Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 


Sachverhalt:

 

In den Sportförderrichtlinien der Stadt Lohne ist festgesetzt, dass die Stadt Lohne im Rahmen ihrer Haushaltsmittel Zuschüsse zur Förderung vereinseigener, zur Nutzung überlassener (im Eigentum der Stadt Lohne) bzw. längerfristig angepachteter Sportstätten nach Maßgabe dieser Richtlinien gewährt.

 

Gemäß § 8 in Verbindung mit § 9 der Richtlinien beträgt die Höhe des Zuschusses 40 % der folgenden Pauschalwerte (“Unterhaltungsaufwendungen“):

-       je Fußballfeld 11.700 €

-       je Kleinspielfeld 5.900 €

-       je Umkleidegebäude 9.000 € (laut VA-Beschluss bis auf weiteres: 11.700 €)

 

Im Rahmen der Diskussion mehrerer Förderanträge und vergangener politischer Beratungen wurde bei diesem Thema Verbesserungsbedarf festgestellt.

 

Für den mit insgesamt über 4.200 Mitgliedern (davon über 1.100 in der Fußballabteilung) größten Lohner Sportverein TuS Blau-Weiss Lohne wurde stets eine Bezuschussung per Einzelbeschluss beschlossen, zuletzt im Jahr 2017 mit 153.000 € pro Jahr jährlich bis 2021.

Im Jahr 2018 hat der TuS Blau-Weiss Lohne zwei weitere Zuschussanträge für die Kosten der Billard-Abteilung über 6.000 € und wegen einer Ausweitung des Personalaufwands für das Heinz-Dettmer-Stadion über 10.487 € p.a. gestellt.

 

Bei Hallensportarten fallen für die Sportvereine Unterhaltungskosten in der Regel nicht an, da diese Hallen von der Stadt Lohne unterhalten werden. Für die sogenannte „BWL-Halle“ am Bergweg besteht eine Sonderregelung.

 

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung sollte bei der Förderung der Sportvereine im Vordergrund stehen, dass (besonders im Hinblick auf die geleistete Jugendarbeit) die soziale, gesundheitliche und integrationsfördernde Bedeutung des Vereins in der Gesamtbetrachtung unterstützt wird. Gleichzeitig dient diese Förderung der Stabilität von Vereinsmitgliedsbeiträgen auf einem angemessenen und tragbaren Niveau.

 

 

Der Vorlage waren Tabellen beigefügt, die über die vier Lohner Fußballvereine TuS Blau-Weiss Lohne, GW Brockdorf, SW Kroge-Ehrendorf und Amasyaspor Lohne erhebliche Unterschiede zwischen der absoluten Zahl der Fußballmannschaften, der hierfür zur Verfügung stehenden Sportplätze sowie deren Beanspruchung (in Mannschaften pro Platz) zeigen. Allerdings stellt Amasyaspor seine Plätze auch für andere Mannschaften zur Verfügung, was hier nicht abgebildet werden konnte.

 

Es wird vorgeschlagen, im Rahmen einer Neuregelung die Bezuschussung laufender Kosten über eine Festbetragsregelung zu regeln. Für die interne Verteilung auf den Zuschussbedarf einzelner Abteilungen soll der Verein eigenverantwortlich zuständig sein. Eine Gewährung von Fördermitteln sowohl nach der Zahl der Plätze als auch nach der Anzahl der aktuell im Spielbetrieb befindlichen Mannschaften, orientiert an den bisherigen Werten, könnte für die vier bisher in der Sportförderrichtlinie genannten Vereine folgende Bezuschussung pro Jahr (auf 1.000 € pro Jahr gerundet) ergeben:

 

TuS Blau-Weiss Lohne                                                 165.000 €

GW Brockdorf                                                                60.000 €

SW Kroge-Ehrendorf                                                     27.000 €

Amasyaspor Lohne                                                        15.000 €

 

Eine enge Kooperation der einzelnen Vereine im Fall von Unbespielbarkeiten der Sportplätze wird dabei vorausgesetzt.

 

Die Förderung von Baumaßnahmen und von Anschaffungen (§§ 4 – 6 der Sportförderrichtlinie) wird nicht verändert.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder erläuterte den Sachverhalt und stellte hierzu Tabellen mit den unterschiedlichen Förderansätzen vor, wobei verdeutlicht wurde, dass es schon aufgrund der strukturellen Unterschiede bei den einzelnen Vereinen kein absolut gerechtes mathematisches System gibt. Nach Ansicht der Verwaltung sollte es Ziel sein, eine Festbetragsregelung zu beschließen, die dann nach Ablauf von 3 - 5 Jahren erneut angepasst werden könnte.

 

Nach Ansicht einer Sprecherin der SPD-Fraktion fehlen in der Vorlage die Stellungnahmen der betroffenen Vereine. Auch sei eine Ungleichbehandlung zum Nachteil von kleineren Vereinen erkennbar, wenn die prozentuale Erhöhung bei den Fixkosten betrachtet wird. Nach Mitteilung des Bürgermeisters sollten hier Werte festgelegt werden, mit denen die Vereine leben können, wobei es immer Besonderheiten gebe. Eine weitere Sprecherin verwies nochmals auf die große Bedeutung der Vereine gerade für die Ortschaften.

 

Es bestand insgesamt Einigkeit darüber, einen Grundsatzbeschluss über eine Festbetragsregelung für die laufende Bezuschussung zu fassen. Allerding soll die Verwaltung zuvor nochmals gemeinsam mit den Vereinen eine tragbare Lösung erarbeiten. Ziel sei es, die Angelegenheit möglichst in kommenden Sitzung des Finanzausschusses im Januar erneut zu beraten und darüber zu beschließen.