Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

a)  Der Verwaltungsausschuss stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu.

 

b)  Der Verwaltungsausschuss beschließt die eingeschränkte Beteiligung der von der Planänderung betroffenen Öffentlichkeit des Bebauungsplans Nr. 148 A für den Bereich zwischen Bakumer Straße und Bruchweg sowie die Begründung hierzu.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 148 für den Bereich zwischen Bakumer Straße und Bruchweg sowie die Begründung hierzu vom 18.03.2019 bis zum 26.04.2019 im Rathaus der Stadt Lohne erneut öffentlich ausgelegt waren.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Landkreis Vechta vom 25.04.2019

 

Städtebau

Im weiteren Verfahren wird in der Begründung auf die Festsetzung Nr. 2 (Fremdkörperfestsetzung) und die ausnahmsweise zulässige Erweiterung näher eingegangen.

 

Umweltschützende Belange

Der Hinweis zur Überprüfung von Gehölzbeständen bezüglich möglicher Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen vor Beseitigung von Gehölzbeständen wird falls erforderlich berücksichtigt.

 

EWE NETZ GmbH vom 25.03.2019

Die Hinweise der EWE NETZ GmbH betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich beachtet.

 

DB AG, DB Immobilien vom 13.03.2019

Der Hinweis bezüglich möglicher Emissionen durch den Bahnbetrieb wird im weiteren Verfahren als nachrichtlicher Hinweis in die Planunterlagen aufgenommen.

 

Bürger 1 vom 19.03.2019

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im weiteren Planverfahren wird die Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten im Mischgebiet 1 (MI 1) südlich der Straße An der Koppel herausgenommen.