen abzuführende Gewerbesteuerumlage sinkt von 68,3 Hebesatzpunkten 2018 über 64 Punkte 2019 auf voraussichtlich 35 Punkte 2020. Aufgrund der erwarteten Gewerbesteuereinnahmen ist 2019 eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 4.040.000 € an das Land abzuführen, ab 2020 perspektivisch ca. 2,3 Mio. € pro Jahr

 

-       Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer: 15,02 Mio. € (+ 695 T€ gegenüber 2018). Im Haushalt 2019 wird ein Betrag in Höhe von 12,46 Mio. € aus dem Einkommensteuer- und 2,56 Mio. € aus dem Umsatzsteueranteil veranschlagt. Die vorläufige Abrechnung des Einkommensteueranteils für das Jahr 2018 beläuft sich auf rd. 11,8 Mio. €. Nach den Orientierungsdaten des Landes Niedersachsen und der aktuellen Steuerschätzung vom Oktober 2018 ist für das Jahr 2019 von einem Anstieg dieser Einnahmequelle um ca. 5,8 % auszugehen.

Aufgrund einer im Finanzausgleichsgesetz des Bundes vor Jahren verabschiedeten Regelung wird der Anteil aller Gemeinden an den gesamten Umsatzsteuereinnahmen im Jahr 2019 leicht sinken. Trotz eines allgemeinen Anstiegs der Umsatzsteuereinnahmen um prognostizierte ca. 5 % kommt es beim Gemeindeanteil zu einem Rückgang von 2 %.

 

-       Für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen des Landes im Jahr 2018 ist auf der einen Seite die individuelle Steuerkraft einer Kommune maßgebend, die wesentlich durch ihre Realsteuereinnahmen bestimmt wird. Allerdings wird für diese Berechnung landesweit ein einheitlicher Durchschnittshebesatz angewandt, der für Grund- und Gewerbesteuer deutlich höher als der reale Lohner Hebesatz liegt (siehe unten) – dies führt zu Nachteilen für Gemeinden, deren Hebesatz unter dem Durchschnittshebesatz liegt. Für die Berechnung der Steuerkraft im Finanzausgleich 2019 ist der Zeitraum 1.10.2017 bis 30.9.2018 zugrunde zu legen. In diesem Zeitraum waren die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Lohne gegenüber dem Vorjahr von 22,5 Mio. € auf 19,0 Mio. € zurückgegangen.

 

Um das bestehende Finanzkraftgefälle auf Gemeindeebene auszugleichen, erhalten Gemeinden in der Regel Schlüsselzuweisungen durch das Land. Das Land Niedersachsen verteilte 2018 2,034 Mrd. € Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben nach der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden (die für einwohnerstärkere Gemeinden höher gewichtet wird), aber eben unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen individuellen kommunalen Steuerkraft. Für die Stadt Lohne wird zum Stichtag 30.6.2018 von einer Zahl von ca. 26.600 Einwohnern ausgegangen.

Für das Jahr 2018 wird bei einem geschätzten Grundbetrag je Einwohner von 1.110 € die Einnahme von Schlüsselzuweisungen in Höhe von 520.000 € erwartet.

 

-       Die Steuerhebesätze bleiben konstant. Für die Grundsteuer wurden sie letztmals zum 1.1.1998 (von 235 auf 275 v. H.) angepasst, der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 2016 330 v.H. Für das Jahr 2019 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden Hebesätze (90 % des gewichteten Durchschnittshebesatzes der Gemeinden unter 100.000 Einwohner) bei der Grundsteuer A = 341 v. H., Grundsteuer B = 360 v. H., Gewerbesteuer = 347 v. H.

In der Gemeindegrößenklasse von 20.000 – 50.000 Einwohnern betrugen die durchschnittlichen Hebesätze in Niedersachsen im Jahr 2017 für die Grundsteuer B 406 v.H. und für die Gewerbesteuer 395 v.H.

Der Personalkostenansatz für aktives Personal beträgt für das Jahr 2018 einschließlich der Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen ca. 8,46 Mio. € und erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 9 %. Neben den zu erwartenden Besoldungs- bzw. Lohnerhöhungen ist z.B. die Schaffung von z.T. vorübergehend eingerichteten Stellen im Baubereich zu berücksichtigen. Zahlungswirksam (ohne Rückstellungen) sind 7,92 Mio. € eingeplant.

 

 

-       Die Kreisumlage wird 2019 auf einer Basis von 37 Punkten mit 12,550 Mio. € veranschlagt. Auch sie berechnet sich auf Grundlage der Steuerkraft im Zeitraum 1.10.2017 – 30.9.2018. 2018 lag die Kreisumlage bei gleichem [im Jahresverlauf gesenktem] Umlagesatz von 37 Punkten noch bei 12,982 Mio. € (- 432 T€). Ein Punkt Kreisumlage bedeutet im Jahr 2019 Ausgaben von ca. 339.000 € (2018 = 351.000 €).

 

-       Der Ergebnishaushalt des Jahres 2019 schließt mit einem Überschuss von 2.853.500 €.

 

 

Finanzhaushalt

 

-       Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind in der Planung mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch. Unterschiede zwischen Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt ergeben sich vor allem daraus, dass sich Investitionen im Finanzhaushalt niederschlagen, während in den Ergebnishaushalt die sich hieraus ergebenden Abschreibungen einfließen.

 

-       Im laufenden Finanzhaushalt 2019 wird ein Zahlungsmittelüberschuss von ca. 5,63 Mio. € erwartet (2018 = 5,1 Mio. €).

 

-       Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen 2019 planmäßig rd. 12,06 Mio. € und liegen wie im Vorjahr auf einem überdurchschnittlichen Niveau.

 

-       Den Auszahlungen für Investitionen stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von rd. 4,79 Mio. € gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse).

 

-       Der investive Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von rd. 7,27 Mio. € wird neben dem Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (5,6 Mio. €) und der möglichen Kreditaufnahme aus zinsfreien Mitteln der Kreisschulbaukasse (0,1 Mio. €) aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand finanziert.

Eine Kreditaufnahme auf dem allgemeinen Kreditmarkt ist für 2019 nicht eingeplant.

 

-       Nach § 110 Abs. 4 NKomVG sind die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen. Die nicht gebundenen liquiden Mittel zu Beginn des Haushaltsjahres 2019 würden rd. 6 Mio. € betragen, sofern alle Einnahmen und Ausgaben aus dem Haushaltsplan 2018 und aus den gebildeten Haushaltsresten 1:1 eintreten bzw. umgesetzt werden. Dieser freie Kassenbestand würde nach dem Haushaltsplanentwurf 2019 bis zum Jahresende 2019 auf unter 4 Millionen Euro sinken. Aufgrund einer zu erwartenden allgemeinen Verbesserung im Jahresabschluss 2018 liegt eine ausreichende Liquidität vor.


Stellenplan:

Nach § 5 KomHKVO weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der Beamten und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten aus. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe enthält der Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2019 nur die erforderlichen Planstellen. Er ist Bestandteil des Haushaltsplans (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KomHKVO).

 

Der Personalbestand der Stadtverwaltung einschließlich Hausmeister, Bauhof, Schulsekretärinnen und Waldbadpersonal ist nach wie vor im Vergleich zu anderen Kommunen niedrig. Bezogen auf Ganztagsbeschäftigte waren zum 01.10.2018 13,55 Beamte, 68,37 Tarifbeschäftigte und 36,31 handwerklich tätige Tarifbeschäftigte für die Stadt Lohne tätig.

Im Jahr 2017 wurden 7.127.365 Euro für Personalkosten aufgewendet. In diesem Betrag sind neben den reinen Dienstaufwendungen alle Nebenkosten wie z.B. Beiträge zur Versorgungskasse, Sozialversicherungsanteile, Beihilfen, Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Altersteilzeit enthalten. Zahlungswirksam waren 2017 6.649.853 Euro, woraus sich bei einer Einwohnerzahl von 26.527 (Stand 30.06.2017) Personalausgaben in Höhe von 250,69 Euro je Einwohner ergaben.

 

Tendenziell ist der Stellenplan 2019 aufgrund einiger Umstrukturierungen innerhalb des Amtes für Familie und Soziales sowie der personellen bedarfsgerechten Aufstockung und Berücksichtigung perspektivischer Nachfolgeregelungen geprägt von der Neueinrichtung diverser Planstellen, die im Folgenden weitergehend erläutert werden.

 

Beamte:

 

Es wird in diesem Zusammenhang auf die mit Nachtragshaushalt 2018 eingerichtete A11-Planstelle für das Ordnungsamt hingewiesen, die als weitere A 11-Stelle ausgewiesen wird (unter lfd.Nr.7). Zudem wird durch das Ausscheiden des derzeitigen Bauamtsleiters voraussichtlich zum 30.09.2019 eine weitere A 14-Stelle für einen Überschneidungszeitraum von ca. drei Monaten in der Nachfolge durch Neubesetzung der bisherigen Bauamtsleiterstelle eingerichtet. Die Stelle erhält einen KW-Vermerk (unter lfd.Nr.4).

 

 

Beschäftigte/ehem. Angestellte:

 

Neueinrichtung von Planstellen:

  • Bauamt

Aufgrund weiterer städtebaulicher Entwicklungen und deren Umsetzung ist die Neueinrichtung einer EG 12-Stelle für die Hochbauabteilung auch als perspektivische Nachfolge des derzeitigen Stelleninhabers erfolgt (unter lfd.Nr.3).

 

Um dem derzeitigen Klimawandel durch neue energetische Konzepte nachhaltig entgegenzutreten, wird für die Bauverwaltung eine EG 10-Stelle Klimaschutzmanager eingerichtet. Diese Stelle wird anteilsmäßig durch ein Landesförderprogramm zu 65 % bezuschusst (unter lfd. Nr. 5).

 

 

  • Amt für Familie und Soziales

Aufgrund einer Umstrukturierung der Abteilung 51 – Jugend und Familie – wird durch die Auslagerung der Tagespflege in eine neu einzurichtende Außenstelle die Neueinrichtung einer EG S 11 b-Stelle mit einem Stundenanteil von 25 Wochenstunden erforderlich(unter lfd.Nr.47). Gleichzeitig wird der Stundenanteil der bisherigen Abteilungsleiterin von 24,50 auf 30 Wochenstunden aufgestockt (unter lfd.Nr.7). Weiterhin wird die Einrichtung einer Halbtagsstelle als allgemeine Verwaltungskraft mit EG 6 notwendig (unter lfd.Nr.31). Für die Abteilungsleitung der Abteilung 51 ist die Einrichtung einer EG 10-Stelle vorgesehen (unter lfd.Nr.7).

Darüber hinaus wird auf die Auslagerung von 2,32 Stellenanteilen EG S 11b von der Abteilung 50 in die zum 01.10.2018 neu eingerichtete Abteilung 52 – Integration - verwiesen (Umverlagerung, siehe Übersicht zum Stellenplan).

 

Folgende Stellen wurden aufgrund von Arbeitsplatzneubewertungen tarifrechtlich angepasst (Höhergruppierungen):

Abteilungsleiter Waldbad von EG 8 auf EG 9a (unter lfd.Nr.13).

Sachbearbeiter Abt. 50 von EG 7 auf EG 8 (unter lfd. Nr. 21).

Sachbearbeiter Abt. 20 von EG 6 auf EG 7 (unter lfd. Nr. 24).

Technischer Zeichner Abt. 61 von EG 8 auf EG 9a (unter lfd.Nr.14).

 

 

Durch Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente ab dem 01.11.2018 wurde eine EG 9b-Stelle ersatzlos gestrichen, da der Mitarbeiter seit dem 01.01.2005 zur ARGE abgeordnet war (unter lfd. Nr. 10).

 

 

Beschäftigte/ehem. Arbeiter:

 

Neueinrichtung von Planstellen:

  • Bauhof

Weiterhin ist laut Schlüsselverteilung (1 MA auf 1.000 Einwohner) der Bauhof mit einer Stelle unterbesetzt. Zudem gibt es einen langwierigen Krankheitsfall und eine teilweise fortschreitende Überalterung des Bauhofpersonals. Folglich wurde eine weitere Bauhofstelle mit EG 5 eingerichtet (unter lfd.Nr.34).

Des Weiteren wurde erstmalig eine Ausbildungsstelle für den Beruf des Gärtners eingerichtet, um dem Fachkräftemangel und künftigem weiteren Personalbedarf entgegen zu wirken. Das Anerkennungsverfahren als Ausbildungsbetrieb läuft derzeit.

 

  • Abt.10

Für die allgemeine Betreuung von städtischen Objekten, insbesondere auch für die Betreuung des Objektes an der Pariser Straße sowie auch zur Abwesenheitsvertretung der Hallenwarte beim Lohneum sowie der Sporthalle am Adenauerring wurde eine weitere Hausmeister-Stelle mit EG 5 eingerichtet (unter lfd. Nr. 35).

 

 

Beratungsverlauf:

 

Nach dem Stadtkämmerer Theder die Haushaltsdaten erläutert hatte, nannte ein CDU - Sprecher das Zahlenwerk grundsolide und verwies auf den Rekordhaushalt bei konstant bleibenden Hebesätzen und hohen Ausgaben für Infrastruktur und Bildung. Ein Sprecher der SPD Fraktion appellierte, zukünftig den Haushalt rechtzeitig vor dem 1.12. des Vorjahres zu verabschieden. Zudem seien mehrere Investitionen mit einem Volumen von mehr als 1 Mio. € enthalten, die eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfordern. Eine weitere Rückfrage bezog sich auf die hohen Haushaltsreste. Hierzu wurde verwaltungsseitig mitgeteilt, dass ein großer Teil noch für das LOHNEUM oder die Stadtsanierung reserviert sind. Insgesamt sei davon auszugehen, dass weniger als 1 Mio. € tatsächlich nicht mehr von den 11,8 Mio. € Haushaltsresten benötigt würden. Auf die Frage, warum der Haushalt bereits Zahlen über noch nicht beschlossene Projekte wie z. B. die Errichtung eines Gebäudes für Stage 7 enthalten, teilte Bürgermeister Gerdesmeyer mit, dass sich bei dem vorgelegten Haushalt um einen Entwurf der Verwaltung handele, der auch mögliche Planungen berücksichtigen müsse.