Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Beschluss:

 

  1. Gemäß § 129 NKomVG wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 

  1. Die sich aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2016 ergebenden Überschüsse in Höhe von 6.220.865,82 € bzw. 1.117.976,28 € werden den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen bzw. des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 


Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Sieveke, stellte die Angelegenheit sowie die erfolgte Beratung vor.

Bürgermeister Gerdesmeyer hat als Betroffener an der Beratung und der Abstimmung nicht mitgewirkt.