Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses, Bergweg 26 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Bergweg 26 beantragt wurde. Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und zulässig. Das Baugrundstück stellt sich als Mischgebiet dar.

 

Die Erweiterung des Wohn- und Geschäftshauses erfolgt als Anbau im Erd- und Obergeschoss für Werkstatt und Büroräume für eine Firma, die im Bereich der IT für Hard- und Softwarelösungen tätig ist.