Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschäftigungsverhältnisse der seit dem Schuljahr 2017 an den Lohner Grund- und Realschulen eingesetzten Schulsozialarbeiter werden nach Ablauf der zweijährigen Befristung dauerhaft fortgesetzt.

Eine Übernahme in den Landesdienst soll weiterhin angestrebt werden.


Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 14.02.2019 den Antrag auf unbefristete Weiterbeschäftigung der Schulsozialarbeiter gestellt und beantragt, die Beschäftigungsverhältnisse der seit dem Schuljahr 2017 ab den Lohner Grund- und Realschulen eingesetzten Schulsozialarbeiter nach Ablauf der 2-jährigen Befristung dauerhaft fortzusetzen. Eine spätere Übernahme in den Landesdienst soll weiterhin angestrebt werden.

 

Mit den an den Lohner Grundschulen eingesetzten vollbeschäftigten Schulsozialarbeiterinnen

Nr.

Name, Vorname

Einsatzstelle

1.

Böckmann, Lena

Gertrudenschule
und
Grundschule Brockdorf

2.

Haskamp, Susanne

Ketteler-Schule
und
Von-Galen-Schule

3.

Wessels, Mona

Franziskusschule

 

wurden 2-Jahres-Fristverträge nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz mit einheitlichem Auslauf zum 31.07.2019 geschlossen. Eine Übernahmemöglichkeit durch das Landesförderungsprogramm Land Niedersachsen steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest und wird auch nicht alle aufgeführten Einsatzstellen betreffen.

 

Um die Weiterführung der erfolgreich eingeführten Schulsozialarbeit an den Lohner Grundschulen nicht zu gefährden, sollten mit Wirkung ab dem 01.08.2019 unabhängig von einer Aufgaben- und Kostenübernahme durch das Land die Verträge der Schulsozialarbeiterinnen entfristet werden. Als vertragliche Nebenabrede werden die Schulsozialarbeiterinnen als universell einsetzbare Sozialarbeiterinnen nach TVöDSuE eingestellt. Ebenfalls wird eine Inanspruchnahmeverpflichtung bei bestehender Wechselmöglichkeit zum Land Niedersachsen vereinbart. Entsprechende Planstellen wurden in 2019 eingerichtet.

 

Seitens des Ausschusses wurde die Wichtigkeit der Weiterbeschäftigung und Entfristung hervorgehoben.

 

Auf Nachfrage wurde erklärt, dass das Ausscheiden eines Schulsozialarbeiters lediglich private Gründe hatte. Die Neubeschäftigung des Schulsozialarbeiters wurde zunächst befristet in der Hoffnung, dass das Land Niedersachsen während dieser Zeit eine entsprechende Stelle schafft und ggf. ein Wechsel in den Landesdienst ermöglicht werden kann. Bisher sind durch das Land Niedersachsen 150 Stellen geschaffen worden, weitere 100 sind geplant.