Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Förderwürdigkeit der Schaffung eines zusätzlichen Sportplatzes mit Flutlichtanlage in Kroge wird festgestellt. Dem Sportverein Schwarz-Weiß Kroge-Ehrendorf wird für den Bau eines zusätzlichen Spielfeldes mit Flutlichtanlage im Jahr 2010 ein Festbetragszuschuss in Höhe von 66.000 € gewährt.


Der Sportverein SW Kroge – Ehrendorf beabsichtigt auf dem in Erbpacht der Stadt Lohne befindlichen Grundstück Flur 44 Flurstücke 59/4 und 59/3 die Anlegung eines neuen Spielfeldes. Der hierfür planungsrechtlich notwendige Bebauungsplan Nr. 133 befindet sich zurzeit im Aufstellungsverfahren und wird voraussichtlich im Herbst 2009 rechtskräftig.

 

Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Spielfeldes wird damit begründet, dass die zur Verfügung stehenden Plätze für einen geordneten Spiel- und Trainingsbetrieb der zurzeit 4 Herrenmanschaften, 9 Jungenjugendmanschaften und 3 Mädchenjugendmannschaften nicht ausreichen. Dem Verein stehen auf einem angepachteten Gelände 2 Spielfelder und 1 Kleinspielfeld zur Verfügung. Der erste Spielplatz, der wie das Kleinspielfeld über kein Flutlicht verfügt, wird soweit wie möglich für den Punktspielbetrieb reserviert.

 

Nach einer vom Bauamt der Stadt Lohne geprüfter Kostenberechnung ergeben sich Baukosten von 132.006,00 €.

 

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuschuss Stadt Lohne

66.000,00 €

Zuschuss Kreissportbund

10.000,00 €

Spenden

10.000,00 €

Altpapiersammlung (3 Jahre)

15.000,00 €

Eigenleistungen

31.000,00 €

 

132.000,00 €

 

Die Sportförderrichtlinien sehen für den Verein SW Kroge – Ehrendorf eine Förderquote von 50 % in Form eines Festbetrages vor.

 

Im Jahr 2007 hat der Sportverein mit städtischer Förderung ein neues Umkleidegebäude errichtet.

 

In der anschließenden Diskussion wurde die Entwicklung des Vereins positiv beurteilt. Auf Anfrage wurde erläutert, dass der neue Platz ein Trainingsplatz sein wird, der die Voraussetzungen für den Punktspielbetrieb aufgrund der Grundstückssituation nicht erfüllen kann. Nach kurzer Aussprache fasste der Schulausschuss folgenden