Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 12

 

Die geheime Abstimmung führte zu folgendem Ergebnis: Die Empfehlungen des Bauausschusses werden bestätigt.


Zu diesem Tagesordnungspunkt verließ Ratsherr Vorwerk den Sitzungssaalbereich und begab sich unter die Zuhörer.

 

Ratsvorsitzender Diekmann erteilte zunächst dem Sachverständigen Dipl.-Ing. Taudien vom Planungsbüro NWP das Wort. Dieser erläuterte den Stand der Planungen und ging auf die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen ein. Insbesondere erläuterte Herr Taudien das vorgelegte Verkehrsgutachten und das Lärmgutachten. Weiter ging er auf die Art der Anlage, die zu verarbeitenden Rohstoffe, die Gebäudeabmessungen, die Verkehrsauswirkungen, die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben, das Genehmigungsverfahren nach dem BimSchG und die zu erwartenden Geruchsauswirkungen ein. Er verwies darauf, dass ethische Bedenken rechtlich im Genehmigungsverfahren keine Berücksichtigung finden können und erläuterte weiter die Untersuchungen zu den Auswirkungen für Natur, Landschaft und Artenschutz.

 

Abschließend berichtete er über den Standort, das Störfallrisiko, die verkehrlichen Auswirkungen und die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Ein Mitglied der CDU-Fraktion sprach sich gegen die Beschlussempfehlung aus und begründete dies mit der Intensität des Protestes der Brockdorfer Bewohner, mit der großen Anzahl der bereits in Brockdorf vorhandenen gewerblichen Arbeitsplätze und den damit verbundenen negativen Auswirkungen. Weiter wurde die Auffassung vertreten, dass der Unternehmer zwar Vorteile erlange, der Landwirtschaft dagegen Schaden zugefügt werde. Weiter wandte sich die Rednerin aus ethischen Gründen gegen Biogasanlagen. Sie rief dazu auf, die mehr als 500 Unterschriften ernst zu nehmen.

 

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion verwies auf die eingehenden Beratungen innerhalb seiner Fraktion. Er ging auf die kontroversen Beratungen zur ethischen Beurteilung des Vorhabens ein und verwies auf die große Bedeutung des Unternehmens für die Stadt Lohne.

 

Nach intensiver Auseinandersetzung seiner Fraktion mit der Eignung des Standortes sei man zu einer klaren Empfehlung gelangt. Danach wolle seine Fraktion das Verfahren fortsetzen und nach der öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen sich intensiv mit den Stellungnahmen beschäftigen und diese sorgfältig abwägen.

 

Ein anderes Mitglied der CDU-Fraktion verwies auf grundlegende Probleme derartiger Anlagen für die Landwirtschaft und den Umweltschutz. Der Redner berichtete über viele bekannte Störfälle bei derartigen Anlagen, die auch schon zu Todesfällen führten. Im Hinblick auf Nachteile für die Landwirtschaft und die Umwelt bezeichnete er die Anlage als unvertretbar.

 

Ein Mitglied der SPD/G.U.F.-Gruppe wandte sich gegen die Erläuterung des planenden Büros, das ethischen Gesichtspunkte keine Berücksichtigung finden dürften. Der Redner erinnerte daran, dass Ratsmitglieder ihrem Gewissen verantwortlich sind und nicht nur formalrechtliche Entscheidungen treffen dürften. Nach seiner Auffassung seien Gewissensprüfungen und ethischen Überlegungen stets wichtige Entscheidungskriterien. Allgemein wandte sich der Redner gegen das Vorhaben, weil Flächen für Nahrungsproduktion nicht mehr zur Verfügung stehen. Grundsätzlich sprach sich der Redner für erneuerbare Energien und eine diesbezügliche Forschung aus, bezeichnete das geplante Vorhaben aber als den falschen Weg hierfür.

 

Der Vorsitzende der SPD/G.U.F.-Gruppe verwies auf die zahlreichen vorgetragenen Bedenken, die eingereichte Liste mit mehr als 500 Unterschriften, die Gründung der Bürgerinitiative und die Äußerung maßgeblicher Politiker, wirtschaftliche Vorteile für Anlagen, die mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden, abzuschaffen. Seine Gruppe werde sich gegen die Beschlussempfehlung aussprechen, weil nach seiner Auffassung noch viele Fragen unbeantwortet und Bedenken nicht ausgeräumt sind. Als Beispiel für solche Bedenken nannte der Redner die mögliche Ausweisung von Überschwemmungsgebieten in diesem Bereich, die Unwägbarkeiten bezüglich der Reststoffbelastung und die Frage, ob die Anlage überhaupt genehmigungsfähig sei. Es stelle sich die Frage, ob Seveso-Richtlinie und Störfallverordnung anzuwenden sind und eingehalten werden. Weiter bezeichnete er die Stellungnahme der Feuerwehr als unzureichend. Der Gruppenvorsitzende stellte anschließend den Antrag auf geheime Abstimmung.

 

Fraktionsvorsitzender Wichelmann erläuterte, dass die weiteren Einzelheiten zur Zulässigkeit der Anlage und zur Abwehr von Störfällen, Umweltbeeinträchtigungen und dergleichen in einem umfassenden Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geprüft werden und nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind. Die Kommune sollte sich dann auf die das folgende Genehmigungsverfahren betreuenden Fachleute verlassen.

 

Ein Mitglied der CDU-Fraktion erläuterte, dass die Seveso-Richtlinie im Hinblick auf das geringe Volumen an möglicherweise giftigen Stoffen keine Anwendung finden kann.

 

Ein weiteres Mitglied der CDU-Fraktion berichtete über die vielfältigen massiven Einwendungen Brockdorfer Einwohner gegenüber Ratsmitgliedern. Der Sprecher erläuterte, dass 3 Anlagen a 0,5 Megawatt ohne großes Aufsehen genehmigt werden könnten und ebenfalls in dem gleichen Umfang auf Flächen angewiesen wären. Solche bäuerlichen Anlagen würden nicht in dem Umfang fortentwickelt, wie in einem Technologiezentrum, welches als Vorzeigeobjekt geplant und geführt wird.

 

Der Antrag des Vorsitzenden der SPD/G.U.F.-Gruppe auf geheime Abstimmung wurde anschließend von 11 Ratsmitgliedern unterstützt. Verwaltungsseitig wurde erläutert, dass nach den Regeln der Geschäftsordnung ein Drittel der 32 anwesenden Ratsmitglieder den Antrag unterstützen müssen, so dass damit eine geheime Abstimmung durchzuführen ist.

 

Von der Verwaltung wurden die Regeln hierfür erläutert

 

Stellvertretender Vorsitzender Rohe verlas die Beschlussempfehlung des Bauausschusses.