Sitzung: 24.11.2009 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 51/033/2009
Beschlussvorschlag:
Die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung (der Schüler) sind in Anlehnung an die Elternbeitragsordnung BMO wie vorgeschlagen zu ermitteln und zu erheben. Zutreffende Änderungen der Elternbeitragsordnung BMO sind jeweils zu übernehmen. Die Kostenbegrenzung wird aufgehoben.
Sachverhalt:
Nach dem Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) soll in der Regel auch während der Schulferien eine Betreuung der Kinder sichergestellt werden (§ 8 Abs. 3).
Dieses Angebot wird in Lohne seit den Sommerferien 2003 unterbreitet und wurde
beispielsweise in den Sommerferien von 2007 bis 2009 von jeweils rund 50
Kindern in Anspruch genommen.
Die Elternbeiträge wurden derzeit in Anlehnung an die „Elternbeitragsordnung
für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen in den Katholischen Tageseinrichtungen
für Kinder im Offizialatsbezirk Oldenburg“ (kurz: Elternbeitragsordnung BMO) errechnet,
betragsmäßig gerundet und festgelegt. Weiterhin wurde eine Kostenbegrenzung von
2.500 Euro jährlich vorgenommen. Im Rahmen einer allgemeinen Anpassung der Elternbeiträge
wurden die Elternbeiträge pauschal um 7 % erhöht und wiederum gerundet.
Die Ferienbetreuung (für Schüler) gleicht der Betreuung in einem Kinderhort. Es
erscheint daher sinnvoll, die Elternbeiträge dementsprechend zu erheben. Die
Elternbeiträge für die Ferienbetreuung sind jedoch aus praktischen Gründen auf
einen Betrag pro Betreuungstag umzurechnen, weil das Betreuungsangebot oft nur
tageweise in Anspruch genommen wird. Zur Erleichterung der Abrechnung sollte
der täglich zu zahlende Betrag auf einen durch 0,50 Euro zu teilenden Betrag
auf- bzw. abgerundet werden.
Unter Berücksichtigung der Ausführungen errechnet sich zurzeit folgende
Beitragsstaffelung
(Hortbeitrag für 12 Monate, geteilt durch 52 Wochen, geteilt durch 5 Tage,
auf-/abrunden):
Einkommen Hortbeitrag Elternbeitrag (Elternbeitrag
in Euro in Euro in Euro / neu in Euro / bisher)
bis
25.565 113 5,00 ( 5,00)
bis 33.234 138 6,50 ( 5,50)
bis 43.460 174 8,00 ( 7,00)
bis 56.243 215 10,00 ( 8,50)
ab 56.244 258 12,00 (10,00)
Der Geschwistertarif wird entsprechend der Elternbeitragsordnung gewährt
(zurzeit 30 % für das zweite Kind und 50 % für das dritte und jedes weitere
Kind).
Die Kostenbegrenzung von 2.500 Euro kann keinen weiteren Bestand haben, weil
das Angebot vorzuhalten ist und ggf. auch darüber hinausgehende Kosten
beglichen werden müssen.
Dem bereits im Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren am 19.11.2009 zugestimmten Beschlussvorschlag wurde nach verwaltungsseitiger Erläuterung ohne weitere Diskussion ebenfalls zugestimmt.