Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.


Das Vorhaben wurde anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert. Danach ist vorgesehen, das vorhandene Einfamilienhaus (Feldweg 10) durch den Ausbau des Dachgeschosses zu einem Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten auszubauen. Die Antragsstellerin hat hierzu eine Bauvoranfrage eingereicht.

Die Zulässigkeit ergibt sich aus dem § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB.

 

Danach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

 

a) das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,

 

b) die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnverhältnisse angemessen,

 

c) bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.

 

Die vorgenannten Punkte werden eingehalten. Die Wohnfläche ist auf max. 240 m² zu beschränken.

 

Das Einfamilienhaus liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) in der Ortslage Klein-Brockdorf. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.