Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Der Sperrung der Zufahrt von der Dinklager Straße zur Daimlerstraße wird zugestimmt.

 

 

Ausschussmitglied Eilhoff war während der Beschlussfassung nicht anwesend.


Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 86 für das Gewerbegebiet Daimlerstraße sieht eine Verbindung von der Dinklager Straße (L 845) zur Daimlerstraße vor. Damit soll gewährleistet werden, dass der von der Autobahn kommende Lkw-Verkehr auf möglichst kurzem Wege in das Gewerbegebiet gelangt. Die Möglichkeit, von der Daimlerstraße auf die Dinklager Straße (L 845) zu fahren wurde ausdrücklich nicht vorgesehen und durch entsprechende Verkehrsschilder auch verboten.

 

Ein im Gewerbegebiet ansässiger Industriebetrieb hat vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass vielfach Rad- aber auch Autofahrer trotz Verbot von der Daimlerstraße aus auf die Dinklager Straße fahren. Obwohl die Geschäftsleitung ihre Mitarbeiter bereits mehrfach auf dieses bestehende Verbot hingewiesen hat, musste sie immer wieder feststellen, dass das Verbot missachtet wird.

 

Verwaltungsseitige Überlegungen, die Einfahrt so zu verändern, dass tatsächlich nur noch Fahrzeuge von der Dinklager Straße in die Daimlerstraße einbiegen können, wurden angesichts der zu erwartenden Kosten verworfen.

 

Von daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Zufahrt ganz für den Verkehr zu sperren und die Einhaltung dieses Verbots durch den Einbau einer Zaunanlage zu gewährleisten, die ggf. durch Rettungsfahrzeuge geöffnet werden könnte.

 

Im Vorfeld wurden die Gewerbebetriebe an der Daimlerstraße zu einer möglichen Sperrung der Zufahrt befragt. Bis auf einen Gewerbebetrieb, der jedoch in erster Linie von der Langweger Straße erschlossen ist, haben alle Betriebe hiergegen keine Bedenken erhoben.

 

In der Aussprache wurde von der Verwaltung erläutert, dass die Sperrung mit einer Schrankenanlage bzw. umlegbaren Pollern versehen werden soll, um in einem evtl. Notfall eine Zuwegung schaffen zu können.