Sitzung: 09.04.2019 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: 61/012/2019
Beschlussempfehlung:
a)
Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen
Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird
zugestimmt.
b)
Der Bebauungsplan Nr. 180 für den Bereich zwischen
„Josefstraße und Zur Freilichtbühne“ sowie die Begründung hierzu wird als
Satzung beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 180 für den Bereich zwischen „Josefstraße und Zur
Freilichtbühne“ sowie die Begründung vom 02.02.2019 bis zum 15.03.2019 im
Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben.
Landkreis Vechta
vom 14.03.2019
Städtebau
Die Textliche Festsetzung Nr. 3 wird
aufgegeben. Inhaltlich spiegelt der Aspekt sich in den Örtlichen
Bauvorschriften wieder.
Umweltschützende Belange
Das Plangebiet ist durch die vorhandene
Bebauung, die zugehörigen Nebenanlagen und Ziergärten geprägt. Die im Norden
angrenzenden Grünflächen des Stadtparks werden nicht überplant. Es liegen keine
Hinweise auf das Vorkommen gefährdeter oder besonders geschützter Pflanzenarten
oder Lebensraumtypen vor. Im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 180 liegen,
wie im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 139, kaum Altbaumbestände vor.
Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Aussagen des Faunistischen
Gutachtens aus dem Jahr 2011 weiterhin Bestand haben und auch für den vorliegenden
Geltungsbereich herangezogen werden können.
Im Übrigen handelt es sich um einen bereits
weitgehend bebauten Bereich, so dass keine neue Konfliktsituation auftritt.
Bauherren sind bereits jetzt verpflichtet,
die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, insbesondere zum Artenschutz, zu
beachten.
Immissionsschutz
Von der Brinkstraße bis zur Von-Galen-Schule
gilt seit Anfang des Jahres 2018 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.
In den umliegenden Siedlungsbereichen wurden ebenfalls 30er-Zonen eingerichtet.
Aufgrund der ähnlichen Bedingungen im
südlich an die Josefstraße angrenzenden Bereich und aufgrund der Entfernung von
mindestens 149 m des vorliegenden Geltungsbereiches von der Landesstraße
846 (Bergweg) wird davon ausgegangen, dass der östliche Bereich des Plangebiets
sich innerhalb der Lärmpegelbereiche I und II befindet. Der auf dem Bergweg
verursachte Verkehrslärm wird außerdem von vorhandenen Gebäudestrukturen am
Bergweg (Bekleidungsgeschäft) und durch den Bereich der Freilichtbühne
gemindert. Aber auch die anderen Bereiche profitieren von der vorhandenen
Bebauung (Abschirmung) zwischen dem Plangebiet und den Straßen Brinkstraße und
Bergweg. Daher sind im Geltungsbereich unzulässige Verkehrsimmissionen nicht zu
erwarten.
Bei neu hinzukommenden Wohnhäusern wird allein
schon durch die vorgeschriebene Wärmeschutzverglasung der Lärmpegel innerhalb
des Gebäudes reduziert.
Es wird davon abgesehen, eine Überprüfung
der derzeitigen Situation vorzunehmen.
Die Freilichtbühne Lohne ist bereits seit
den 30er Jahren in Lohne verankert. Sie stellt einen wichtigen Bestandteil des
Lohner Kulturprogrammes dar und erhält großen Rückhalt bei der Bevölkerung.
Dies zeigen die rund 20.000 Besucher pro Jahr.
Die Freilichtbühne Lohne e.V. hat durch
geeignete Maßnahmen, wie Erneuerung der Beschallungstechnik oder Vorverlegung
der Spielzeiten in der Vergangenheit die Lärmimmissionen reduziert.
Die Freilichtbühne gehört zu den Einrichtungen
i. S. des § 3 Abs. 5 Nr. 1 oder 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG). Abweichend zu Nr. 7.2 TA Lärm ist entsprechend der 18. BImSchV
die Anzahl der Tage oder Nächte, an denen die Richtwerte für „seltene
Ereignisse“ herangezogen werden können, auf maximal 18 begrenzt. Der aktuelle
Spielplan weist 13 Abendvorstellungen aus.
Hinweis
Der Hinweis zur Installation eines
U-Hydranten wird zur Kenntnis genommen. Mit der Feuerwehr wird die
Notwendigkeit der Installation geklärt.
Telekom
Deutschland GmbH vom 13.03.2019
Der Hinweis der Telekom Deutschland GmbH
wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen von nachfolgenden Baumaßnahmen
berücksichtigt werden.
OOWV
vom 12.03.2019
Die Hinweise zur Löschwasservorhaltung sowie
zur Einhaltung der geltenden Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. Mit der
Feuerwehr wird die Notwendigkeit eines zusätzlichen Hydranten angesichts der
Löschwasserentnahmemöglichkeit aus den Regenrückhaltebecken geklärt.
EWE
Netz GmbH vom 05.02.2019
Der Hinweis zu den vorhandenen
Versorgungsleitungen wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen von nachfolgenden
Baumaßnahmen berücksichtigt werden.
In der Aussprache wandte sich ein
Ausschussmitglied gegen eine Nachverdichtung in diesem Bereich da diese dazu
führe, dass Kulturfolger weiter verdrängt würden. Nach seiner Auffassung sei es
auch erforderlich, eine Artenschutzprüfung durchzuführen.
Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende
Anfrage, dass zum heutigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit gesehen werde, ein
Schallgutachten zu erstellen.