Sitzung: 24.11.2009 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 20/053/2009
Beschlussempfehlung:
Es wird vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Lohne zu empfehlen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2010 zu beraten und zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2010 gliedert sich wie folgt:
1. Ergebnishaushalt
Bezeichnung |
Ansatz 2010 |
|
01. |
Steuern und ähnliche Abgaben |
-26.225.000,00 |
02. |
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen außer für Investitionstätigkeit |
-1.576.000,00 |
03. |
Auflösungserträge aus
Sonderposten |
-1.481.500,00 |
04. |
Sonstige Transfererträge |
-115.000,00 |
05. |
Öffentl.-rechtl. Entgelte
außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit |
-312.000,00 |
06. |
Privatrechtliche Entgelte |
-421.500,00 |
07. |
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen |
-1.578.000,00 |
08. |
Zinsen und ähnliche
Finanzerträge |
-216.000,00 |
09. |
Aktivierte Eigenleistungen |
|
10. |
Bestandsveränderungen |
|
11. |
Sonstige ordentliche Erträge |
-1.423.000,00 |
12. |
= Summe ordentliche Erträge |
-33.348.000,00 |
13. |
Aufwendungen für aktives
Personal |
5.549.300,00 |
14. |
Aufwendungen für Versorgung |
|
15. |
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen |
3.565.000,00 |
16. |
Abschreibungen |
2.542.700,00 |
17. |
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
47.000,00 |
18. |
Transferaufwendungen |
20.503.500,00 |
19. |
Sonstige ordentliche
Aufwendungen |
1.140.500,00 |
20. |
Überschuss gem. § 15 Abs. 5
GemHKVO |
|
21. |
= Summe ordentliche Aufwendungen |
33.348.000,00 |
Bei Herausrechnung der Auflösungserträge aus Sonderposten und des Abschreibungs- und Rückstellungsaufwands ist die Höhe des Ergebnishaushaltes von 33.348.000,00 Euro nur geringfügig niedriger als der vergleichbare Verwaltungshaushalt des Jahres 2009.
2. Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen des bisherigen Vermögenshaushaltes. Die Ziffern 18 – 27 des Finanzhaushaltes sind mit dem bisherigen Vermögenshaushalt vergleichbar.
Bezeichnung |
Ansatz 2010 |
|
01. |
Steuern und ähnliche Abgaben |
26.225.000,00 |
02. |
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen (außer für Investitionstätigkeit) |
1.576.000,00 |
03. |
Sonstige
Transfereinzahlungen |
115.000,00 |
04. |
Öffentl.-rechtl. Entgelte
außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit |
312.000,00 |
05. |
Privatrechtliche Entgelte (außer für
Investitionstätigkeit) |
421.500,00 |
06. |
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit |
1.578.000,00 |
07. |
Zinsen und ähnliche
Einzahlungen |
216.000,00 |
09. |
Sonstige haushaltswirksame
Einzahlungen |
1.343.000,00 |
10. |
= Summe d. Einz. aus lfd.
Verwaltungstätigkeit |
31.786.500,00 |
11. |
Auszahlungen für aktives
Personal |
-5.282.300,00 |
12. |
Auszahlungen für Versorgung |
-4.000,00 |
13. |
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände |
-3.565.000,00 |
14. |
Zinsen und ähnliche
Auszahlungen |
-47.000,00 |
15. |
Transferauszahlungen (außer für
Investitionstätigkeit) |
-20.503.500,00 |
16. |
Sonstige haushaltswirksame
Auszahlungen |
-1.140.500,00 |
17. |
= Summe d. Ausz. aus lfd.
Verwaltungstätigkeit |
-30.542.300,00 |
18. |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
1.244.200,00 |
19. |
Zuwendungen für
Investitionstätigkeit |
872.500,00 |
20. |
Beiträge u. ä. Entgelte für
Investitionstätigkeit |
605.000,00 |
21. |
Veräußerung von Sachvermögen |
2.000.000,00 |
23. |
Sonstige
Investitionstätigkeit |
80.000,00 |
24. |
= Summe d. Einz. aus Investitionstätigkeit |
3.557.500,00 |
25. |
Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden |
-2.000.000,00 |
26. |
Baumaßnahmen |
-1.830.000,00 |
27. |
Erwerb von beweglichem
Sachvermögen |
-689.500,00 |
29. |
Aktivierbare Zuwendungen |
-672.000,00 |
30. |
Sonstige
Investitionstätigkeit |
-8.000,00 |
31. |
= Summe d. Ausz. für Investitionstätigkeit |
-5.199.500,00 |
32. |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-1.642.000,00 |
33. |
Finanzmittel-Überschuss / - Fehlbetrag |
-397.800,00 |
34. |
Einzahlungen; Aufnahme von.
Krediten. und inneren Darlehen |
127.000,00 |
35. |
Auszahlungen; Tilgung von
Krediten und Rückzahlung von inneren Darlehen |
-70.000,00 |
36. |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
57.000,00 |
37. |
= Summe der Salden aus Zeile 33 und 36 |
-340.800,00 |
38. |
Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am
Anfang des HHJahres |
-,-- |
39. |
Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Ende
des HHJahres |
-,-- |
Ergebnishaushalt – Erträge
- Realsteuererträge in Höhe von 18.970.000 Euro (Gewerbesteuer = 16,0 Mio. €, Grundsteuer A + B = 2.970.000,00 €). Der Gewerbesteueransatz wird trotz erwarteter Mindererträge im Jahr 2010 wie im Vorjahr mit 16,0 Mio. Euro veranschlagt, da im laufenden Jahr nach heutigem Stand ein Anordnungssoll von rd. 17,0 Mio. Euro erreicht wird. Gegenüber dem Jahr 2008 hat sich das Gewerbesteueraufkommen trotz Wirtschafts- / Finanzkrise und der Unternehmenssteuerreform in den ersten drei Quartalen des Jahres 2009 lediglich um rd. 5 % verringert.
- Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von 7,2 Euro (- 300.000,00 Euro gegenüber 2009). Aufgrund der vorläufigen Abrechnung für das Jahr 2009 beläuft sich der Einkommensteueranteil auf rd. 6,5 Mio. Euro (- 4 % gegenüber 2008). Für das Jahr 2010 wird ein weiteres Absinken des Aufkommens prognostiziert (Anstieg Arbeitslosigkeit, Steuerrechtsänderungen). Im Haushalt 2010 wird ein Betrag in Höhe von 6,1 Mio. Euro aus dem Einkommensteuer- und 1,0 Mio. Euro aus dem Umsatzsteueranteil veranschlagt.
- Für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen des Landes ist neben dem sog. „Finanzbedarf“ einer Kommune die Steuerkraft maßgebend, die wesentlich durch die Realsteuereinnahmen bestimmt wird. Grundlage der Berechnung des Finanzbedarfs bildet die Einwohnerzahl, wobei jedoch eine unterschiedliche Gewichtung des Faktors „Einwohner“ (100 % - 180 %) durch Landesgesetz vorgegeben ist. Mit dem Ziel einer Angleichung des bestehenden Finanzkraftgefälles auf Gemeindeebene wurde die Erhebung einer Finanzausgleichsumlage eingeführt, die dem Topf der Schlüssel-Zuweisungen für Gemeindeaufgaben zufließt. Bedingt durch die hohen Steuereinnahmen im Zeitraum 01.10.2008 – 30.09.2009 wird eine Finanzaus-gleichsumlage von 600.000,00 Euro wie im Jahr 2008 veranschlagt. Eine Berechnung ist zurzeit nicht möglich, da die hierfür notwendigen Grundlagen noch nicht vorliegen.
- Keine Erhöhung der Steuerhebesätze. Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer wurden letztmalig zum 01.01.1998 (von 235 auf 275 v. H.) erhöht. Für das Jahr 2009 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden Durchschnittshebesätze bei der Grundstuer A = 308 v. H., Grundstuer B = 318 v. H., Gewerbesteuer = 319 v. H.
- Der Personalkostenansatz erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von 5.137.000,00 Euro auf 5.549.300,00 Euro (+ 10,8 %). Ursache hierfür sind ab dem 01.01.2010 zu berücksichtigende nicht zahlungswirksame jährliche Rückstellungszuführungen für Beamte die im Jahr 2010 mit 275.000,00 Euro veranschlagt werden. Die bisher bei den Personalkosten verbuchten Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind jetzt in der Position „sonstige ordentliche Aufwendungen“ enthalten.
- Belastungen aus der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 3.733.000,00 Euro. Als Gegenfinanzierung zur Belastung aus der Unternehmenssteuerreform beträgt der Umlagesatz im Jahr 2010 = 70 Punkte (2009 = 67 Punkte).
- Eine Kreisumlage, die auf der Basis von 44 Punkten (wie Vorjahr) in Höhe von 11.110.000,00 Euro (2009 = 11.325.000,00 Euro) veranschlagt wurde.
- Die bisher vorgeschriebene Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt („Freie Spitze“) in Höhe der jährlichen Tilgungsleistungen bzw. der Abschreibungsbeträge entfällt im Neuen Kommunalen Rechnungswesen. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. Ein Überschuss der Erträge über die Aufwendungen ist nicht vorhanden.
Finanzhaushalt
- Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch.
- Die aus dem kameralen System bekannte „Allgemeine Rücklage“ existiert im Neuen Kommunalen Rechnungswesen nicht mehr. Es ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung allgemein die Liquidität zu sichern. Die liquiden Mittel zu Beginn des Haushaltsjahres werden mit rd. 7,0 Mio. Euro geschätzt (bisherige “allgemeine Rücklage“ + Jahresabschluss 2009).
Die Schuldenentwicklung der Jahre 1999 – 2010 beträgt: |
||||||
31.12.1999 |
= |
4,225 |
Mio. Euro |
= |
174,92 |
Euro pro Einw. |
31.12.2000 |
= |
3,589 |
Mio. Euro |
= |
145,97 |
Euro pro Einw. |
31.12.2001 |
= |
3,335 |
Mio. Euro |
= |
137,24 |
Euro pro Einw. |
31.12.2002 |
= |
3,215 |
Mio. Euro |
= |
130,74 |
Euro pro Einw. |
31.12.2003 |
= |
3,028 |
Mio. Euro |
= |
121,60 |
Euro pro Einw. |
31.12.2004 |
= |
2,782 |
Mio. Euro |
= |
111,16 |
Euro pro Einw. |
31.12.2005 |
= |
0,613 |
Mio. Euro |
= |
24,47 |
Euro pro Einw. |
31.12.2006 |
= |
0,735 |
Mio. Euro |
= |
29,14 |
Euro pro Einw. |
31.12.2007 |
= |
0,802 |
Mio. Euro |
= |
31,51 |
Euro pro Einw. |
31.12.2008 |
= |
0,972 |
Mio. Euro |
= |
38,03 |
Euro pro Einw. |
31.12.2009 |
= |
0,981 |
Mio. Euro |
= |
38,15 |
Euro pro Einw. |
31.12.2010 |
= |
0,997 |
Mio. Euro |
= |
38,67 |
Euro pro Einw. |
- Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen rd. 5,2 Mio. Euro und sind niedriger als im Jahr 2009 und den Vorjahren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Investitionshöhe der Vorjahre (2007 – 2009 = rd. 34 Mio. Euro) nicht in jedem Jahr fortgeführt werden kann und einige Maßnahmen des Jahres 2009 erst im Jahr 2010 ausgeführt werden (Konjunkturprogramm).
- Den Auszahlungen für Investitionen stehen Einzahlungen in Höhe von rd. 3,5 Mio. Euro gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse). Der Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 340.800,00 Euro wird aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand finanziert.
Der Haushalt 2010 ist insbesondere auf der Ertragsseite (Gewerbesteuer, Einkommensteuer) des Ergebnishaushaltes mit Risiken behaftet, da die wirtschaftliche Entwicklung nicht absehbar ist und auch die Auswirkungen geplanter steuerentlastender Maßnahmen auf die gemeindlichen Steuereinnahmen nicht berechenbar sind. Ebenfalls nicht bekannt ist die Höhe der Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage.
In der verwaltungsseitigen Erläuterung wurden folgende Eckpunkte genannt:
- Der maßgebende Ergebnishaushalt ist ausgeglichen.
- Realsteuereinnahmen in Höhe von 18.970.000,00 Euro, davon 16,0 Mio. Euro an Gewerbesteuer und 2.970.000 Euro an Grundstuer A + B. Hierbei wurde auf die Risiken dieser Veranschlagungshöhe aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und bereits beschlossener und geplanter steuerlicher Maßnahmen hingewiesen.
- Einen Ansatz von 6,1 Mio. Euro bei dem Einkommensteueranteil (- 300.000,00 Euro) und 1,0 Mio. Euro bei dem Anteil an der Umsatzsteuer (+ 100.000,00 Euro).
- Keine Erhöhung der Steuerhebesätze unter Inkaufnahme von Nachteilen bei der Berechnung der Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage)
- Eine Kreisumlage auf der Basis von 44 Punkten mit 11.110.000,00 Euro (- 215.000,00 Euro).
- Eine Gewerbesteuerumlage von 3.734.000,00 Euro (+ 188.000,00 Euro).
- Im Finanzhaushalt abgebildete Investitionen in Höhe von rd. 5,2 Mio. Euro, die hierfür notwendigen liquiden Mittel in Höhe von 340.800,00 Euro werden aus dem vorhandenen Bestand finanziert.
Bezüglich der Steuereinnahmen wurde auf die Risiken dieser Veranschlagungshöhe aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und bereits beschlossener und geplanter steuerlicher Maßnahmen hingewiesen.
Dem Haushalt 2010 wurde ohne weitere Diskussion zugestimmt.