Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der Schützenverein Lohne e.V. erhält für die Renovierung des Kleinkaliberstandes zu den Umbaukosten in Höhe von 43.500 € einen Zuschuss in Höhe von 50 % = 21.750 € als Festbetrag. Die Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt des Jahres 2019 bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Der Schützenverein Lohne e.V. hat in den letzten Jahren den Luftgewehrstand im Vereinsheim und acht Bahnen des 50-Meter-Kleinkaliberstands grundlegend erneuert. Nicht modernisiert wurde bisher der 100-m-Schießstand mit seinen vier Schießständen.

 

Hier ist nunmehr ebenfalls die Überarbeitung der Anlage beabsichtigt: die bisherige Seilzuganlage, bei der die Auswertung der Schießergebnisse ein Heranholen der Scheibe erfordert, soll wie bei den anderen Ständen durch feste elektronische Messrahmen ersetzt werden. Auf der Höhe von 50 Meter werden versenkbare Messrahmen eingebaut, so dass die Anlage sowohl für das 50-m-Schießen als auch für den 100-m-Wettkampf nutzbar bleibt.

 

Die externen Umbaukosten betragen laut der vorgelegten Angebote ca. 43.500 €. Außerdem geht der Verein von einer erheblichen Eigenleistung aus, die er mit einem Wert von über 10.000 € beziffert.

 

Der Verein beantragt einen Zuschuss gemäß den Sportförderrichtlinien der Stadt Lohne auf Grundlage der Angebote. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass der Schießstand auch von Schützen anderer Vereine genutzt wird.

 

Eine Bezuschussung nicht in der Richtlinie besonders genannter Vereine erfolgt durch Einzelbeschluss. In der Vergangenheit wurden bei Förderanträgen des Schützenvereins diese Richtlinien angewandt. Eine solche Verfahrensweise ist auch beim vorliegenden Antrag sachgerecht, da es sich um die Sporteinrichtung „Schießsportanlage“ handelt.


 

Der Zuschuss der Stadt Lohne würde hiernach 50 % von 43.500 € = 21.750 € als Festbetrag betragen. Die restlichen Mittel werden vom Verein bzw. durch Eigenleistungen und Sponsoren aufgebracht.

 

Die Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt des Jahres 2019 bereitzustellen.