Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschlussvorschlag:

 

Die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung (der Schüler) sind in Anlehnung an die Elternbeitragsordnung BMO wie vorgeschlagen zu ermitteln und zu erheben. Zutreffende Änderungen der Elternbeitragsordnung BMO sind jeweils zu übernehmen. Die Kostenbegrenzung wird aufgehoben.


Sachverhalt:

 

Nach dem Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) soll in der Regel auch während der Schulferien eine Betreuung der Kinder sichergestellt werden (§ 8 Abs. 3).

Dieses Angebot wird in Lohne seit den Sommerferien 2003 unterbreitet und wurde beispielsweise in den Sommerferien von 2007 bis 2009 von jeweils rund 50 Kindern in Anspruch genommen.

Die Elternbeiträge wurden derzeit in Anlehnung an die „Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen in den Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Offizialatsbezirk Oldenburg“ (kurz: Elternbeitragsordnung BMO) errechnet, betragsmäßig gerundet und festgelegt. Weiterhin wurde eine Kostenbegrenzung von 2.500 Euro jährlich vorgenommen. Im Rahmen einer allgemeinen Anpassung der Elternbeiträge wurden die Elternbeiträge pauschal um 7 % erhöht und wiederum gerundet.

Die Ferienbetreuung (für Schüler) gleicht der Betreuung in einem Kinderhort. Es erscheint daher sinnvoll, die Elternbeiträge dementsprechend zu erheben. Die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung sind jedoch aus praktischen Gründen auf einen Betrag pro Betreuungstag umzurechnen, weil das Betreuungsangebot oft nur tageweise in Anspruch genommen wird. Zur Erleichterung der Abrechnung sollte der täglich zu zahlende Betrag auf einen durch 0,50 Euro zu teilenden Betrag auf- bzw. abgerundet werden.

Unter Berücksichtigung der Ausführungen errechnet sich zurzeit folgende Beitragsstaffelung
(Hortbeitrag für 12 Monate, geteilt durch 52 Wochen, geteilt durch 5 Tage, auf-/abrunden):

Einkommen                 Hortbeitrag                  Elternbeitrag               (Elternbeitrag
in Euro                         in Euro                         in Euro / neu                in Euro / bisher)

bis 25.565                           113                                 5,00                               (  5,00)
bis 33.234                           138                                 6,50                               (  5,50)
bis 43.460                           174                                 8,00                               (  7,00)
bis 56.243                           215                               10,00                               (  8,50)
ab  56.244                           258                               12,00                               (10,00)

Der Geschwistertarif wird entsprechend der Elternbeitragsordnung gewährt (zurzeit 30 % für das zweite Kind und 50 % für das dritte und jedes weitere Kind).

Die Kostenbegrenzung von 2.500 Euro kann keinen weiteren Bestand haben, weil das Angebot vorzuhalten ist und ggf. auch darüber hinausgehende Kosten beglichen werden müssen.

Beratungsverlauf:

Es wurde noch einmal deutlich gemacht, dass eine Ferienbetreuung bisher nur für Grundschüler unterbreitet wird. Die Regelung zu den Elternbeiträgen für die Ferienbetreuung soll jedoch nicht auf Grundschüler beschränkt werden, weil sie auch bei einem erweiterten Angebot Gültigkeit hätte.