Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag a):

 

Die Notwendigkeit der Sanierung des Sportvereins Grün-Weiß-Brockdorf am jetzigen Standort wird anerkannt.

Die Verwaltung erhält den Auftrag zu prüfen, ob Kunst- oder Naturrasen eingebaut werden kann.

 


Der Verwaltungsausschuss hat am 05.12.2017 die Verwaltung beauftragt, Vorplanungen und Kostenschätzungen für die von den Vereinen gewünschte Anlegung von zusätzlichen Fußballplätzen einzuholen.

Das Gremium räumte den anwesenden Ratsmitgliedern mit 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung für die Beratung dieses Tagesordnungspunktes ein Rederecht ein und ermöglichte die Beteiligung an der folgenden Diskussion. Es erfolgte der Hinweis durch den Ausschussvorsitzenden, dass sich das Rederecht nicht auf die Beschlussfassung erstreckt.

 

Unter Bezugnahme auf die Schulausschusssitzung vom 14.11.2017 erläuterte Bauamtsleiter Kröger, dass seinerzeit kein abschließender Beschluss getroffen sondern die Angelegenheit in die Fraktionen verwiesen worden sei und auf Basis der Entscheidung des Verwaltungsausschusses Planungsbüros beauftragt worden seien, die den Inhalt der aktuellen Planung in der heutigen Sitzung vorstellen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die bisherigen Planungen bisher keine Ausführungsplanungen darstellen, sondern lediglich Machbarkeitsstudien mit Kostenschätzungen vorgestellt werden.

 

Die Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, in den Angelegenheiten zu a) und b) in getrennten Abstimmungen zu entscheiden.

 

 

a)  Grün-Weiß-Brockdorf

 

Im Rahmen der Voruntersuchung wurden überschlägig die Kosten für eine Verlegung auf ein imaginäres Grundstück ermittelt. Dabei wurde festgestellt, dass die Kosten erheblich höher wären als eine Ertüchtigung des jetzigen Stadions. Die Kostenschätzung beinhaltet noch nicht die Kosten für den Grunderwerb.

Eine Verlagerung könnte auch nicht aus den Erlösen für die Veräußerung der Sportplatzflächen finanziert werden. Abgesehen davon würde dadurch dann der dörfliche Mittelpunkt fehlen.

Aus diesem Grund ist die Verlagerung aus ökonomischer Sicht, aber auch im Interesse der Dorfgemeinschaft nicht sinnvoll.

Aufgrund der bekannten Probleme bei den Plätzen 1 + 2 wurde das Planungsbüro Pätzold & Snowadsky gebeten, im Rahmen der Untersuchung die Ursachen zu untersuchen und Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Ergebnisse wurden von Herrn Heidbreder wie folgt vorgestellt, nachdem über den grundsätzlich guten Zustand der Sportanlage informiert wurde, die derzeit über Naturrasen verfüge.

 

Als problematisch wurden die Spielfeldmaße beurteilt. Eine kleine Großspielfläche, die über ein Mindestmaß von 90 m verfügen muss, verfüge über eine Länge von 98 m, ideal wären jedoch 100 m.

Zudem sollte das Hauptspielfeld im Hinblick auf die Sicherheitsbereiche erweitert werden. An den Stirnseiten seien insgesamt mindestens 4 m hindernisfreie Fläche erforderlich, an den Längsseiten 2 m. Die Barrieren sowie der Ballfangzaun stehen aktuell im hindernisfreien Raum. Die Sicherheitszonen bei Platz 2 seien eingehalten, bei Platz 3 befinden sich die Beleuchtungsmasten in diesem Bereich. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass bei Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen kein Bestandschutz vorliege.

Ein weiteres Problem stelle die Höhensituation dar, die bei dem Hauptplatz sowie bei den Großspielfeldern vorliege. Ergänzende Bodenuntersuchungen haben ergeben, dass keine Zwischenschichten und keine Drainageschichten vorhanden seien, sondern nur ein einfacher Bodenaufbau. Folglich könne das Wasser, das sich aufgrund der vorhandenen Höhenunterschiede und des Bodenaufbaus sammle, nicht ordnungsgemäß abgeführt werden, sodass sich feuchte Bereiche entwickeln.

 

Vorgeschlagen wurde, ein Groß- sowie ein Kleinspielfeld anders anzuordnen, sodass zwischen den beiden Großspielfeldern eine Steh- und Sitztribüne mit Blick auf beide Felder o. ä. errichtet werden kann.

Sodann wurde auf die Rasenbeläge eingegangen:

Im Falle eines vorgesehenen Naturrasens würde der Oberboden aufgenommen und zwischengelagert werden, sodass er nach einer Aufbereitung ggf. neu verlegt werden kann. Sodann würde der Baugrund fachgerecht planiert, ein Gefälle hergerichtet und ein Drainagesystem verdichtet bzw. neu eingebaut werden. Zudem könnte eine Dränschicht eingebaut werden, durch die das Wasser in die Dränage geleitet wird und schnell abfließen kann. Erforderlich wäre dann eine automatische Bewässerungsanlage, die aber bereits vorhanden sei und weiterhin genutzt werden könne. Zudem sei häufiges Düngen erforderlich. Andernfalls könnte eine bodennahe Bauweise gewählt werden, wodurch jedoch das Abführverhalten verzögert werden würde. Vorteilhaft wirke sich jedoch aus, dass die Feuchtigkeit und die Nährstoffe länger enthalten bleiben. Für das Hauptspielfeld biete sich demnach die erste Variante an, für die weiteren Plätze die zweite. Sodann könne nach Einbau einer neuen oder aufbereiteten Rasentragschicht neuer Rasen eingesät oder Rollrasen verlegt werden.

Im Falle des Kunstrasens müsste der vorhandene Oberboden aufgenommen und abgefahren werden. Da dieser in einer höheren Dicke vorliegt, als der spätere Aufbau des Kunstrasens, müsste Füllsand als Ausgleich eingebaut werden. Weiterhin werde ein neues Dränagesystem eingebaut und der Kunstrasen aufgebaut. Auf den Baugrund werde eine 20 cm dicke ungebundene Tragschicht aufgebaut und darüber eine Elastikschicht. Im Hinblick auf den auf die Elastikschicht zu verlegenden Kunstrasen wurden drei verschiedene Polschichten vorgestellt. Empfohlen wurde hier eine sand- und gummigranulatverfüllte Polschicht, die die sportfunktionelle Eigenschaft verbessere und zudem hautfreundlicher sei. Aufgrund dessen, dass ein Kunstrasenplatz auch im Winter bespielt wird, biete sich eine entsprechende Beleuchtung des Platzes an, die in der Kostenschätzung erhalten sei.

Die Kosten für die Modernisierung der Bestandsanlage betragen für das Großspielfeld 1 (Naturrasen) ca. 488.700,00 €, für das Großspielfeld 2 (Naturrasen) ca. 390.200,00 €, für das Großspielfeld 3 (Kunstrasen) ca. 686,100,00 € und für das Kleinspielfeld (Kunstrasen) ca. 107.900,00 €, sodass sich in Summe Sanierungskosten von ca. 2.000.000,00 € ergeben. In den Kosten sind die Mehrwertsteuer sowie die Nebenkosten, die Ballfangeinrichtungen, Tore etc. bereits enthalten.

 

Im Vergleich zu einer Sanierung der Bestandsanlage wurden die Kosten zu einem Neubau gegenübergestellt. Die reinen Baukosten für eine neue Sportanlage mit drei Großspielplätzen, Parkfläche, Tribüne, Beachspielfeld, Gebäuden nebst Erdarbeiten, Erschließung etc. betragen ca. 5.588.600,00 €. Sofern bei einer Ausgliederung der Sportanlage vier Großspielplätze und zwei Kleinspielfelder errichtet werden sollen, betragen die Kosten unter Berücksichtigung der steigenden Nebenkosten ca. 6.756.800,00 €. Bei beiden Varianten sind die Kosten für den Grundstückserwerb hinzuzurechnen.

 

Auf Nachfrage zur Entsorgung des Kunstrasens und zur Mikroplastik wurde erklärt, dass die Umweltverträglichkeit des Kunststoffrasens und die Ausspülung ins Grundwasser in Studien und Untersuchungen des Bundesinstituts für Sportwissenschaften eindeutig als unproblematisch gewertet wurden. Ergänzend wurde darüber informiert, dass Recyclingstoffe, die aus geschredderten Autoreifen hergestellt worden und möglicherweise krebserregend seien, grundsätzlich nicht verwendet werden sondern nur ein sogenanntes EPDM Neugranulat. Dies sei ein Grünstoff, der neu hergestellt worden und gesundheitlich verträglich sei, jedoch etwas kostenintensiver.

 

Sodann wurden Bedenken dahingehend geäußert, dass nach einer Sanierung von einer Ausgliederung abgesehen werde und eine Erweiterung des Sportplatzes nicht mehr möglich sei. Zudem seien am Fußballplatz, der sich am Fladder befinde, weder Umkleiden noch sanitäre Anlagen vorhanden, was künftig zu weiteren Kosten führen würde. Im Falle eine Auslagerung könne der Bedarf an einem Standort abgedeckt werden, der über mehrere Jahre keine Änderung und Erweiterung erfordere. Am jetzigen Standort könne durch eine Wohnbebauung, Parkplatzerweiterung und einen schönen Stadtkern der dörfliche Charakter erhalten bleiben.

Einige Ratsmitglieder merkten an, dass die Feuerwehr den Standort verlassen und somit weiterer Platz für den Sportverein geschaffen werde, der in jedem Fall im Ortskern verbleiben müsse, da dieser ein wesentliches Element in Brockdorf darstelle. Zudem sei ein Flächenerwerb aufgrund der erforderlichen Größe und des vorliegenden Flächenmangels nach jetziger Einschätzung als sehr schwer zu beurteilen.

 

Bezugnehmend auf die Rasenbeläge wurden erklärt, dass ein Kunstrasen ca. 1.200 – 1.400 Stunden genutzt werden könne, ein Naturrasen bei einer guten Nutzung hingegen nur ca. 600 – 800 Stunden. Zwar sei ein Kunstrasenplatz kostenintensiver, allerdings auch pflegeleichter und könne auch zum Jahresbeginn bespielt werden, sodass keine Platzprobleme in der Halle entstehen würden. Welche Rasenbeläge tatsächlich gewählt werden, werde aber zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

 

Auf Nachfrage erklärte Herr Heidbreder, dass im Idealfall im Herbst eine Ausschreibung und im Frühjahr eine Vergabe erfolgen könne, sodass die Bauzeit nur ein halbes Jahr in Anspruch nehme. Nach Rücksprache mit dem Verein wäre es auch denkbar, die Sanierung innerhalb eines Dreijahresplans vorzunehmen, sodass zu jeder Zeit Plätze bespielbar wären.

Nach Rücksprache mit der Grundschule wurde der Wunsch nach einem Naturrasenplatz geäußert. Bzgl. der weiteren Nutzung der Plätze, des Volleyballfeldes und einer geplanten Mensa seien jedoch weitere Gespräche mit dem Verein und der Schule vorgesehen.

 

Vor der Abstimmung erklärte Bürgermeister Gerdesmeyer, dass in dieser Sache vorerst nur ein Grundsatzbeschluss erforderlich sei. Über die genaue Ausgestaltung sowie über die Finanzierung werde zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch noch in diesem Jahr, entschieden.

 

 

b)  Blau-Weiß Lohne

 

Es hat sich gezeigt, dass nur die Anlegung von zwei Plätzen und dem Waldstück zwischen Schützenplatz/Schießhalle und Moorstraße zielführend ist. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass durch die Verlagerung der Tennisanlage auf die derzeit als Parkplatz bei Veranstaltungen genutzte Fläche westlich der Steinfelder Straße nicht genügend Fläche für die Anlegung von zwei Fußballplätzen zur Verfügung stehen. Dadurch würden auch die Parkmöglichkeiten entfallen und es wäre zusätzlich eine neue Tennisanlage (ggf. einschließlich Halle) zu bauen.

 

Die jetzt für die Anlegung der Fußballplätze vorgesehene Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet – Geestrücken. Um das Vorhaben realisieren zu können, ist eine Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzverordnung erforderlich, oder aber eine Teillöschung des LSG. Für den aufstehenden Wald ist eine Ersatzaufforstung durchzuführen. Erste Gespräche wurden diesbezüglich bereits mit dem Landkreis geführt.

 

Aufgrund der vorstehenden Problematik wurde das Büro Kilian + Kollegen mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Ergebnisse wurden von Herrn Kilian vorgestellt.

 

Im Vorfeld sollte untersucht werden, ob aufgrund der Kapazitätsprobleme eine Verlagerung der Tennisplätze auf die gegenüberliegende Freifläche an der Steinfelder Straße möglich wäre. Hierzu wurden zwei Varianten vorgestellt. Vor dem Hintergrund, dass eine größere Fläche für die Tennisanlage wünschenswert wäre, könnten auf der jetzigen Fläche der Tennisplätze mit einem erheblichen Aufwand lediglich Trainingsplätze errichtet werden, weshalb von einer Umsetzung abgeraten werde.

 

Im weiteren Verlauf der Machbarkeitsstudie wurde geprüft, wie die Errichtung von einem bzw. zwei Spielfeldern südlich des Schützenplatzes realisiert werden könnte. Nach Aussagen von Herrn Kilian weise das Areal einen Höhenunterschied von ca. 6 m auf, sodass im Rahmen einer Neuanlage ein Massenausgleich erforderlich wäre. Im Rahmen des Bodengutachtens wurde weiterhin festgestellt, dass der Boden als teilwasserdurchlässig einzuordnen sei und somit die Herstellung eines Entwässerungssystems erfordere. Im Rahmen der weiteren Planung könnten jedoch Überlegungen hinsichtlich einer Rigolenversickerung erfolgen. Das Wasser müsste somit nicht in eine Kanalisation oder einen Bach geleitet werden und könnte durch die Plätze versickern.

 

Der Schützenverein hat den Wunsch geäußert, die Fläche so zu bemessen, dass eine künftige Vergrößerung der Zeltfläche möglich ist. Diesem Wunsch schlossen sich die Ratsmitglieder an, sodass von den vorgeschlagenen Möglichkeiten die Varianten 3 und 3a realisierbar wären. Vorgestellt wurden hierzu jeweils zwei Spielfelder, die über Eck angeordnet werden könnten. Das erste Spielfeld und damit der Großspielplatz könnte ohne Höhenunterschied erreicht werden. Das zweite Spielfeld, das als Trainingsplatz sowie für Jugendspiele genutzt werden könnte, wäre über eine Rampe oder eine Treppe erreichbar. Ergänzend dazu sieht die Planung eine Parkfläche mit 15 Stellplätzen vor sowie Umkleiden zur Größe von ca. 60 m². In der Kostenschätzung wurde das Großspielfeld mit Kunstrasen und der weitere Fußballplatz mit Naturrasen angelegt. Die Kosten belaufen sich in beiden Varianten auf ca. 1.500.000,00 €. Enthalten sind gute Standards des Kunstrasens, bei der weiteren Planung können jedoch verschiedene Bauweisen betrachtet und entsprechend mit Zahlen hinterlegt werden.

Als zukunftsfähige Lösung wurde die Realisierung der Variante 3 vorgeschlagen, da diese in Einklang mit dem Schützenverein stehe, sofern eine Vergrößerung der Zelte angestrebt werde.

 

Es wurde angeregt, eine weitere Variante vorzustellen, in der nur der untere Platz aus Variante 3 mit Naturrasen dargestellt wird und dazu vergleichsweise beide Plätze mit Naturrasen. Aus Grund hierfür wurde aufgeführt, dass die Fläche derzeit als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sei und eine Anlegung mit Naturrasen grundsätzlich möglich sein müsste. Die Ergänzung der Varianten wurde von Herrn Kilian zugesagt.

 

Einige Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, das Landschaftsschutzgebiet und die vorhandene Waldfläche zu erhalten und nicht aufzugeben. Nicht nur die Fläche werde zerstört; auch die verbleibende Waldfläche im Bestand werde gefährdet und die Grundwasserströme beeinträchtigt. Kinder bräuchten nicht nur Sportplätze, sondern auch Umwelt und Wald zum Aufwachsen. Ein Kunstrasenplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite würde ausreichen, um die Nutzbarkeit zu erhöhen und den Bedarf zu decken. Eine entsprechende Prüfung, ob diese Fläche für ein Großspielfeld ausreichen würde, wurde angeregt.

 

Ergänzend wurde angemerkt, dass bereits vor ein paar Jahren Überlegungen hinsichtlich einer Erweiterung auf einer Fläche in der Nähe des Aussichtsturms erfolgten, die nur schwer rückgängig gemacht werden konnten. Zudem seien vor ca. 25 Jahren Bäume gefällt worden um den Schützenplatz zu vergrößern. Ergänzend dazu nutze der Schützenverein aufgrund einer Sondernutzungserlaubnis aus dem Jahr 1992 einen Teil von ca. 20 m während des Schützenfestes. Eine Erweiterung auf 40 m wurde 2013 durch den Landkreis Vechta genehmigt. Diese Genehmigungen wurden deutlich kritisiert. Die Belange der Natur würden nicht erkannt und die dadurch entstehenden Probleme nicht beachtet werden.

 

Bezugnehmend auf den Antrag des Vereins auf zwei weitere Spielplätze wurde erklärt, dass ein Platz aufgrund von Kapazitätsproblemen definitiv nicht ausreiche. Derzeit verfüge der Verein über ca. 1.300 Spieler bzw. 58 Mannschaften. Neben dem Trainingsbetrieb werden pro Woche ca. 32 Spiele durchgeführt. Teilweise werden pro Feld drei Mannschaften trainiert. Ergänzend zu den Kapazitätsproblemen wurde betont, dass die Spieler nicht nur zum Fußballspielen kommen, sondern auch Freundschaften schließen, Teamgeist entwickeln oder Integration fördern, wofür klare Strukturen erforderlich seien. Wegen der Schul- und Arbeitszeiten sei der Trainingsbetrieb erst ab 16 Uhr möglich. Da die Plätze aufgrund der Witterungsverhältnisse zwischenzeitlich nicht bespielbar seien, sei mindestens ein Kunstrasenplatz von Vorteil.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer wies darauf hin, dass bei einer Entscheidung verschiedene Belange kollidieren und abgewogen werden müssen. Perspektivisch seien zwei weitere Spielplätze nebst Stellplätzen, Umkleiden und Infrastruktur erforderlich, weshalb die gegenüberliegende Fläche ausscheide. Darüber hinaus werde die Fläche bei Veranstaltungen als zentrale Parkfläche genutzt.

Im näheren Umfeld habe zudem bereits u. a. eine Wohnbebauung und Infrastruktur stattgefunden, wodurch die Umnutzung dieser Fläche durchaus vertretbar wäre und einen Zusammenhang mit der vorhandenen Bebauung habe. Ggf. könnte als Ausgleich sowie als Signal aber eine andere Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.

Die Kosten für eine Kompensationsmaßnahme für eine Fläche von ca. 2 ha wurden auf Nachfrage auf ca. 200.000,00 € geschätzt.

 

Der sodann gestellte Antrag auf Zurückstellung und Prüfung der Verwaltung, ob westlich der Steinfelder Straße ein Kunstrasenplatz angelegt werden kann, wurde mit 5 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Seitens der Verwaltung soll jedoch geprüft werden, inwieweit eine Nutzung dieser Fläche möglich ist.