Den im Sachverhalt unter a) und unter b) lfd.
Nr. 1) – 7) dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen /
Auszahlungen des Jahres 2016 wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit §
117 NKomVG zugestimmt.
Stadtkämmerer Theder erläuterte die Vorlage und nahm Bezug auf die Ausführungen im Finanz- sowie im Verwaltungsausschuss. Auf Nachfrage wurde auf die Abrechnung der Fa. Wiesenhof Bezug genommen und näher erläutert.