Der Vorsitzende der SPD/G.U.F.-Gruppe beantragte,

  1. den Landkreis um eine verbindliche Mitteilung zu bitten, ob das Plangebiet innerhalb eines Überschwemmungsgebietes liegt und ob überhaupt mit einer Genehmigung gerechnet werden kann,

  2. eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen, die das Vorhaben im Sinne der Seveso-Richtlinie II und der Störfallverordnung überprüft,

  3. umgehend ein unabhängiges Gutachten für den Brandschutz in Auftrag zu geben.

 

Der Gruppenvorsitzende erläuterte die Anträge und überreichte eine schriftliche Darstellung mit weitergehenden Fragen.

 

Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters Gerdesmeyer bezeichnete die Antragstellung als unzulässig und erläuterte, dass derartige Anträge kommunalrechtlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tagesordnung stehen müssen und keinen neuen Beratungsgegenstand ergeben dürfen. Beraten wurde über das Bauleitplanverfahren. Der Antrag der Gruppe beziehe sich dagegen auf das umfassende Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG). Ob eine solche Anlage nach diesem Gesetz genehmigungsfähig ist, kann der Landkreis erst nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen und einem durchgeführten weiteren förmlichen Verwaltungsverfahren beurteilen. Tagesordnungsanträge sind darüber hinaus nach den Regeln der Geschäftsordnung spätestens zwei Wochen vor der Sitzung einzureichen.

 

Der Gruppenvorsitzende erbat hierzu für eine weitere Prüfung eine Rechtsauskunft, die verwaltungsseitig zugesichert wurde.