Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Der Lärmaktionsplan in der bereits vorgestellten Version wird beschlossen.


Der Lärmaktionsplan wurde gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie, umgesetzt in nationales Recht durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 47 a-f BImSchG), aufgestellt.

Der Lärmaktionsplan stellt die ermittelte Lärmsituation in der Stadt Lohne sowie Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung dar.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde in der Sitzung des Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschusses am 25.09.2018 öffentlich vorgestellt.

Nach Bekanntmachung der Auslegung am 28.09.2018 hat der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Zeit vom 28. September bis  28. Oktober 2018 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegen.

Es wurden keine Einwände vorgebracht.

 

Ausschussmitglied Zobel war bei dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht anwesend.