Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lohne veräußert den Grundstücksstreifen zwischen den Wohngrundstücken an der Bussardstraße/Sperberweg und dem Hopener Mühlenbach parzellenweise an die angrenzenden Eigentümer. Der Kaufpreis beträgt 38 €/m² und hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2021.


Sachverhalt:

 

Im rückwärtigen Bereich der Wohnbaugrundstücke auf der Südseite der Bussardstraße / Sperberweg verläuft ein städtischer Grünstreifen am Hopener Waldbach, der den jeweiligen Anliegern seit Mitte der 70er Jahre zur gärtnerischen Nutzung gegen eine geringfügige Pacht überlassen wurde. Einige Eigentümer haben ihre dortigen Wohnhäuser in den vergangenen Jahren veräußert, so dass die Käufer angefragt haben, ob die städtische Fläche auch zu erwerben sei. Nach Mitteilung des Bauamtes wird dieser außerhalb des Bebauungsplanes liegende Grundstücksstreifen für öffentliche Zwecke nicht benötigt und kann an die jeweils angrenzenden Eigentümer veräußert werden. Ein städtischer Unterhaltungsweg in eine Breite von 5 bis 6 m bleibt oberhalb der Böschungskante am Hopener Waldbach bestehen. Die Größen der einzelnen Flächen liegen zwischen 145 m² und 500 m² und sind im beigefügten Lageplan dargestellt. In Anlehnung an den Grundstückmarktbericht 2019, wonach der Kaufpreis für private Grünflächen und Hausgärten bei rund 30 % des Bodenrichtwertes (BRW 2018 = 125 €/m²) liegt, wird verwaltungsseitig ein Kaufpreis in Höhe von 38 €/m² vorgeschlagen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Notar – und Vermessungskosten von den Käufern und der Stadt jeweils zu Hälfte getragen wird. In einer Versammlung mit allen betroffenen Eigentümern Mitte Januar fand dieses Angebot grundsätzlich Zustimmung, wobei eine Bindefrist für dieses Kaufpreisangebot bis zum 31.12.2021 vorgesehen ist und alternativ die Fläche für einen Pachtzins in Höhe von 1 €/m² weitergepachtet werden kann.

 

Beratungsverlauf:

 

Der Sachverhalt wurde verwaltungsseitig dargelegt und die Lage der Flächen anhand von Kartendarstellungen und Fotoaufnahmen erläutert. Ebenso wurde für den Bereich ein Auszug aus dem Bebauungsplan und der aktuellen Bodenrichtwertkarte gezeigt. Der Bodenrichtwert für die Baugrundstücke liegt mittlerweile bei 140 €/m². Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die Verkaufsfläche außerhalb dieser Richtwertzone liege und ein Verkauf dieser kleinteiligen Gartenflächen eher keine Auswirkung auf die Bodenrichtwerte in dem Bereich habe. Bürgermeister Gerdesmeyer ergänzte, dass aufgrund der langen Vorgeschichte nun eine Möglichkeit gegeben sei, diese Angelegenheit abschließend zu beordnen und einen Rechtsfrieden herbeizuführen. In der nachfolgenden Diskussion wurde insbesondere auf die Höhe des Kaufpreises sowie die Umstände für die Festlegung des Kaufpreisvorschlages eingegangen. Ebenso wurden verwaltungsseitig verschiedene Argumente aus einem Schreiben der Grundstücksanlieger vorgetragen.