Die Verwaltung teilte mit, dass für die genannten Kreuzungen bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Vechta eine Rotlichtüberwachung beantragt wurde.

 

Die Verkehrssicherheitskommission und die Verkehrsbehörde haben sich daraufhin mit der Angelegenheit befasst.

 

Mitgeteilt wurde dazu, dass beide Kreuzungen keine Unfallhäufungsstellen seien und insbesondere unfallverursachende Rotlichtverstöße nicht zu verzeichnen seien. Des Weiteren werden im Bereich der Kreuzungen regelmäßig mobile Geschwindigkeitsüberwachungen durch den Landkreis Vechta durchgeführt. Hingewiesen wurde auch darauf, dass sich die Anschaffungskosten für eine Rotlichtüberwachung auf ca. 60.000,-- € bis 90.000,-- € pro Ast belaufen, für eine komplette Kreuzung mithin auf 240.000,-- € bis 360.000,-- €.

 

Die Verkehrssicherheitskommission sah daher im Ergebnis keine hinreichende Rechtfertigung, die Anschaffung von Rotlichtüberwachungen zu empfehlen.