Sitzung: 19.11.2009 Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 51/032/2009
Beschlussvorschlag:
Der neuen Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Aufgrund der „Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben
der öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und Gemeinden im
Landkreis Vechta“ vom 15.11.2006 nimmt die Stadt Lohne Aufgaben der Jugendhilfe
zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege wahr. Die
Vereinbarung ist bis zum 31.12.2009 befristet.
Zwischenzeitlich liegt der Entwurf einer neuen Vereinbarung vor, die
rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft treten und bis zum 31.12.2012 gelten soll. Der
Inhalt ist mit den anderen Städten und Gemeinden abgestimmt. Der Entwurf der
Vereinbarung ist beigefügt.
Der Umfang der Aufgaben ist grundsätzlich nicht geändert. Es bleibt allerdings
zu bedenken, dass zwischenzeitlich auch (weitere) Kinderkrippen und ein
Kinderhort in Betrieb genommen wurden und somit der Arbeits- und Kostenaufwand
zunimmt.
Die wesentliche Änderung ist in § 2 Abs. 3 geregelt, die auch ursächlich für
das rückwirkende Inkrafttreten der Vereinbarung ist. Der Landkreis Vechta zahlt
rückwirkend ab 01.01.2009 Investitionskosten zur Schaffung von Krippen- und
Großtagespflegeplätzen (pro Platz 2.800 Euro) und beteiligt sich an den
Betriebskosten der Kinderkrippen (pro Gruppe jährlich 17.000 Euro bzw. bei
Gruppen mit mehr als sechs Stunden täglicher Betreuungszeit 22.000 Euro). Die
Beteiligung des Landkreises Vechta an den Betriebskosten umfasst in etwa die Hälfte
des jährlichen Defizits.
Die Laufzeit der Vereinbarung wurde auf den 31.12.2012 begrenzt, weil durch die
Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz zum 01.08.2013 möglicherweise
eine Änderung der Vereinbarung notwendig wird.
Beratungsverlauf:
Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, dass in der
Vereinbarung eine Rechtsgrundlage falsch benannt ist und es in einer Vorschrift
einen Schreibfehler gibt. Die Verwaltung wird den Landkreis darauf hinweisen.
Von Seiten der Verwaltung wurde erläutert, dass Horte in der
Vereinbarung explizit ausgenommen wurden, weil dazu noch keine Einzelheiten
geklärt sind. Die Entwicklung soll abgewartet werden. Eine Beteilung des
Landkreises an den Betriebskosten sei nicht dauerhaft ausgeschlossen sei; sie
könne jedoch zu einer Erhöhung der Kreisumlage führen. Die Gemeinden, die das
Angebot „Hort“ bisher noch nicht vorhalten, hätten daher zurzeit kein Interesse
an einer Regelung durch die Vereinbarung. Aufgrund einer Absprache werden die
Städte und Gemeinden, die das Angebot „Hort“ bereits vorhalten, dieses bis auf
weiteres fortführen. Bei weiteren Überlegungen müsse auch das Thema „offene
Ganztagsschule“ mit einbezogen werden.
Das Muster einer Betriebskostenberechnung soll dem Protokoll beigefügt werden.