Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 - 3. Änderung für den Bereich „Zwischen Von-Siemens-Straße und Robert-Bosch-Straße“ wird bis nach einer Beratung in den Fraktionen zunächst zurückgestellt.


Der Rat der Stadt Lohne hat sich in seiner Sitzung am 16.12.2009 dafür ausgesprochen, im Gewerbepark Hansalinie A1, Bereich Dinklager Str. (L 845) / Von-Siemens-Straße, ein Veranstaltungszentrum zuzulassen. Das Konzept sieht vor, als Ergänzung zum vorhandenen Motorpark auf einer Fläche von ca. 1.400 m² verschiedene Freizeit- und Kulturnutzungen in einem Veranstaltungsgebäude zu bündeln und wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt.

 

Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 96 für das Gebiet „Nördlich der Dinklager Straße“ ist die betreffende Fläche als eingeschränktes Industriegebiet festgesetzt. Vergnügungsstätten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Da die geplante Ansiedlung eines Veranstaltungszentrums somit planungsrechtlich nicht zugelassen werden kann, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 96 zwischen Dinklager Str. (L 845) und Von-Siemens-Str. in Sondergebiet „Veranstaltungszentrum“ zu ändern.

 

Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 96 - 3. Änderung hinsichtlich der o. a. Planungsziele im vereinfachten Verfahren aufzustellen.

 

In der Sitzung wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass die Grundstückseigentümer im Planbereich mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben worden sind. Von einigen Betroffenen ist eine Rückäußerung derart erfolgt, dass sie sich gegen die geplante Änderung aussprechen.

 

In der Aussprache wurden von verschiedenen Ausschussmitgliedern Vorbehalte gegen die Planung geäußert und vorgeschlagen, diesen Punkt zunächst zurückzustellen.