Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgesellten Grunderneuerung bzw. Neubau von fünf Haltestellen wird zugestimmt.


Die Verwaltung erläuterte, dass im Rahmen der Förderung von Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein Antrag bei der LNVG (Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen) auf Förderung zur Grunderneuerung und Neubau von folgenden fünf Haltestellten im Stadtgebiet von Lohne gestellt wurde:

 

·           Haltestelle „Landwehr“ an der Brinkstraße stadteinwärts (Umbau)

·           Haltestelle „Landwehr“ an der Brinkstraße stadtauswärts (Umbau)

·           Haltestelle „Rießel/Dorfhaus“ stadteinwärts (Umbau)

·           Haltestelle „Hamberg“ stadteinwärts (Neubau)

·           Haltestelle „Hamberg“ stadtauswärts (Neubau)

 

Die ersten drei Haltestellen werden in ihrer jetzigen Lage nicht verändert. Es erfolgt ein barrierefreier Umbau mit Busborden und taktilem Blindenleitsystem. Die Haltestelle „Hamberg“ wird barrierefrei neu gebaut.

 

Alle fünf Haltestellen erhalten neue Buswartehäuser und Fahrradständer.

 

Es ist geplant, die Haltestelle „Hamberg“ um ca. 60 m stadteinwärts zu verlegen. Die neue Lage der Haltestelle soll auf die gegenüberliegende Seite der Einmündung der Straße „In der Bergmark“ verlegt werden, auf der sich auch eine Fußgängerampel befindet. Die neue Haltestelle soll als Haltestellenkap gebaut werden. Haltestellenkaps ermöglichen den Linienbussen ein gerades und präzises Anfahren an den Bord. Sie erfordern zudem eine geringe Länge.

 

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahmen wurden auf 203.000,00 € geschätzt. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 15.03.2019 wurde der Stadt Lohne ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von insgesamt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt.

 

Als zuwendungsfähig wurden 203.000,00 € anerkannt. Die Zuwendung beträgt somit 152.250,00 €. Der Restbetrag in Höhe von 50.750,00 € wird zu 50 % voraussichtlich vom Landkreis Vechta gefördert. Ein Antrag hierfür wurde beim Landkreis Vechta gestellt.

 

Laut Bescheid vom LNVG ist der Verwendungsnachweis bis zum 30.06.2019 beim LNVG einzureichen. Das Vergabeverfahren muss bis dahin abgeschlossen sein.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 vorhanden.

 

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage, dass die Busspur der Haltestelle „Rießel/Dorfhaus“ an der Dinklager Straße ausreichend lang sei und weiter genutzt werden soll.

 

Weiter wurde erläutert, dass der Einbau von Schutzgittern nicht gefördert werde. Die LNVG teilte dazu mit, dass Schutzgitter durch Zweckentfremdung (Klettern auf dem Gitter/vor dem Gitter warten) zu mehr Unsicherheit führen würden. Der Einbau von Schutzgittern sei sinnvoll, wenn eine Aufsichtsperson, z. B. vor Schulen, vorhanden sei.