Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Gewährung von Zuschüssen für den Fahrdienst für Behinderte wird für die Zeit ab 01.01.2010 eingestellt.


Sachverhalt:

 

Im November 2007 wurden Richtlinien für die Inanspruchnahme eines Fahrdienstes für Behinderte beschlossen. Insbesondere Rollstuhlfahrern wird dadurch die Möglichkeit gegeben, einen Zuschuss für private Fahrten (außer bei privaten Besuchen und Feiern von Angehörigen usw.) zu beantragen. Ende 2008 wurde die Höhe des Zuschusses pro Fahrt von 50 % auf 75 % angehoben. Im Übrigen wurde beschlossen, im zweiten Halbjahr 2009 neu zu entscheiden.

Das Angebot wird trotz „Werbung“ bei den Maltesern und im Seniorentreffpunkt Lohne nicht in Anspruch genommen; 2009 ist bisher kein Zuschuss gezahlt worden.

Bei Frauen und Männern gibt es Stimmen, die eine großzügigere Regelung wünschen, so dass beispielsweise auch Taxifahrten bezuschusst werden. Eine derartige Regelung geht jedoch wohl zu weit und ist bezüglich der Kostenfolgen nicht abzuschätzen.

Es stellt sich aber auch die Frage, ob diese freiwillige soziale Leistung nicht einzustellen ist, weil die Regelung nicht immer nur deswegen großzügiger gestaltet werden kann, damit sie endlich umfassender in Anspruch genommen wird.

Beratungsverlauf:

 

Es wurde von verschiedenen Ausschussmitgliedern Bedauern geäußert, dass das Angebot nicht angenommen wird. Ein Ausschussmitglied konnte jedoch berichten, dass für Senioren ein ehrenamtlicher Fahrdienst für Veranstaltungen des Seniorentreffpunktes eingerichtet wurde. Herr Gerdesmeyer wies darauf hin, dass es eine Untersuchung des Landkreises zum ÖPNV gebe, die gegebenenfalls zu einem verbesserten kreisweiten Angebot führen könne.