Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

1.   Die gültige Richtlinie der Stadt Lohne zur Förderung des Wohnungsbaues für Familien wird bis zum 31.12.2021 verlängert und die Einkommensgrenzen mit Wirkung vom 01.01.2019 um 300 €/Monat für Familien mit einem Kind erhöht. Der Erhöhungsbetrag pro Kind bleibt unverändert bei 350 €.

Die bisherige Ziffer 4 „Vergabe von Erbbaurechten“ wird wie folgt geändert:

Erbbaurechte, insbesondere für kinderreiche Familien, sind möglich.

 

2.  Die neuen Einkommensgrenzen werden mit Wirkung vom 01.01.2019 auch für die Berechnung für städtische Zuschüsse zum Erschließungs- und Straßenausbaubeitrag sowie für den Zuschuss zum Abwasserbeseitigungsentgelt für die Schmutzwasserbeseitigung analog angewandt.


Nach Vorstellung des Sachverhalts sowie der bereits erfolgen Beratung in den Ausschüssen wurde angeregt, Erbbaurechte künftig wieder aktiv anzubieten und  beantragt, die Ziffer 4 der Richtlinie bestehen zu lassen. Im Hinblick auf die hohen Wohnungsbaukosten könnten die Kosten für den Grundstückserwerb eingespart werden und einen erheblichen Einfluss auf die Kreditwürdigkeit darstellen.

 

Verwaltungsseitig wurde erklärt, dass aufgrund der aktuellen Zinssituation derzeit nicht davon ausgegangen wird, dass Grundstückserwerber das Erbbaurecht präferieren. Es wäre zudem auch ohne Ziffer 4 der Richtlinie möglich, Erbbaurechte zu vergeben. Sofern ein Wohnhaus erbaut werden solle, welches über die bisher festgesetzten 700 cbm umbauten Raum verfüge, sei außerdem nicht zu erwarten, dass ein Erbbaurecht vorgezogen sondern auch ein Erwerb des Grundstücks vorgesehen werde. In jedem Fall wäre aber eine Einzelfallentscheidung erforderlich.

 

Ein Ratsmitglied schloss sich dem vorgenannten Antrag an unter der Maßgabe, den ersten Satz hinsichtlich des „vorgesehen“ um „möglich“ abzuändern und die weitere Regelung zu streichen. Das Instrument des Erbbaurechts sei somit auch zukünftig verfügbar und bleibe im Übrigen eine Einzelfallentscheidung der Verwaltung.