Sitzung: 28.01.2010 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/149/2009
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat
der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange zu.
b)
Der Rat
der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 19A - 3. Änderung für den Bereich „Bahnhofstraße“ der Stadt
Lohne als Satzung sowie die Begründung hierzu.
Von der Verwaltung wurde die Planung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert, dass
der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19A - 3. Änderung hat in der Zeit vom 10.09.2009 bis 12.10.2009 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen hat.
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.
Die Hinweise der
OOWV
vom 03.09.2009
Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis
genommen.
Oldenburgische
Industrie- und Handelskammer vom 20.10.2009
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Lohne verkennt nicht, dass es sich
beim vorliegenden Planbereich um eine Lage am Rande des Hauptgeschäftszentrums
bzw. innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Lohne handelt. Der
Lohner Innenstadt wird durch den seit Jahren anhaltenden Strukturwandel im
Einzelhandel sowie einer ungehemmten Ausweisung von Einzelhandelsflächen in
einigen Nachbargemeinden und den damit einhergehenden Kaufkraftabflüssen
zunehmend Potential entzogen. Ablesbar ist diese Entwicklung an mehreren
Leerständen in der Innenstadt, auch in 1A Lagen, die trotz intensiver
Bemühungen der Eigentümer über Jahre nicht vermietet worden sind.
Es stehen somit an mehreren Stellen des
zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Lohne auch großflächige
Einzelhandelsflächen zur Verfügung (z.B. der Standort des ehemaligen Kaufhauses
Selve).
Im Rahmen der Aufstellung der vorliegenden
Änderungsplanung wurde festgestellt, dass trotz langjähriger Suche nach einer
Einzelhandelsnachnutzung durch den Eigentümer mit Unterstützung der Stadt
Lohne, dies nicht zu einem erfolgreichen Abschluss geführt hat. Somit war die
Frage zu klären, was zukünftig zuträglicher für die Lohner Innenstadt sein
würde, ein wahrscheinlich dauerhafter Leerstand mit zunehmendem Verfall der
Immobilie oder die Projektentwicklung einer Seniorenwohnanlage mit
angeschlossenem Cafe.
In der Abwägung der o.a. Möglichkeiten ist
die Stadt Lohne der Ansicht, dass die Errichtung eines neuen Gebäudes mit einer
Seniorenwohnanlage und Cafe auch für die westlich gelegenen Geschäftsnutzungen
an der Bahnhofstraße erheblich mehr Vorteile mit sich bringen wird als ein
dauerhafter Leerstand an dieser Stelle. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass
nur in der westlichen Hälfte des Plangebietes eine Wohnnutzung im Erdgeschoss
zugelassen wird, in der östlichen Teil des Geltungsbereiches jedoch weiterhin
Wohnnutzungen erst ab dem 1. Obergeschoss möglich sind. Es bleibt auch bei der
Festsetzung von Kerngebieten im gesamten Änderungsbereich, so dass auch
zukünftig Einzelhandelsnutzungen generell zulässig sind. Auch aus
städtebaulicher Sicht ist die Stadt Lohne der Ansicht, mit dieser Planänderung
dem allgemein ablesbaren Trend zum Wohnen in der Innenstadt entsprechen zu
können.
Aus den o.a. Gründen hält die Stadt Lohne an
der vorliegenden Planung fest.
Eigentümer
und Nachbarn der Bahnhofstraße 3 vom 16.069.2009
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Lohne verkennt nicht, dass es sich
beim vorliegenden Planbereich um eine Lage am Rande des Hauptgeschäftszentrums
bzw. innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Lohne handelt. Der
Lohner Innenstadt wird durch den seit Jahren anhaltenden Strukturwandel im
Einzelhandel sowie einer ungehemmten Ausweisung von Einzelhandelsflächen in
einigen Nachbargemeinden und den damit einhergehenden Kaufkraftabflüssen
zunehmend Potential entzogen. Dabei verkennen die Unterzeichner auch Ursache
und Wirkung der strukturellen Probleme der Lohner Innenstadt. Denn Leerstände
in der Lohner Innenstadt sind nicht der Grund für Geschäftsexpansionen in Nachbarstädten
und –Gemeinden.
Es verhält sich genau umgekehrt, nämlich das
durch die ungebremste Ausweisung neuer Fachmarktflächen in Nachbargemeinden
weiterer Leerstand in der Lohner Innenstadt wahrscheinlich wird. Hier fehlt es
an regionaler Steuerung der noch erforderlichen Verkaufsflächen im
Einzelhandel. Ablesbar ist diese Entwicklung an mehreren Leerständen in der
Innenstadt, auch in 1A Lagen, die trotz intensiver Bemühungen der Eigentümer
über Jahre nicht vermietet worden sind.
Es stehen somit an mehreren Stellen des
zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Lohne auch großflächige
Einzelhandelsflächen zur Verfügung (z.B. der Standort des ehemaligen Kaufhauses
Selve).
Im Übrigen wird auch auf die Stellungnahme
zum Schreiben der IHK verwiesen.
Aus den o.a. Gründen hält die Stadt Lohne an
der vorliegenden Planung fest.
In der Aussprache wurden von verschiedenen Ausschussmitgliedern Zweifel darüber erhoben, ob eine Wohnnutzung im EG in der Nähe der Hauptverkehrsstraße sinnvoll sei. Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass bei der Verwendung von entsprechenden Schallschutzmaßnahmen die erforderlichen Schallschutzwerte erreicht werden. Zum Stand des Verfahrens wurde erläutert, dass der Investor das Projekt kurzfristig realisieren möchte.