Sitzung: 21.05.2019 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 20/027/2019
Sachverhalt:
Der Nds. Landesrechnungshof hat im 1. Halbjahr 2018 bei neun Städten
und Gemeinden mit 25.000 bis 40.000 Einwohnern, u.a. bei der Stadt Lohne, eine
überörtliche (vergleichende) Kommunalprüfung durchgeführt. Inhalt der Prüfung
war die Erhebung von quantitativen Kennzahlen für den Personaleinsatz in den
drei Aufgabenbereichen Personalservice, Kämmerei und Kasse. Schwerpunkte einer
solchen vergleichenden Prüfung bilden die Beratung und das Aufzeigen von
Verbesserungsmöglichkeiten für die Kommunen. Nach der Vorlage eines Entwurfs der
Prüfungsmitteilung im November 2018 und einem Erörterungsgespräch vom 29.01.2019
hat die Stadtverwaltung mit Schreiben vom 07.02.2019 eine Stellungnahme hierzu
abgegeben.
Nach § 5 Abs. 1 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) ist die Zusammenfassung
der Prüfungsmitteilung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichtes dem
Hauptorgan der kommunalen Körperschaft (Rat) bekannt zu geben.
Die Prüfungsmitteilung vom 13.03.2019 enthält unter Ziffer 2 die
Kurzfassung der Prüfungsergebnisse, die zur Kenntnis gegeben wird. Unter Ziffer
3 werden allgemeine Feststellungen für alle geprüften Kommunen gemacht und die
Vergleiche dargestellt. Ziffer 4 enthält die speziell für die Stadt Lohne
geltenden Feststellungen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung Lohne werden folgende Anmerkungen zum Bericht
gegeben:
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Die von
der Stadtverwaltung Lohne im Erörterungsgespräch und in der Stellungnahme
gemachten Anmerkungen über den Umfang des Personaleinsatzes sind im Bericht des
Landesrechnungshofes nicht mehr korrigiert worden.
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Das Jahr
2016 stellte durch die Anforderungen der Flüchtlingsarbeit ein auch im Personalbereich
besonders herausforderndes Jahr dar.
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Im
Kämmerei- und Kassenbereich waren 2016 wegen personeller Fluktuationen nicht
alle Stellen ganzjährig besetzt, was die interkommunale Vergleichbarkeit
erschwert.
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Die
Stadt Lohne zählt zu den Aufgaben einer Kämmerei auch das zentralisierte
Zuschuss- und Förderungswesen – dies wurde von der Abfrage des LRH nicht
erfasst.
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Die
generell gesehen überdurchschnittliche Zahlungsmoral der Lohner Schuldner führt
dazu, dass die Rückstände und somit auch die Höhe der aus Vollstreckungen
erzielbaren Einnahmen tendenziell unterdurchschnittlich ausfallen. Bei der
Betrachtung von Fallzahlen stellen dabei die Forderungen für Rundfunkgebühren regelmäßig
deutlich mehr als 50 % aller Fallzahlen des Vollstreckungsbereiches dar.
Der komplette Prüfbericht ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.