Von der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass ein Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h für den Möhlendamm (von der Krimpenforter Straße bis zur Vechtaer Straße) von der Verkehrsbehörde des Landkreises Vechta abgelehnt wurde. Die Verkehrsbehörde hat darauf hingewiesen, dass in dem genannten Bereich kein Unfallgeschehen zu verzeichnen sei und aufgrund des geringen Schülerverkehrs ein Eingriff in den fließenden Verkehr nicht zu rechtfertigen sei. Hingewiesen wurde auch auf die Möglichkeit, den Schulbus zu nutzen.