Sitzung: 04.03.2008 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 61/013/2008
Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu.
b) Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 D, den örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung zu und beschließt die Entwurfsunterlagen öffentlich auszulegen.
Sachverhalt:
Die Planung wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 D „nördlich Urlagen Kamp“ konnte von der Öffentlichkeit in der Zeit vom 27.09.2007 bis zum 16.11.2007 im Rathaus der Stadt Lohne eingesehen werden.
Den Trägern öffentlicher Belange wurde die Planung zur Kenntnis gegeben mit der Bitte um Stellungnahme.
Abwägung:
Kreis-Landvolkverband Vechta e.V.,10.12.2007
sowie Schreiben des Bernhard Beverborg, Lohne vom 10.12.2007 (gleicher
Sachverhalt)
Die Hinweise des
Kreis-Landvolkverbandes Vechta e.V. sowie die von Herrn Bernhard Beverborg
werden zur Kenntnis genommen. Mit Bekanntmachung vom 15.12.2007 wurden
wesentliche Teilbereiche der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ’80 der
Stadt Lohne wirksam. Auch der Teilbereich 40.10, der den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes
Nr. 26 D umfasst, ist damit wirksam geworden. Das geplante Bauvorhaben (Stallneubau
mit rd. 1000 Mastschweineplätzen) von Herrn Bernhard Beverborg widerspricht
damit einem öffentlichen Belang, nämlich die Darstellung einer Wohnbaufläche im
Teilbereich 40.10 der 40. Flächennutzungsplanänderung. Aus diesem Grund kann
die Stadt Lohne zu dem, wie in den Antragsunterlagen dargelegt, geplanten
Stallneubau ihr Einvernehmen nicht erteilen. Dennoch ist, auch bei Realisierung
des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 26 D, eine angemessene
Betriebserweiterung möglich, allerdings muss hierzu der Stallneubau
entsprechend dem Stand der Technik mit einer anerkannten Biofilteranlage
ausgestattet werden. Nach Aussagen des vom TÜV Nord erstellten Geruchsgutachtens
(10.01.2008), würde es demnach bei o.g. Stalltechnik im geplanten Wohngebiet zu
keinen Konflikten hinsichtlich der zu erwartenden Geruchsimmissionen kommen. Die
vorliegende Bauleitplanung verstößt somit auch nicht gegen eine angemessene
Erweiterung der Hofstelle Beverborg.
Familie Taphorn, Lohne, 11.12.2007
Die Hinweise der Familie Taphorn
werden zur Kenntnis genommen. Gemäß der Aussagen des TÜV-Nord sind bei der
Haltung von bis zu 5 Pferden die damit entstehenden Geruchsemissionen
vernachlässigbar und beeinträchtigen die Nachbarschaft eines Allgemeinen
Wohngebietes nicht. Die Stadt Lohne wird dennoch keine andere Nutzungsart als
ein WA auch für das Flurstück 19/1 festsetzen, da derzeit noch nicht geklärt
ist, ob die Familie Taphorn einen Investor findet, der Pferde in diesem Bereich
halten möchte. Die städtebaulich sinnvolle Nutzungsart für diese Flächen bleibt
die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes, zumal vergleichbare Nutzungen
mit Pferden i.d.R. über erhebliche größere Flächenareale verfügen. Diese Flächengröße
ist bei dem o.a. Flurstück der Familie Taphorn nicht vorhanden.
Herr Osterhus, Brockdorf, 13.12.2007
Die
Hinweise von Herrn Osterhus werden zur Kenntnis genommen. Der im
Geltungsbereich geplante Kinderspielplatz weist eine Fläche von rd. 800 m2
auf. Damit ist er auch für Ballspiele und für die Nutzung durch ältere Kinder
geeignet. Für einen Bolzplatz sollten jedoch sinnvollerweise etwa 1.000 m2
zur Verfügung stehen (dies entspricht in etwa den Abmessungen eines
Kleinspielfeldes mit 44 m x 22 m für den Schülerfußball). Die
Festsetzung eines solchen Spielfeldes innerhalb des Plangebietes wird nicht für
sinnvoll erachtet, da ein Bolzplatz zu Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft
führen kann und entsprechend einen größeren Abstand zu Wohnhäusern erfordert.
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Oldenburg,
2.11.2007
Die Hinweise des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg werden zur Kenntnis genommen. Im weiteren Planverfahren wird ein Schallgutachten, dass detaillierte Aussagen hinsichtlich der im Plangebiet zu erwartenden Schallimmissionen trifft, mit in die Planunterlagen aufgenommen werden.
Landkreis Vechta, 19.11.2007
Zu
Umweltschützende Belange:
zu
a) Umweltschützende Belange: Die
Bewertungen des Planzustandes werden entsprechend den Vorschlägen des
Landkreises korrigiert. Entsprechende Korrekturen werden im Umweltbericht zum
Bebauungsplan durchgeführt. Es ergibt sich damit ein um 8.853 Wertpunkte
höheres Eingriffsdefizit. Damit wird bei einem Aufwertungsfaktor von 1 eine
gleichgroße Ersatzfläche außerhalb des Plangebietes erforderlich
Biotoptyp / Nutzung |
Typ |
Fläche m² |
Wert-faktor |
Wert-punkte |
NEU |
Einzelhausgebiet (36 / 64) |
OE |
14.328 |
0 |
0 |
|
Straßen |
OVS |
5.170 |
0,3 0,2 |
1.551 |
1.034 |
Gehwege, naturnah, innerhalb Wald |
DWS |
457 |
2,0 0,5 |
914 |
228 |
Öffentliche Grünfläche, Pflanzerhalt |
WQL |
4.921 |
3,2 2,7 |
15.747 |
13.286 |
Öffentliche Grünfläche, Straßengrün |
HSE |
105 |
2,0 |
210 |
|
Öffentliche Grünfläche, Baumhecke |
HFB |
436 |
3,0 2,5 |
1.308 |
1.090 |
Öffentliche Grünfläche, Spielplatz |
PZV |
610 |
1,5 1,2 |
915 |
732 |
Private Grünfläche, Pflanzerhalt |
WQL |
705 |
3,2 2,7 |
2.256 |
1.762 |
Private Grünfläche, Baumhecke |
HFB |
300 |
3,0 2,5 |
900 |
750 |
Fläche für Maßnahmen / RRB /Anpflanzungen/ nährstoffreicher Graben |
GIF / SXS |
12.383 |
2,11,8 |
26.004 |
22.289 |
Summen |
|
64.890 |
|
75.280 |
66.856 |
Saldo
der Bewertung vor / nach dem Eingriff
Flächenwert |
||
Vor dem Eingriff |
75.709 |
|
Nach dem Eingriff |
66.856 |
|
Saldo |
Defizit – 8.853 |
|
Zu
b) Entsprechend der Empfehlung des Landkreises wird folgender Hinweis in den
Plan aufgenommen: „Zum dauerhaften Schutz der innerhalb von öffentlichen und
privaten Grünflächen festgesetzten Bäume ist bei jeglichen Baumaßnahmen im
Wurzelbereich der Bäume die DIN 18920 anzuwenden.“
Zu c) Die
erforderliche Kompensationsfläche sowie die durchzuführenden Maßnahmen werden
rechtzeitig bis Satzungsbeschluss von der Stadt benannt und mit geeigneten
Maßnahmen gesichert.
Zu
Immissionsschutz: Die maßgebenden schalltechnischen Orientierungswerte werden
für die erste Bauzeile entlang der Kreisstraße durch den dortigen Verkehr
überschritten. Für den Schutz der Innenräume sind entsprechende Festsetzungen
zum passiven Schallschutz der Häuser im Plan bereits vorgesehen. Hinsichtlich
der Freibereiche ist zu erwarten, dass die entsprechenden Gärten der Häuser
entlang der Langweger Straße alle in Südlage errichtet werden. Damit wird durch
die Stellung der Häuser ein ausreichender Lärmschutz für die Freisitze
erreicht. Zugleich besteht auch das Ziel der Stadt, den Bereich des geplanten
Baugebietes mit zur geschlossenen Ortslage zu zählen und damit auf eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Teilstück der Langweger Straße auf 50 km/h
hinzuwirken. Damit könnten zusätzlich deutliche Lärmverminderungen durch den
Verkehr für die Freisitze in der ersten Bauzeile erreicht werden. Für die
nachfolgenden Bauzeilen ergeben sich keine besonderen Schutzanforderungen.
Zu
Verkehr: Eine Direktanbindung der Grundstücke an die Kreisstraße ist nicht
vorgesehen. Im Plan wird ein Zu- und Abfahrtsverbot von den Grundstücken auf
die Kreisstraße berücksichtigt. Für den Anschluss der Planstraße an die
Kreisstraße wird rechtzeitig eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis
abgeschlossen. Für sie wird ebenfalls rechtzeitig eine Knotenplanung des
Straßenanschlusses vorgelegt.
Gemäß
der Empfehlung des Landkreises wird folgende Passage neu in die Begründung des
Bebauungsplanes aufgenommen: „Die Kreisstraße 269 ist
Bedarfsumleitungsstrecke (U9) der A1 in Fahrtrichtung L 845.“
Zu
Abfallwirtschaft: Die Anlage von öffentlichen Mülltonnenstandplätzen zu Beginn
der kleinen Stichstraßen ist im vorliegenden Fall städtebaulich nicht
erforderlich. Es handelt sich um kleine Straßen, die auf kurzer Distanz nur
jeweils zwei Wohnhäuser erschließen. Aus diesem Grund wird es für akzeptabel
gehalten, dass die zukünftigen Bewohner ihre Tonnen jeweils zu den
Abholterminen an die Erschließungsstraße bringen.
Zu
Wasserwirtschaft: Für die Umsetzung der Ergebnisse des
Oberflächenentwässerungskonzeptes sowie die Anbindung / Einleitung des
Regenrückhaltebeckens wird rechtzeitig die Erlaubnis bei der unteren
Wasserbehörde beantragt. Auch für die Verlegung und Verfüllung von
Grabenabschnitten werden die erforderlichen Genehmigungsverfahren rechtzeitig
vor Baubeginn abgeschlossen.
Zu
Hinweis: Der Hinweis wird berücksichtigt. In der Begründung zum Bebauungsplan
wird folgender Passus neu eingefügt: „Gemäß Schreiben des Landkreises vom
19.11.2007 muss für die Brandbekämpfung eine ausreichende Wassermenge den
örtlichen Verhältnissen zur Verfügung gestellt werden. Für das Plangebiet ist eine
Löschwassermenge von 2 mal 1000 Liter/Minute über 2 Stunden erforderlich. Die
Versorgung ist dann gesichert, wenn eine 100mm Leitung des OOWV als Ringleitung
durch das Baugebiet führt und mit entsprechenden Hydranten bestückt wird. „
NordWestBahn, Osnabrück, 10.10.2007
Die Hinweise der NordWestBahn werden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bahnbetrieb sind nicht erkennbar. Die Bahnlinie verläuft in einer Entfernung von rd. 2,5km.
PleDoc, Netzverwaltung, 9.10.2007
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie,
15.10.2007
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die EWE wurde im bisherigen Planverfahren
und wird auch weiterhin berücksichtigt. Die Leitung verläuft weit östlich vom
Plangebiet und insofern ergeben sich durch die Leitung keine Auswirkungen auf
die Planung.
OOWV, 17.10.2007
Zu
a) Trinkwasser: Die Hinweise zur
Trinkwasserversorgung werden zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden
DIN-Normen und Arbeitsblätter werden berücksichtigt.
Zu
b) Schmutzwasser: Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Zu
c) Oberflächenwasser: Das
Oberflächenentwässerungskonzept wird noch rechtzeitig und in Abstimmung mit dem
OOWV erstellt.
Freiwillige Feuerwehren der Stadt Lohne,
15.10.2007
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Deutsche Telekom Netzproduktion, 7.11.2007
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Joseph Beverborg, Brockdorf, 14.11.2007
Die Aufmündung der Privatstraße liegt an der Stelle,
die durch die Vermesser als aktuelle Zufahrt zum Grundstück festgestellt wurde.
Hier besteht eine Baumlücke. Insofern kommt es zu keinen weiteren
Beeinträchtigungen der Bäume. Die Belastung der Zufahrt bleibt gering. Die
Verlegung dieser Zufahrt ist deshalb nicht erforderlich.
Eine veränderte
Regelung über neue Zufahrtsmöglichkeiten am südöstlichen Rand des Plangebietes
für den landwirtschaftlichen Verkehr wird von der Stadt noch geprüft. Lösungen
können hier unabhängig vom vorliegenden Planverfahren erfolgen. Die Hinweise
führen nicht zu einer Veränderung der Planzeichnung.
Eine Erschließung des neuen Baugebietes nur über eine
Verlängerung der vorhandenen Stichstraßen im bestehenden Wohngebiet Urlange
Kamp wird abgelehnt, da damit eine zu starke zukünftige Verkehrsbelastung auf
diesen Wohnstraßen zu erwarten wäre. Ziel der Planung ist es vielmehr, den zu
erwartenden Verkehr aus dem neuen Baugebiet in möglichst kurzer Distanz und
ohne Belastung bestehender Bereiche direkt auf die Kreisstraße zu leiten.
In der Aussprache wurde von der Verwaltung noch auf folgendes hingewiesen:
In dem Betrieb Menke sollen nach Auskunft der Firma auch 1 - 3 Lkw mit Kühlaggregaten abgestellt werden. Berücksichtigt man einen Lkw mit einem neuwertigen Kühlaggregat werden im Zusammenhang mit den übrigen nachts aktiven Gewerbebetrieben Immissionspegel von 40,9 dB(A) im nördlichen Plangebiet erzeugt. Bei drei Lkw mit einem Kühlaggregat im schlechten technischen Zustand werden Immissionspegel von 42,8 dB(A) verursacht. Bei den Berechnungen ist davon ausgegangen worden, dass die Kühlaggregate durch bordeigene Stromversorgung betrieben werden. Eine externe Stromquelle für die Kühlaggregate könnte hier ggf. die Immissionskonflikte mildern, eventuell lösen.
Die Hallentore bei der Firma Wichelmann sind zu Belüftungszwecken während der Betriebszeit teilweise durchgehend geöffnet. Da es vorkommen kann, dass in dem Stahlbaubetrieb auch nachts gearbeitet wird, sind die Teilimmissionen dieses Betriebes ebenfalls relevant. Eine Belüftungsanlage für die Halle könnte hier die Immissionssituation im Plangebiet verringern.
Im Norden des Plangebietes
werden für den lautesten Betriebszustand der Gewerbebetriebe Immissionspegel
von 42,8 dB(A) nachts und 51,1 dB(A) tags verursacht (worst-case-Annahme, d.h.
drei LKW mit Kühlaggregaten im schlechten technischen Zustand sowie geöffnete
Hallentore zu Belüftungszwecken bei der Firma Wichelmann).
Abwägung:
Die Berechnungen in der vorliegenden Schalluntersuchung gehen von einer theoretischen freien Schallausbreitung im Plangebiet aus. Bei einer zukünftigen Bebauung des Plangebietes werden schon ab der ersten Bauzeile die tatsächlichen Immissionspegel erheblich geringer ausfallen, als bei einer theoretischen freien Schallausbreitung.
In der Bauerschaft Brockdorf stehen derzeit keine weiteren Wohnbauflächen für eine gezielte behutsame Eigenentwicklung zur Verfügung. Auf Grund der Tatsache, dass mit der o.a. worst-case-Annahme nur sehr selten zu rechnen ist, wird in der Abwägung der privaten und öffentlichen Belange bei der geplanten Wohnbaufläche eine Überschreitung des Nachtwerts der DIN 18005 um 2,8 dB(A) zugelassen.
Darüber hinaus wird in den betroffenen Bereichen des Wohngebietes, in denen der maßgebliche Orientierungswert um bis zu 2,5 dB(A) überschritten wird, der Einbau von Schallschutzfenstern gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB verbindlich festgesetzt.
Weiterhin wird der nördlich gelegene Planbereich zwischen den Isophonen von 40 dB(A) und 42,5 db(A) in der Planzeichnung als lärmvorbelasteter Bereich gekennzeichnet (z. B. mit dem Zusatz „I“) und es werden für diese Fläche entsprechende Lärmpegelbereiche festgesetzt.
Auf Anfrage wurde die Lärmsituation Straßenverkehr/Betriebslärm erläutert. Weiter wurde erläutert, dass der Ausgleich für Natur und Landschaft möglichst im Bereich Runenbrook erfolgen soll.