Sitzung: 22.11.2018 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 20/037/2018
Beschlussempfehlung:
Sachverhalt:
In den Sportförderrichtlinien der
Stadt Lohne ist festgesetzt, dass die Stadt Lohne im Rahmen ihrer
Haushaltsmittel Zuschüsse zur Förderung vereinseigener, zur Nutzung
überlassener (im Eigentum der Stadt Lohne) bzw. längerfristig angepachteter
Sportstätten nach Maßgabe dieser Richtlinien gewährt.
Gemäß § 8 in Verbindung mit § 9 der
Richtlinien beträgt die Höhe des Zuschusses 40 % der folgenden Pauschalwerte
(“Unterhaltungsaufwendungen“):
-
je Fußballfeld 11.700 €
-
je Kleinspielfeld 5.900 €
-
je Umkleidegebäude 9.000 € (laut VA-Beschluss
bis auf weiteres: 11.700 €)
Im Rahmen der Diskussion mehrerer
Förderanträge und vergangener politischer Beratungen wurde bei diesem Thema
Verbesserungsbedarf festgestellt.
Für den mit insgesamt über 4.200
Mitgliedern (davon über 1.100 in der Fußballabteilung) größten Lohner
Sportverein TuS Blau-Weiss Lohne wurde stets eine Bezuschussung per
Einzelbeschluss beschlossen, zuletzt im Jahr 2017 mit 153.000 € pro Jahr
jährlich bis 2021.
Im Jahr 2018 hat der TuS Blau-Weiss
Lohne zwei weitere Zuschussanträge für die Kosten der Billard-Abteilung über
6.000 € und wegen einer Ausweitung des Personalaufwands für das
Heinz-Dettmer-Stadion über 10.487 € p.a. gestellt.
Bei Hallensportarten fallen für die
Sportvereine Unterhaltungskosten in der Regel nicht an, da diese Hallen von der
Stadt Lohne unterhalten werden. Für die sogenannte „BWL-Halle“ am Bergweg
besteht eine Sonderregelung.
Aus Sicht der Stadtverwaltung sollte bei der Förderung der Sportvereine
im Vordergrund stehen, dass (besonders im Hinblick auf die geleistete
Jugendarbeit) die soziale, gesundheitliche und integrationsfördernde Bedeutung des Vereins in der
Gesamtbetrachtung unterstützt wird. Gleichzeitig dient diese Förderung der
Stabilität von Vereinsmitgliedsbeiträgen auf einem angemessenen und tragbaren
Niveau.
Der Vorlage waren Tabellen beigefügt, die
über die vier Lohner Fußballvereine TuS Blau-Weiss Lohne, GW Brockdorf, SW
Kroge-Ehrendorf und Amasyaspor Lohne erhebliche Unterschiede zwischen der
absoluten Zahl der Fußballmannschaften, der hierfür zur Verfügung stehenden
Sportplätze sowie deren Beanspruchung (in Mannschaften pro Platz) zeigen.
Allerdings stellt Amasyaspor seine Plätze auch für andere Mannschaften zur
Verfügung, was hier nicht abgebildet werden konnte.
Es wird vorgeschlagen, im Rahmen einer
Neuregelung die Bezuschussung laufender Kosten über eine Festbetragsregelung zu
regeln. Für die interne Verteilung auf den Zuschussbedarf einzelner Abteilungen
soll der Verein eigenverantwortlich zuständig sein. Eine Gewährung von
Fördermitteln sowohl nach der Zahl der Plätze als auch nach der Anzahl der
aktuell im Spielbetrieb befindlichen Mannschaften, orientiert an den bisherigen
Werten, könnte für die vier bisher in der Sportförderrichtlinie genannten
Vereine folgende Bezuschussung pro Jahr (auf 1.000 € pro Jahr gerundet)
ergeben:
TuS
Blau-Weiss Lohne 165.000
€
GW Brockdorf 60.000
€
SW
Kroge-Ehrendorf 27.000
€
Amasyaspor
Lohne 15.000
€
Eine enge Kooperation der einzelnen
Vereine im Fall von Unbespielbarkeiten der Sportplätze wird dabei
vorausgesetzt.
Die Förderung von Baumaßnahmen und von
Anschaffungen (§§ 4 – 6 der Sportförderrichtlinie) wird nicht verändert.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer
Theder erläuterte den Sachverhalt und stellte hierzu Tabellen mit den unterschiedlichen
Förderansätzen vor, wobei verdeutlicht wurde, dass es schon aufgrund der
strukturellen Unterschiede bei den einzelnen Vereinen kein absolut gerechtes
mathematisches System gibt. Nach Ansicht der Verwaltung sollte es Ziel sein,
eine Festbetragsregelung zu beschließen, die dann nach Ablauf von 3 - 5 Jahren
erneut angepasst werden könnte.
Nach
Ansicht einer Sprecherin der SPD-Fraktion fehlen in der Vorlage die
Stellungnahmen der betroffenen Vereine. Auch sei eine Ungleichbehandlung zum
Nachteil von kleineren Vereinen erkennbar, wenn die prozentuale Erhöhung bei
den Fixkosten betrachtet wird. Nach Mitteilung des Bürgermeisters sollten hier
Werte festgelegt werden, mit denen die Vereine leben können, wobei es immer
Besonderheiten gebe. Eine weitere Sprecherin verwies nochmals auf die große
Bedeutung der Vereine gerade für die Ortschaften.
Es
bestand insgesamt Einigkeit darüber, einen Grundsatzbeschluss über eine
Festbetragsregelung für die laufende Bezuschussung zu fassen. Allerding soll
die Verwaltung zuvor nochmals gemeinsam mit den Vereinen eine tragbare Lösung
erarbeiten. Ziel sei es, die Angelegenheit möglichst in kommenden Sitzung des
Finanzausschusses im Januar erneut zu beraten und darüber zu beschließen.