Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussempfehlung:

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Lohne zu empfehlen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2010 zu beraten und zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2010 gliedert sich wie folgt:

 

1. Ergebnishaushalt

 

 

Bezeichnung

Ansatz 2010

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

-26.225.000,00

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit

-1.576.000,00

03.

Auflösungserträge aus Sonderposten

-1.481.500,00

04.

Sonstige Transfererträge

-115.000,00

05.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit

-312.000,00

06.

Privatrechtliche Entgelte

-421.500,00

07.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

-1.578.000,00

08.

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

-216.000,00

09.

Aktivierte Eigenleistungen

 

10.

Bestandsveränderungen

 

11.

Sonstige ordentliche Erträge

-1.423.000,00

12.

= Summe ordentliche Erträge

-33.348.000,00

13.

Aufwendungen für aktives Personal

5.549.300,00

14.

Aufwendungen für Versorgung

 

15.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

3.565.000,00

16.

Abschreibungen

2.542.700,00

17.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

47.000,00

18.

Transferaufwendungen

20.503.500,00

19.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

1.140.500,00

20.

Überschuss gem. § 15 Abs. 5 GemHKVO

 

21.

= Summe ordentliche Aufwendungen

33.348.000,00

 

Bei Herausrechnung der Auflösungserträge aus Sonderposten und des Abschreibungs- und Rückstellungsaufwands ist die Höhe des Ergebnishaushaltes von 33.348.000,00 Euro nur geringfügig niedriger als der vergleichbare Verwaltungshaushalt des Jahres 2009.

 

 

2. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen des bisherigen Vermögenshaushaltes. Die Ziffern 18 – 27 des Finanzhaushaltes sind mit dem bisherigen Vermögenshaushalt vergleichbar.

 

Bezeichnung

Ansatz 2010

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

26.225.000,00

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für Investitionstätigkeit)

1.576.000,00

03.

Sonstige Transfereinzahlungen

115.000,00

04.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit

312.000,00

05.

Privatrechtliche Entgelte

(außer für Investitionstätigkeit)

421.500,00

06.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit

1.578.000,00

07.

Zinsen und ähnliche Einzahlungen

216.000,00

09.

Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen

1.343.000,00

10.

= Summe d. Einz. aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

31.786.500,00

11.

Auszahlungen für aktives Personal

-5.282.300,00

12.

Auszahlungen für Versorgung

-4.000,00

13.

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände

-3.565.000,00

14.

Zinsen und ähnliche Auszahlungen

-47.000,00

15.

Transferauszahlungen

(außer für Investitionstätigkeit)

-20.503.500,00

16.

Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen

-1.140.500,00

17.

= Summe d. Ausz. aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

-30.542.300,00

18.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.244.200,00

19.

Zuwendungen für Investitionstätigkeit

872.500,00

20.

Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit

605.000,00

21.

Veräußerung von Sachvermögen

2.000.000,00

23.

Sonstige Investitionstätigkeit

80.000,00

24.

= Summe d. Einz. aus Investitionstätigkeit

3.557.500,00

25.

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

-2.000.000,00

26.

Baumaßnahmen

-1.830.000,00

27.

Erwerb von beweglichem Sachvermögen

-689.500,00

29.

Aktivierbare Zuwendungen

-672.000,00

30.

Sonstige Investitionstätigkeit

-8.000,00

31.

= Summe d. Ausz. für Investitionstätigkeit

-5.199.500,00

32.

Saldo aus Investitionstätigkeit

-1.642.000,00

33.

Finanzmittel-Überschuss / - Fehlbetrag

-397.800,00

34.

Einzahlungen; Aufnahme von. Krediten. und inneren Darlehen

127.000,00

35.

Auszahlungen; Tilgung von Krediten und Rückzahlung von inneren Darlehen

-70.000,00

36.

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

57.000,00

37.

= Summe der Salden aus Zeile 33 und 36

-340.800,00

38.

Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Anfang des HHJahres

-,--

39.

Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des HHJahres

-,--

 

Ergebnishaushalt – Erträge

 

-          Realsteuererträge in Höhe von 18.970.000 Euro (Gewerbesteuer = 16,0 Mio. €, Grundsteuer A + B = 2.970.000,00 €). Der Gewerbesteueransatz wird trotz erwarteter Mindererträge im Jahr 2010 wie im Vorjahr mit 16,0 Mio. Euro veranschlagt, da im laufenden Jahr nach heutigem Stand ein Anordnungssoll von rd. 17,0 Mio. Euro erreicht wird. Gegenüber dem Jahr 2008 hat sich das Gewerbesteueraufkommen trotz Wirtschafts- / Finanzkrise und der Unternehmenssteuerreform in den ersten drei Quartalen des Jahres 2009 lediglich um rd. 5 % verringert.

 

-          Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von 7,2 Euro (- 300.000,00 Euro gegenüber 2009). Aufgrund der vorläufigen Abrechnung für das Jahr 2009 beläuft sich der Einkommensteueranteil auf rd. 6,5 Mio. Euro (- 4 % gegenüber 2008). Für das Jahr 2010 wird ein weiteres Absinken des Aufkommens prognostiziert (Anstieg Arbeitslosigkeit, Steuerrechtsänderungen). Im Haushalt 2010 wird ein Betrag in Höhe von 6,1 Mio. Euro aus dem Einkommensteuer- und 1,0 Mio. Euro aus dem Umsatzsteueranteil veranschlagt.

 

-          Für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen des Landes ist neben dem sog. „Finanzbedarf“ einer Kommune die Steuerkraft maßgebend, die wesentlich durch die Realsteuereinnahmen bestimmt wird. Grundlage der Berechnung des Finanzbedarfs bildet die Einwohnerzahl, wobei jedoch eine unterschiedliche Gewichtung des Faktors „Einwohner“ (100 % - 180 %) durch Landesgesetz vorgegeben ist. Mit dem Ziel einer Angleichung des bestehenden Finanzkraftgefälles auf Gemeindeebene wurde die Erhebung einer Finanzausgleichsumlage eingeführt, die dem Topf der Schlüssel-Zuweisungen für Gemeindeaufgaben zufließt. Bedingt durch die hohen Steuereinnahmen im Zeitraum 01.10.2008 – 30.09.2009 wird eine Finanzaus-gleichsumlage von 600.000,00 Euro wie im Jahr 2008 veranschlagt. Eine Berechnung ist zurzeit nicht möglich, da die hierfür notwendigen Grundlagen noch nicht vorliegen.

 

-          Keine Erhöhung der Steuerhebesätze. Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer wurden letztmalig zum 01.01.1998 (von 235 auf 275 v. H.) erhöht. Für das Jahr 2009 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden Durchschnittshebesätze bei der Grundstuer A = 308 v. H., Grundstuer B = 318 v. H., Gewerbesteuer = 319 v. H.

 

-          Der Personalkostenansatz erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von 5.137.000,00 Euro auf 5.549.300,00 Euro (+ 10,8 %). Ursache hierfür sind ab dem 01.01.2010 zu berücksichtigende nicht zahlungswirksame jährliche Rückstellungszuführungen für Beamte die im Jahr 2010 mit 275.000,00 Euro veranschlagt werden. Die bisher bei den Personalkosten verbuchten Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind jetzt in der Position „sonstige ordentliche Aufwendungen“ enthalten.

 

-          Belastungen aus der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 3.733.000,00 Euro. Als Gegenfinanzierung zur Belastung aus der Unternehmenssteuerreform beträgt der Umlagesatz im Jahr 2010 = 70 Punkte (2009 = 67 Punkte).

 

-          Eine Kreisumlage, die auf der Basis von 44 Punkten (wie Vorjahr) in Höhe von 11.110.000,00 Euro (2009 = 11.325.000,00 Euro) veranschlagt wurde.

 

-          Die bisher vorgeschriebene Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt („Freie Spitze“) in Höhe der jährlichen Tilgungsleistungen bzw. der Abschreibungsbeträge entfällt im Neuen Kommunalen Rechnungswesen. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. Ein Überschuss der Erträge über die Aufwendungen ist nicht vorhanden.

 

Finanzhaushalt

 

-          Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch.

 

-          Die aus dem kameralen System bekannte „Allgemeine Rücklage“ existiert im Neuen Kommunalen Rechnungswesen nicht mehr. Es ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung allgemein die Liquidität zu sichern. Die liquiden Mittel zu Beginn des Haushaltsjahres werden mit rd. 7,0 Mio. Euro geschätzt (bisherige “allgemeine Rücklage“ + Jahresabschluss 2009).

 

Die Schuldenentwicklung der Jahre 1999 – 2010 beträgt:

 

31.12.1999

=

4,225

Mio. Euro

=

174,92

Euro pro Einw.

31.12.2000

=

3,589

Mio. Euro

=

145,97

Euro pro Einw.

31.12.2001

=

3,335

Mio. Euro

=

137,24

Euro pro Einw.

31.12.2002

=

3,215

Mio. Euro

=

130,74

Euro pro Einw.

31.12.2003

=

3,028

Mio. Euro

=

121,60

Euro pro Einw.

31.12.2004

=

2,782

Mio. Euro

=

111,16

Euro pro Einw.

31.12.2005

=

0,613

Mio. Euro

=

24,47

Euro pro Einw.

31.12.2006

=

0,735

Mio. Euro

=

29,14

Euro pro Einw.

31.12.2007

=

0,802

Mio. Euro

=

31,51

Euro pro Einw.

31.12.2008

=

0,972

Mio. Euro

=

38,03

Euro pro Einw.

31.12.2009

=

0,981

Mio. Euro

=

38,15

Euro pro Einw.

31.12.2010

=

0,997

Mio. Euro

=

38,67

Euro pro Einw.

 

-          Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen rd. 5,2 Mio. Euro und sind niedriger als im Jahr 2009 und den Vorjahren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Investitionshöhe der Vorjahre (2007 – 2009 = rd. 34 Mio. Euro) nicht in jedem Jahr fortgeführt werden kann und einige Maßnahmen des Jahres 2009 erst im Jahr 2010 ausgeführt werden (Konjunkturprogramm).

 

-          Den Auszahlungen für Investitionen stehen Einzahlungen in Höhe von rd. 3,5 Mio. Euro gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse). Der Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 340.800,00 Euro wird aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand finanziert.

 

Der Haushalt 2010 ist insbesondere auf der Ertragsseite (Gewerbesteuer, Einkommensteuer) des Ergebnishaushaltes mit Risiken behaftet, da die wirtschaftliche Entwicklung nicht absehbar ist und auch die Auswirkungen geplanter steuerentlastender Maßnahmen auf die gemeindlichen Steuereinnahmen nicht berechenbar sind. Ebenfalls nicht bekannt ist die Höhe der Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage.

 

In der verwaltungsseitigen Erläuterung wurden folgende Eckpunkte genannt:

 

-    Der maßgebende Ergebnishaushalt ist ausgeglichen.

 

-    Realsteuereinnahmen in Höhe von 18.970.000,00 Euro, davon 16,0 Mio. Euro an Gewerbesteuer und 2.970.000 Euro an Grundstuer A + B. Hierbei wurde auf die Risiken dieser Veranschlagungshöhe aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und bereits beschlossener und geplanter steuerlicher Maßnahmen hingewiesen.

 

-    Einen Ansatz von 6,1 Mio. Euro bei dem Einkommensteueranteil (- 300.000,00 Euro) und 1,0 Mio. Euro bei dem Anteil an der Umsatzsteuer (+ 100.000,00 Euro).

 

-    Keine Erhöhung der Steuerhebesätze unter Inkaufnahme von Nachteilen bei der Berechnung der Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage)

 

-    Eine Kreisumlage auf der Basis von 44 Punkten mit 11.110.000,00 Euro (- 215.000,00 Euro).

 

-    Eine Gewerbesteuerumlage von 3.734.000,00 Euro (+ 188.000,00 Euro).

 

-    Im Finanzhaushalt abgebildete Investitionen in Höhe von rd. 5,2 Mio. Euro, die hierfür notwendigen liquiden Mittel in Höhe von 340.800,00 Euro werden aus dem vorhandenen Bestand finanziert.

 

Bezüglich der Steuereinnahmen wurde auf die Risiken dieser Veranschlagungshöhe aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und bereits beschlossener und geplanter steuerlicher Maßnahmen hingewiesen.

 

Dem Haushalt 2010 wurde ohne weitere Diskussion zugestimmt.