Verwaltungsseitig wurde mitgeteilt, dass die SPD-Fraktion einen Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingereicht habe. Stadtkämmerer Theder gab zur Einigung der Koalition auf Änderungen bei den Straßenausbaubeiträgen zunächst folgende Informationen (Stand 20.03.2019) weiter:

 

           Schaffung einer eigenen Norm für Straßenausbaubeiträge

 

           Bestimmung der Höhe der maximal umlagefähigen %-Anteile durch Satzung der Kommunen

 

           Erneuerung von Verkehrsanlagen nur umlagefähig, wenn seit Herstellung oder Erneuerung der Straße mindestens 25 Jahre vergangen sind oder – im Falle einer früheren Erneuerung – die Kommune einen lückenlosen Nachweis über die Einhaltung ihrer Unterhaltungspflichten vor Ablauf von 25 Jahren führen kann

 

           Die Kommunen werden verpflichtet, möglichst transparent und umfassend über die beabsichtigten Straßensanierungsmaßnahmen und die Höhe der auf die Beitragspflichtigen zukommenden Kosten zu informieren.

 

           Möglichkeit für die Kommunen, den Bürgern eine Verrentung der Schuld über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zu einem Zinssatz zu ermöglichen, der nicht höher als maximal 3% über dem durchschnittlichen Basiszinssatz der zurückliegenden drei Kalenderjahre liegt.