Sitzung: 07.05.2019 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 61/014/2019
Beschlussvorschlag:
a) Der
Verwaltungsausschuss stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen
Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu.
b) Der
Verwaltungsausschuss beschließt die eingeschränkte Beteiligung der von der
Planänderung betroffenen Öffentlichkeit des Bebauungsplans Nr. 148 A für den
Bereich zwischen Bakumer Straße und Bruchweg sowie die Begründung hierzu.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 148 für den Bereich zwischen Bakumer Straße und
Bruchweg sowie die Begründung hierzu vom 18.03.2019 bis zum 26.04.2019 im
Rathaus der Stadt Lohne erneut öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen
gegeben.
Landkreis Vechta vom 25.04.2019
Städtebau
Im weiteren Verfahren wird in der Begründung auf die Festsetzung Nr. 2 (Fremdkörperfestsetzung) und die ausnahmsweise zulässige Erweiterung näher eingegangen.
Umweltschützende Belange
Der Hinweis zur Überprüfung von Gehölzbeständen bezüglich möglicher Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen vor Beseitigung von Gehölzbeständen wird falls erforderlich berücksichtigt.
EWE NETZ GmbH vom 25.03.2019
Die Hinweise der EWE NETZ GmbH betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich beachtet.
DB AG, DB Immobilien vom 13.03.2019
Der Hinweis bezüglich möglicher Emissionen durch den Bahnbetrieb wird im weiteren Verfahren als nachrichtlicher Hinweis in die Planunterlagen aufgenommen.
Bürger
1 vom 19.03.2019
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im weiteren Planverfahren wird die Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten im Mischgebiet 1 (MI 1) südlich der Straße An der Koppel herausgenommen.