Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung einer Sauenfreilaufarena ohne Tierplatzerhöhung wird erteilt.


Die verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Errichtung einer Sauenfreilaufarena auf der landwirtschaftlichen Betriebsstelle An den Teichen 27 beantragt wurde. Die Sauenfreilaufarena soll als Verbindungsbau zwischen dem Stallgebäude 1 und den Stallgebäuden 2/3/4 errichtet werden. Dieser Zwischenbau erhält ein Dach aus Holzbindern und Wellplatten. In das Dach werden Lichtplatten mit integriert, um für das Tier die Außenklimareize der Sonne mit zu nutzen und trotzdem den Sonnenbrand zu verhindern. Die Lüftung erfolgt über den Dachüberstand und lediglich im Sommer bei großer Hitze ist geplant, über zusätzliche Lüfter die Luftdurchflussmenge zu erhöhen, um Hitzestaus vorzubeugen.

 

Insgesamt sollen den Sauen in der Außenarena ca. 725 m2 in mehreren Buchten zur Verfügung gestellt werden. Der Liege- bzw. der Strohbereich nimmt deutlich über die Hälfte der Grundfläche der Sauenfreilaufarena ein.

 

Geplant ist, jeweils eine Gruppe nach dem Absetzen von den Ferkeln diese in der Außenarena einzustallen. Eine Gruppe besteht max. aus 160 Sauen, somit haben die Sauen jederzeit ca. 4 – 5 m2 Fläche pro Sau zur Verfügung.

 

Durch die Umstellung des Produktionszyklus reduzieren sich die Bruttoplätze von 1.496 Sauen (genehmigt) und 110 Zuchtläuferplätzen auf 1.430 Sauenplätze und 52 Zuchtläuferplätze. Mit der Reduzierung der Bruttoplätze ändert sich jedoch nicht die Anzahl der tatsächlich gehaltenen Sauen. Hier bleibt es bei 1.350 produzierenden Sauen, die auch genehmigt sind.

 

Immissionsschutzrechtlich wird vom Amt für Bauordnung und Immissionsschutz des Landkreises Vechta mitgeteilt, dass die Emissionssituation durch die Freilaufarena sich nicht ändert. Daher bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes des Landkreises Vechta keine Bedenken.

 

Dem Bauantragsverfahren nach NBauO ist ein positives Freistellungsverfahren nach § 15 BImSchG vorausgegangen.

 

Der Anlagenstandort der Baumaßnahme liegt in Märschendorf im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne ist die Betriebsstelle als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 zu beurteilen und zulässig.