Sitzung: 26.03.2019 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Verwaltungsseitig wurde mitgeteilt, dass die SPD-Fraktion einen Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingereicht habe. Stadtkämmerer Theder gab zur Einigung der Koalition auf Änderungen bei den Straßenausbaubeiträgen zunächst folgende Informationen (Stand 20.03.2019) weiter:
• Schaffung einer eigenen Norm für Straßenausbaubeiträge
• Bestimmung der Höhe der maximal umlagefähigen %-Anteile durch Satzung der Kommunen
• Erneuerung von Verkehrsanlagen nur umlagefähig, wenn seit Herstellung oder Erneuerung der Straße mindestens 25 Jahre vergangen sind oder – im Falle einer früheren Erneuerung – die Kommune einen lückenlosen Nachweis über die Einhaltung ihrer Unterhaltungspflichten vor Ablauf von 25 Jahren führen kann
• Die Kommunen werden verpflichtet, möglichst transparent und umfassend über die beabsichtigten Straßensanierungsmaßnahmen und die Höhe der auf die Beitragspflichtigen zukommenden Kosten zu informieren.
• Möglichkeit für die Kommunen, den Bürgern eine Verrentung der Schuld über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zu einem Zinssatz zu ermöglichen, der nicht höher als maximal 3% über dem durchschnittlichen Basiszinssatz der zurückliegenden drei Kalenderjahre liegt.