Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Nds. Landesrechnungshof hat im 1. Halbjahr 2018 bei neun Städten und Gemeinden mit 25.000 bis 40.000 Einwohnern, u.a. bei der Stadt Lohne, eine überörtliche (vergleichende) Kommunalprüfung durchgeführt. Inhalt der Prüfung war die Erhebung von quantitativen Kennzahlen für den Personaleinsatz in den drei Aufgabenbereichen Personalservice, Kämmerei und Kasse. Schwerpunkte einer solchen vergleichenden Prüfung bilden die Beratung und das Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten für die Kommunen. Nach der Vorlage eines Entwurfs der Prüfungsmitteilung im November 2018 und einem Erörterungsgespräch vom 29.01.2019 hat die Stadtverwaltung mit Schreiben vom 07.02.2019 eine Stellungnahme hierzu abgegeben.

 

Nach § 5 Abs. 1 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) ist die Zusammenfassung der Prüfungsmitteilung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichtes dem Hauptorgan der kommunalen Körperschaft (Rat) bekannt zu geben.

 

Die Prüfungsmitteilung vom 13.03.2019 enthält unter Ziffer 2 die Kurzfassung der Prüfungsergebnisse, die zur Kenntnis gegeben wird. Unter Ziffer 3 werden allgemeine Feststellungen für alle geprüften Kommunen gemacht und die Vergleiche dargestellt. Ziffer 4 enthält die speziell für die Stadt Lohne geltenden Feststellungen.

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung Lohne werden folgende Anmerkungen zum Bericht gegeben:

 

-       Die von der Stadtverwaltung Lohne im Erörterungsgespräch und in der Stellungnahme gemachten Anmerkungen über den Umfang des Personaleinsatzes sind im Bericht des Landesrechnungshofes nicht mehr korrigiert worden.

-       Das Jahr 2016 stellte durch die Anforderungen der Flüchtlingsarbeit ein auch im Personalbereich besonders herausforderndes Jahr dar.

-       Im Kämmerei- und Kassenbereich waren 2016 wegen personeller Fluktuationen nicht alle Stellen ganzjährig besetzt, was die interkommunale Vergleichbarkeit erschwert.

-       Die Stadt Lohne zählt zu den Aufgaben einer Kämmerei auch das zentralisierte Zuschuss- und Förderungswesen – dies wurde von der Abfrage des LRH nicht erfasst.

-       Die generell gesehen überdurchschnittliche Zahlungsmoral der Lohner Schuldner führt dazu, dass die Rückstände und somit auch die Höhe der aus Vollstreckungen erzielbaren Einnahmen tendenziell unterdurchschnittlich ausfallen. Bei der Betrachtung von Fallzahlen stellen dabei die Forderungen für Rundfunkgebühren regelmäßig deutlich mehr als 50 % aller Fallzahlen des Vollstreckungsbereiches dar.

 

Der komplette Prüfbericht ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.