Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Beschluss:

 

1.    Die bisherige von der Zahl der Sportplätze / Umkleidegebäude abhängige laufende Förderung der vier Vereine TuS Blau-Weiss Lohne, GW Brockdorf, SW Kroge-Ehrendorf und Amasyaspor Lohne wird auf eine Festbetragsregelung umgestellt.

 

2.    Die laufende Förderung wird wie in § 7 des Entwurfes der Richtlinien der Stadt Lohne über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung vereinseigener Sportstätten in Lohne (Sportförderrichtlinien) gem. der Anlage zu dieser Vorlage beschlossen.

 

3.    Die Anträge des Vereins „GW Brockdorf“ aus den Jahren 2017 und 2018 werden bereits nach der neuen Festbetragsregelung gefördert.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf von fünf Jahren die bestehenden festen Zuschussbeträge zu überarbeiten bzw. zu überprüfen.

 

 

 

 

 


Nach Vorstellung des Sachverhaltes durch den Vorsitzenden des Finanzausschusses Sieveke sprachen sich mehrere Ratsmitglieder für die Änderung der Sportförderrichtlinie und die Umstellung auf eine Festbetragsregelung aus. Für die Vereine sei ein solcher Beschluss ein Ausdruck der Würdigung und Wertschätzung der Vereinsarbeit.

 

Weitere Überarbeitungen bzw. Anpassungen der Richtlinie seien künftig vorgesehen. Eine Beratung über die Bezuschussung von investiven Maßnahmen wurde für den kommenden Schulausschuss angekündigt.

 

Seitens eines Ratsmitgliedes wurde darum gebeten, dass Vorlagen zu Sitzungen, insbesondere mit einer gewissen Tragweite, auch an den aktuellen Beratungsstand angepasst werden. Als Grund wurde ein Hinweis eines Bürgers dahingehend aufgeführt, dass eine Information über den aktuellen Beratungsstand nicht möglich sei, da die Inhalte der Sitzungsvorlagen nach den Beratungen veraltet seien und nicht aktualisiert werden.

Neben der Sitzungsvorlage für die Änderung der Sportförderrichtlinien wurde erklärt, dass die Ausführungen sich auch auf die Vorlage 4.2.5 – Förderung des Wohnungsbaus für Familien (23/039/2018) beziehen und keine Anpassung erfolgt sei.

 

Verwaltungsseitig wurde erklärt, dass eine Vorlage zu einem Tagesordnungspunkt hinsichtlich des aktuellen Beratungsstandes in den Vorberatungen nicht angepasst werden könne. Sie stelle lediglich den Beratungsgegenstand dar, diene zur Vorbereitung und spreche eine verwaltungsseitige Empfehlung aus.

 

Ratsherr Willenborg nahm aufgrund seiner Tätigkeit in einem der betroffenen Vereine nicht an der der Beratung und Abstimmung teil.