Ratsherr Pohlmann bat mit Schreiben vom 28.05.2019 um die Beantwortung nachstehender Fragen in der Sitzung des Rates am 12.06.2019, öffentlicher Teil.

 

1.      In der Oldenburgischen Volkszeitung (OV) vom 20.01.2018 werden Sie Herr Bürgermeister so zitiert, dass nach der Verlagerung des Famila-Marktes kein neuer Einzelhandel mehr an der bisherigen Fläche im Gleisbogen zugelassen werden soll und dies mit der Familie Küstermeyer, in deren Besitz die Fläche ist, vertraglich geregelt werden soll. In einem Interview mit der OV vom 22.05.2019 hingegen werben Sie Herr Bürgermeister dafür, einen zweiten Nahversorger im Westen – möglicherweise im Bereich des alten Famila-Marktes anzusiedeln.

Wieso gibt es diese gegensätzlichen Aussagen?

2.      Wurde bereits vertraglich geregelt, wie die zukünftige Nutzung auf der bisherigen Famila-Markt-Fläche im Gleisbogen aussieht? Wenn ja, welche Nutzung wurde vereinbart und welche wurde ausgeschlossen?

3.      Sollte die bisherige Famila-Markt-Fläche im Gleisbogen für einen zweiten Nahversorger westlich der Bahn nicht in Frage kommen, welche Flächen im Lohner Westen könnte die Stadt Lohne sich stattdessen vorstellen?

4.      Im Interview mit der OV vom 22.05.2019 sprachen Sie Herr Bürgermeister das Problem der Verträglichkeit an, dass möglicherweise bei zwei Supermärkten westlich der Bahn entsteht. In diesem Zusammenhang plädierten Sie dafür, offen darüber zu reden, den neuen Famila-Markt etwas kleiner – vielleicht statt 4000 nur 3500 oder 3300 Quadratmeter zu realisieren.

Hat die Stadt Lohne bereits Gespräche mit der Bünting-Gruppe über die Realisierung einer kleineren Fläche als 4000 Quadratmeter geführt und mit der Bünting-Gruppe besprochen, wie diese zu möglicherweise zwei Konkurrenten westlich der Bahnlinie steht?

5.      Im Haushalt wurden 1.000.000 € für den Ausbau der Keetstraße veranschlagt.

Hängt der geplante Ausbau der Keetstraße mit der Verlagerung des Famila-Marktes zusammen? Wenn nein, wieso ist ein Ausbau notwendig?

6.      Rechnet die Stadt Lohne mit Fördergeldern für den Ausbau der Keetstraße? Und wenn ja, in welcher Höhe ist mit Fördergeldern zu rechnen und wie viel muss die Stadt Lohne hierfür selber aufbringen?

 


Zu 1:

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, die Frage der Notwendigkeit eines zweiten Nahversorgers im Westen, möglicherweise im Bereich des alten Famila-Marktes, habe sich im Verlauf des Verfahrens entwickelt. Diese Frage müsste u. U. mit Hilfe eines Gutachtens betrachtet werden.

Zu 2:

 

Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte, eine vertragliche Vereinbarung gebe es bisher nicht,  weder zu möglichen Nutzungen noch zum Ausschluss solcher.

 

Zu 3:

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, der alte Standort Famila komme grundsätzlich in Frage. Letztlich entscheidet jedoch der Versorger / Investor die Standortfrage.

 

ZU 4:

 

Bürgermeister Gerdesmeyer bestätigte ein Gespräch mit der Bünting-Gruppe, in dem diese die Informationen zur Kenntnis genommen habe. Eine Stellungnahme hierzu stehe noch aus.

 

Zu 5:

 

Bauamtsleiter Kröger erläuterte, mit dem im Haushalt vorgesehenen Ausbau der Keetstraße werde eine Verbesserung der Nebenanlagen, insbesondere für den Radverkehr beabsichtigt. Der Ausbau stehe nicht im Zusammenhang mit dem Neubau des Famila-Marktes. Er ist für den Abschnitt zwischen der Kreuzung Meyerhofstraße/Neuer Markt bis zum Kreisverkehr Klapphakenstraße geplant. Die Baukosten werden mit 950.000 € geschätzt. Davon sind ca. 705.000 € förderfähig, so dass die Verwaltung bei einem üblichen Fördersatz von 60% einen Zuschuss von 425.000 € erhofft. Die Kosten für die Stadt würden dann bei rund 525.000 € liegen. Diese Beträge sind jedoch lediglich eine Kostenschätzung, da bei der derzeitigen Marktsituation eine Erhöhung der Kosten nicht ausgeschlossen werden kann.

Unabhängig hiervon ist der Einbau einer Linksabbiegehilfe in der Keetstraße im Zusammenhang mit dem Neubau des Familamarktes vorgesehen. Die Kosten hierfür trägt der Investor.

 

Zu 6:

 

Die Stadt Lohne wird Fördergelder aus Mitteln des NGVFG beantragen, da es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt und die notwendigen Förderkriterien erfüllt zu sein scheinen. Wegen der derzeitigen Überzeichnung der Mittel kann über eine mögliche Bezuschussung noch nichts ausgesagt werden. Vor Erteilung der Förderzusage ist ein Ausbau nicht beabsichtigt. Der Zuschuss beträgt 60% der förderfähigen Ausgaben. Kosten für Planung, Entwurfsbearbeitung und Bauaufsicht sind nicht förderfähig.