Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5, Enthaltungen: 1

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Lohne ist zurückzustellen, bis die gesetzliche Neuregelung in Niedersachsen bezüglich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgeschlossen ist.


Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion hat mit anliegendem Schreiben die Aufhebung der Straßenausbaubeitrags-satzung in Lohne beantragt. In vielen Bundesländern wird derzeit über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge diskutiert. Auch im niedersächsischen Landtag beantragte die FDP 2018 die landesweite Abschaffung. Dies lehnte Innenminister Pistorius jedoch mit dem Hinweis ab, dass eine Abschaffung der Beiträge ein schwerer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sei und die Sicherung der Infrastruktur gefährde.

 

Auch der Nds. Städte- u. Gemeindebund spricht sich weiterhin dafür aus, dass die Kommunen die Möglichkeit behalten, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Begründet wird die Haltung u.a. wie folgt:

„Die Straßenausbaubeiträge sind in vielen niedersächsischen Kommunen ein bewährtes Instrument zur Finanzierung des kommunalen Straßenbaus. Sie gänzlich abzuschaffen, würde einen Konnexitätsfall für das Land Niedersachsen auslösen. Ähnlich wie bei der Beitragsfreiheit für Kindergärten müssten alle niedersächsischen Kommunen Ausgleichszahlungen erhalten, egal ob sie derzeit Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Eine entsprechende Summe, die den niedersächsischen Kommunen in demselben Umfang Straßenausbaumaßnahmen gewährleistet wie bisher, ist in Niedersachsen derzeit sicherlich schwer zu finanzieren.“

 

Mittlerweile hat sich auch die Landesregierung in Niedersachsen darauf verständigt, von der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge abzusehen und den Kommunen dieses Recht zu belassen. Allerdings plant die Koalition eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen, die das geltende Recht für Straßenausbaubeiträge grundlegend verändern:

 

1.    Für Straßenausbaubeiträge soll eine eigene Norm geschaffen werden.

 

2.    Die Kommunen sollen ermächtigt werden, im Rahmen ihrer Satzungsautonomie zu bestimmen, in welcher Höhe sie den Aufwand für die Straßensanierung auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen. Das ist neu. Bisher waren bis zu 75 % der Kosten beitragsfähig.

 

3.    Die Erneuerung von Verkehrsanlagen soll nur dann für die Bürgerinnen und Bürger mit Kosten verbunden sein, wenn seit Herstellung oder Erneuerung der Straße mindestens 25 Jahre vergangen sind oder – im Falle einer früheren Erneuerung – die Kommune einen lückenlosen Nachweis über die Einhaltung ihrer Unterhaltspflichten vor Ablauf von 25 Jahren führen kann.

 

4.   Tiefenmäßige Begrenzungen und Eckgrundstücksvergünstigungen sollen ausdrücklich zulässig sein. Auch hierüber können und sollen die Kommunen in eigener Zuständigkeit entscheiden dürfen.

 

5.   Zuschüsse Dritter, also beispielsweise des Landes zur Straßensanierung, können – anders als bisher – vom beitragsfähigen Gesamtaufwand zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger in Abzug gebracht werden.

 

6.   Die Kommunen werden verpflichtet, möglichst transparent und umfassend über die beabsichtigten Straßensanierungsmaßnahmen und die Höhe der auf die Beitragspflichtigen zukommenden Kosten zu informieren.

 

7.   Anlehnend an eine schleswig-holsteinische Regelung sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, den Bürgerinnen und Bürger eine Verrentung der Schuld über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zu einem Zinssatz zu ermöglichen, der nicht höher als maximal 3 % über dem durchschnittlichen Basiszinssatz der zurückliegenden drei Kalenderjahre liegt. Die Schuld wird dabei nicht grundbuchlich, sondern durch Bezug auf die Regelungen des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung gesichert.

 

Der vorliegende Antrag der SPD-Stadtratsfraktion beinhaltet im Wesentlichen die in der öffentlichen Diskussion vorgebrachten Argumente wie

 

·         unverhältnismäßige Beitragshöhen,

·         Unverständnis bei Bürgerinnen und Bürger,

·         mehr Gerechtigkeit durch Finanzierung über Steuern.

 

Erwähnt werden im Antrag auch die in den letzten 10 Jahren erzielten Beitragseinnahmen in Höhe von 613.476,78 €. Unerwähnt bleiben die bislang noch nicht abgerechneten Maßnahmen Lindenstraße (ca. 610.000,00 €) und Hilge Beuken (ca. 70.000,00 €). Zwischen Maßnahmen im Innen- und Außenbereich wird bei einer völligen Aufhebung nicht mehr unterschieden. Verwaltungsseitig wird auf die o.g. Bestrebungen der Landesregierung in Niedersachsen verwiesen und empfohlen, die geplante gesetzliche Neuregelung abzuwarten.

 

Beratungsverlauf:

 

Eine Sprecherin der SPD-Fraktion erläuterte den Antrag, nannte Beispiele und ergänzte, dass es bei der vorgesehenen Entscheidung im Nds. Landtag nicht um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geht und auch nicht bis zu einer solchen Entscheidung gewartet werden müsse.

 

Der CDU-Fraktionsvorsitzende verwies auf die bisherigen Erkenntnisse, die mit einer Abschaffung verbunden sind, zumal vor 2 Jahren ein Fachberater aus Hannover in diesem Zusammenhang auch von der Einführung wiederkehrender Beiträge abgeraten habe. Er beantragte, die Angelegenheit bis zur landesgesetzlichen Änderung zurückzustellen.  

 

Hierüber ließ der Ausschussvorsitzende abstimmen: