Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Neubau einer Strohlagerhalle und einer Longierhalle wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Errichtung einer Strohlagerhalle (Gebäude Nr. 34) und einer Longierhalle (Gebäude Nr. 35) auf der Hofstelle Dreschkamp 15 beantragt wurde. Die Strohlagerhalle hat die Abmessungen von ca. 43,08 x 21,43 m bei einer Traufhöhe von ca. 5,5 m und einer Firsthöhe von ca. 8,4 m. Die Longierhalle hat einen Außendurchmesser von 20,4 m bei einer Traufhöhe von 2,86 m und einer Firsthöhe von ca. 5,6 m.

 

Der Anlagenstandort liegt in Kroge im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Die Errichtung einer Strohlagerhalle sowie einer Longierhalle dient einem landwirtschaftlichen Betrieb.

 

In der Aussprache wurde der von der Verwaltung angenommenen Privilegierung des Bauvorhabens von einem Ausschussmitglied widersprochen.