Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Angelegenheit zunächst Gespräche mit den Anliegern zu führen.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Eigentümer des Grundstücks Vechtaer Straße 37 im Gewerbegebiet Nordlohne, das derzeit als Gaststätte und Saalbetrieb genutzt wird, ein Acht- oder Zehnfamilienhauses errichten möchte.

 

Dieser Bereich ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 104 als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Um die geplante Wohnbebauung zu realisieren, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Statt eines eingeschränkten Gewerbegebietes müsste ein Mischgebiet festgesetzt werden. Aufgrund der in der Nachbarschaft vorhandenen gewerblichen Betriebe (Zimmerei) wurde im Vorfeld ein Schallgutachten erstellt, um zu prüfen, ob die gewünschte Wohnbebauung mit den vorhandenen gewerblichen Nutzungen vereinbar ist.

 

Dies bedeutet aber auch, dass die Zimmerei zukünftig durch das heranrückende Mischgebiet in möglichen Entwicklungen so eingeschränkt wird, dass z.B. nächtliche An- und Abfahrten an der Straße Am Lünsberg nicht mehr zulässig sein werden.

 

Von der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, in der Angelegenheit zunächst Gespräche mit den Anliegern zu führen.

 

In der Aussprache schloss sich ein Ausschussmitglied dieser Auffassung an und stellte den Antrag, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer regte an, auch den gegenüberliegenden Bereich in die Planung einzubeziehen.