Von der Verwaltung wurde auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass es theoretisch möglich sei, leerstehende Flüchtlingsunterkünfte zu vermieten. Da jedoch auch weiterhin mit Zuzügen z. B. im Zuge der Familienzusammenführung zu rechnen sei, sollten die Unterkünfte auch weiterhin vorgehalten werden.