Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschlussvorschlag:

 

Der neuen Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Aufgrund der „Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta“ vom 15.11.2006 nimmt die Stadt Lohne Aufgaben der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege wahr. Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2009 befristet.

Zwischenzeitlich liegt der Entwurf einer neuen Vereinbarung vor, die rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft treten und bis zum 31.12.2012 gelten soll. Der Inhalt ist mit den anderen Städten und Gemeinden abgestimmt. Der Entwurf der Vereinbarung ist beigefügt.

Der Umfang der Aufgaben ist grundsätzlich nicht geändert. Es bleibt allerdings zu bedenken, dass zwischenzeitlich auch (weitere) Kinderkrippen und ein Kinderhort in Betrieb genommen wurden und somit der Arbeits- und Kostenaufwand zunimmt.

Die wesentliche Änderung ist in § 2 Abs. 3 geregelt, die auch ursächlich für das rückwirkende Inkrafttreten der Vereinbarung ist. Der Landkreis Vechta zahlt rückwirkend ab 01.01.2009 Investitionskosten zur Schaffung von Krippen- und Großtagespflegeplätzen (pro Platz 2.800 Euro) und beteiligt sich an den Betriebskosten der Kinderkrippen (pro Gruppe jährlich 17.000 Euro bzw. bei Gruppen mit mehr als sechs Stunden täglicher Betreuungszeit 22.000 Euro). Die Beteiligung des Landkreises Vechta an den Betriebskosten umfasst in etwa die Hälfte des jährlichen Defizits.

Die Laufzeit der Vereinbarung wurde auf den 31.12.2012 begrenzt, weil durch die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz zum 01.08.2013 möglicherweise eine Änderung der Vereinbarung notwendig wird.

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, dass in der Vereinbarung eine Rechtsgrundlage falsch benannt ist und es in einer Vorschrift einen Schreibfehler gibt. Die Verwaltung wird den Landkreis darauf hinweisen.

Von Seiten der Verwaltung wurde erläutert, dass Horte in der Vereinbarung explizit ausgenommen wurden, weil dazu noch keine Einzelheiten geklärt sind. Die Entwicklung soll abgewartet werden. Eine Beteilung des Landkreises an den Betriebskosten sei nicht dauerhaft ausgeschlossen sei; sie könne jedoch zu einer Erhöhung der Kreisumlage führen. Die Gemeinden, die das Angebot „Hort“ bisher noch nicht vorhalten, hätten daher zurzeit kein Interesse an einer Regelung durch die Vereinbarung. Aufgrund einer Absprache werden die Städte und Gemeinden, die das Angebot „Hort“ bereits vorhalten, dieses bis auf weiteres fortführen. Bei weiteren Überlegungen müsse auch das Thema „offene Ganztagsschule“ mit einbezogen werden.

Das Muster einer Betriebskostenberechnung soll dem Protokoll beigefügt werden.