Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Entscheidung über die Erteilung der Sanierungsgenehmigung zum Abbruch/Beseitigung eines Teiles der baulichen Anlage Keetstraße 6 und 8 wird zurückgestellt.

Mit dem Grundstückseigentümer solle ein Gespräch über ein Konzept zur Bebauung der Fläche geführt werden.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Beseitigung/Abbruch eines Teils einer baulichen Anlage auf den Grundstücken Keetstraße 6 und 8, bebaut mit zwei Wohn- und Geschäftshäusern im Sanierungsgebiet der Innenstadt Lohne, beantragt wurde.

 

Der Abbruch/Teilabbruch von Gebäuden ist ein sanierungsrechtlich genehmigungspflichtiges Vorhaben gem. § 144 (1) Satz 1 BauGB.

 

Die Grundstücke befinden sich am westlichen Eingang zur Fußgängerzone und Haupteinkaufsstraße der Stadt Lohne und damit im Zentrum des Sanierungsgebietes. Das Gebäude Keetstraße 6 ist heute ein eingeschossiges leerstehendes Ladengeschäft, für die Keetstraße 8 weisen die vorbereitenden Untersuchungen (ISEK) einen erhöhten Modernisierungsbedarf aus. Die Gebäude sind nicht Bestandteil der Liste der ortsbildprägenden Gebäude.

 

Ziel der Sanierung ist es, die Zentrumsfunktion zu stärken und damit der fortschreitenden Entstehung von Leerständen (insbesondere bei Handel, Dienstleistungen und Gewerbe) und dem Investitions- und Modernisierungsstau entgegenzuwirken.

 

Im Rahmen der Nachmeldung ortsbildprägender Gebäude wurde durch den städtebaulichen Berater der Stadt Lohne, Prof. Dr. Volker Droste, der „Altmarkt“ mit Kirchhof und St. Gertrud Kirche als wesentlicher Siedlungsmittelpunkt benannt, welcher besonders durch die geschlossene und umfassende Bebauung seine stadträumliche Qualität erhält. Hervorgehoben wurde in diesem Zusammenhang, dass die nahezu geschlossene nördliche Gebäudereihung/Straßenrandbebauung Keetstraße, Marktstraße und Lindenstraße von großer Bedeutung für die Stadt sind. Dies bezieht sich auch auf den Antrag über die Anerkennung von ortsbildprägenden Gebäuden vom 01.10.2018.

 

Es ist zu befürchten, dass nach Abbruch der Gebäude Keetstraße 6 und 8 eine Baulücke entsteht, die einen vorhandenen städtebaulichen Missstand verfestigt und verstärkt. Damit würde sie die Sanierung wesentlich erschweren bzw. den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen.

 

Der Erhalt einer kompakten Bebauungsstruktur im zentralen Versorgungsbereich ist daher zur Aufwertung und Attraktivitätssteigerung der Fußgängerzone unbedingt anzustreben.

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 12/II von 1993 weist an der Keet- und Marktstraße eine Baulinie auf und setzt die Bebauung als geschlossene Bauweise fest. Es wird das städtebauliche Ziel, die Geschlossenheit der Raumkante zu wahren, formuliert. Gleiches gilt für den Bebauungsplan Nr. 164 für den Bereich „Zwischen Keetstraße und Achtern Thun“, der zwar als Satzung beschlossen, aber noch nicht veröffentlich wurde und damit noch nicht rechtsverbindlich ist.

 

Im Wesentlichen entspricht der Bebauungsplan Nr. 12/II aber den Sanierungszielen Innenstadt-Lohne.

 

 

In der Aussprache plädierten verschiedene Ausschussmitglieder dafür, zunächst mit dem Grundstückseigentümer eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, den Tagesordnungspunkt zurück zu stellen und zunächst ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer zu führen.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte dazu aus, dass seiner Zeit nach intensiven Beratungen eine Bebauungsmöglichkeit für diesen Bereich geschaffen wurde, der sowohl weitestgehend den Interessen des Grundstückseigentümers entgegen komme als auch städtebaulich vertretbar sei. Ein konkreter Bauantrag wurde jedoch nicht gestellt. Zumindest könne erwartet werden, dass vom Grundstückseigentümer ein konkretes Konzept zur Beratung vorgelegt werde.