Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Vorhaben wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn Gespräche über die Überarbeitung der Planung zu führen (Einstöckige Bauweise, Einhalten der Baulinie sowie Klären der Stellplatzfrage).


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zum Neubau eines Doppelhauses mit Terrassen in Brockdorf, auf dem Grundstück Langweger Straße 74, mit insgesamt zwei Wohneinheiten in zweiter Reihe beantragt wurde. Das Doppelhaus soll im hinteren Grundstücksbereich errichtet werden.

 

Das Baugrundstück liegt im Bereich eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, für den kein Bebauungsplan besteht. Die Plansituation derzeit ist, dass im rückwärtigen Grundstücksbereich keine Wohnbebauung vorliegt, weder auf diesem noch in den benachbarten Grundstücksarealen.

 

Nach § 34 BauGB ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich in die Umgebung einfügt.

 

Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne wird das Baugrundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass vor einigen Jahren bereits ein Bauantrag für ein einstöckiges Wohnhaus gestellt worden sei, welches jedoch nicht errichtet wurde. Nach Auffassung der Verwaltung sollte in dem Bereich auch heute ein einstöckiges Gebäude errichtet werden.

 

In der Aussprache stellte daraufhin ein Ausschussmitglied den Antrag, das Vorhaben zurück zu stellen und mit dem Bauherrn Gespräche über die Planung zu führen. Hingewiesen wurde auch auf die Einhaltung der Baulinie sowie die Klärung der Stellplatzfrage.