Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33

Beschluss:

 

Den im Sachverhalt unter a) und unter b) lfd. Nr. 1) – 7) dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen des Jahres 2016 wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit § 117 NKomVG zugestimmt.

 


Stadtkämmerer Theder erläuterte die Vorlage und nahm Bezug auf die Ausführungen im Finanz- sowie im Verwaltungsausschuss. Auf Nachfrage wurde auf die Abrechnung der Fa. Wiesenhof Bezug genommen und näher erläutert.