Sitzung: 21.05.2019 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 22/003/2019
Beschlussempfehlung:
Der Antrag der SPD-Fraktion auf Abschaffung der
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Lohne ist zurückzustellen, bis die
gesetzliche Neuregelung in Niedersachsen bezüglich der Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen abgeschlossen ist.
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion hat mit anliegendem Schreiben die Aufhebung der
Straßenausbaubeitrags-satzung in Lohne beantragt. In vielen Bundesländern wird
derzeit über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge diskutiert. Auch im
niedersächsischen Landtag beantragte die FDP 2018 die landesweite Abschaffung.
Dies lehnte Innenminister Pistorius jedoch mit dem Hinweis ab, dass eine
Abschaffung der Beiträge ein schwerer Eingriff in die kommunale
Selbstverwaltung sei und die Sicherung der Infrastruktur gefährde.
Auch der Nds. Städte- u. Gemeindebund spricht sich weiterhin dafür aus,
dass die Kommunen die Möglichkeit behalten, Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Begründet wird die Haltung u.a. wie folgt:
„Die Straßenausbaubeiträge sind in vielen niedersächsischen Kommunen ein
bewährtes Instrument zur Finanzierung des kommunalen Straßenbaus. Sie gänzlich
abzuschaffen, würde einen Konnexitätsfall für das Land Niedersachsen auslösen.
Ähnlich wie bei der Beitragsfreiheit für Kindergärten müssten alle
niedersächsischen Kommunen Ausgleichszahlungen erhalten, egal ob sie derzeit
Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Eine entsprechende Summe, die den
niedersächsischen Kommunen in demselben Umfang Straßenausbaumaßnahmen
gewährleistet wie bisher, ist in Niedersachsen derzeit sicherlich schwer zu
finanzieren.“
Mittlerweile hat sich auch die Landesregierung in Niedersachsen darauf
verständigt, von der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge abzusehen und den
Kommunen dieses Recht zu belassen. Allerdings plant die Koalition eine Vielzahl
von gesetzlichen Änderungen, die das geltende Recht für Straßenausbaubeiträge
grundlegend verändern:
1.
Für
Straßenausbaubeiträge soll eine eigene Norm geschaffen werden.
2.
Die
Kommunen sollen ermächtigt werden, im Rahmen ihrer Satzungsautonomie zu bestimmen,
in welcher Höhe sie den Aufwand für die Straßensanierung auf die Bürgerinnen
und Bürger umlegen. Das ist neu. Bisher waren bis zu 75 % der Kosten
beitragsfähig.
3.
Die
Erneuerung von Verkehrsanlagen soll nur dann für die Bürgerinnen und Bürger mit
Kosten verbunden sein, wenn seit Herstellung oder Erneuerung der Straße
mindestens 25 Jahre vergangen sind oder – im Falle einer früheren Erneuerung –
die Kommune einen lückenlosen Nachweis über die Einhaltung ihrer
Unterhaltspflichten vor Ablauf von 25 Jahren führen kann.
4. Tiefenmäßige Begrenzungen und Eckgrundstücksvergünstigungen sollen
ausdrücklich zulässig sein. Auch hierüber können und sollen die Kommunen in
eigener Zuständigkeit entscheiden dürfen.
5. Zuschüsse Dritter, also beispielsweise des Landes zur
Straßensanierung, können – anders als bisher – vom beitragsfähigen
Gesamtaufwand zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger in Abzug gebracht werden.
6. Die Kommunen werden verpflichtet, möglichst transparent und
umfassend über die beabsichtigten Straßensanierungsmaßnahmen und die Höhe der
auf die Beitragspflichtigen zukommenden Kosten zu informieren.
7. Anlehnend an eine schleswig-holsteinische Regelung sollen Kommunen
die Möglichkeit erhalten, den Bürgerinnen und Bürger eine Verrentung der Schuld
über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zu einem Zinssatz zu ermöglichen, der
nicht höher als maximal 3 % über dem durchschnittlichen Basiszinssatz der
zurückliegenden drei Kalenderjahre liegt. Die Schuld wird dabei nicht
grundbuchlich, sondern durch Bezug auf die Regelungen des Gesetzes über die
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung gesichert.
Der vorliegende Antrag der SPD-Stadtratsfraktion beinhaltet im
Wesentlichen die in der öffentlichen Diskussion vorgebrachten Argumente wie
·
unverhältnismäßige
Beitragshöhen,
·
Unverständnis
bei Bürgerinnen und Bürger,
·
mehr
Gerechtigkeit durch Finanzierung über Steuern.
Erwähnt werden im Antrag auch die in den letzten 10 Jahren erzielten
Beitragseinnahmen in Höhe von 613.476,78 €. Unerwähnt bleiben die bislang noch
nicht abgerechneten Maßnahmen Lindenstraße (ca. 610.000,00 €) und Hilge Beuken
(ca. 70.000,00 €). Zwischen Maßnahmen im Innen- und Außenbereich wird bei einer
völligen Aufhebung nicht mehr unterschieden. Verwaltungsseitig wird auf die
o.g. Bestrebungen der Landesregierung in Niedersachsen verwiesen und empfohlen,
die geplante gesetzliche Neuregelung abzuwarten.
Beratungsverlauf:
Eine Sprecherin der SPD-Fraktion erläuterte den Antrag, nannte
Beispiele und ergänzte, dass es bei der vorgesehenen Entscheidung im Nds.
Landtag nicht um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geht und auch nicht
bis zu einer solchen Entscheidung gewartet werden müsse.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende verwies auf die bisherigen Erkenntnisse,
die mit einer Abschaffung verbunden sind, zumal vor 2 Jahren ein Fachberater
aus Hannover in diesem Zusammenhang auch von der Einführung wiederkehrender
Beiträge abgeraten habe. Er beantragte, die Angelegenheit bis zur
landesgesetzlichen Änderung zurückzustellen.
Hierüber ließ der Ausschussvorsitzende abstimmen: